Glück der Tüchtigen - Bundesverfassungsgericht muss sich erneut mit der Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft beschäftigen!

Am 13.12.2006 hatte das Bundesverfassungsgericht durch Nichtannahmebeschluss entschieden, dass es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass ein ethischer Jagdgegner dulden muss, dass bewaffnete Jäger sein Grundstück betreten und dort jagen (BVerfG, Beschluss vom 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05). Mit Erwerb eines Grundstückes wird der Eigentümer kraft Gesetzes Mitglied in einer Jagdgenossenschaft, die das gemeinschaftliche Jagdrevier an einen Jäger verpachtet. Ein Eigentümer kann somit die Jagd auf seinem Grundstück nicht verbieten. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts schien in Deutschland über dieses Thema Rechtsklarheit zu herrschen. Nun haben wir aber - inspiriert durch einen hervorragenden Aufsatz des Richters Herrn Dr. Maierhöfer (Maierhöfer, NVwZ 2007, Heft 10, S. 1155 f.) - das Bundesverfassungsgericht in einer brandaktuellen Verfassungsbeschwerde mit einem leicht veränderten Streitgegenstand konfrontiert, über den das Hohe Gericht in seinem Nichtannahmebeschluss vom 13.12.2006 nicht entschieden hat. Der Nichtannahmebeschluss und die früheren Entscheidungen entfalten daher keine Bindungswirkung, über den Streitgegenstand muss neu befunden werden. Eine neue Entscheidung wird im Kontext der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu dem Ergebnis führen, dass das gemeinschaftliche System der deutschen Jagdreviere nicht mehr länger haltbar ist.

Lesen Sie hier die Verfassungsbeschwerde, die diesen unliebsamen Sachverhalt schneller zurück an das jägerfreundliche Bundesverfassungsgericht bringt, als es diesem ganz gewiss lieb ist. [565 KB]

Übersicht über aktuelle Fälle:

Niederbayern: Klage gegen Zwangsbejagung Am 28.5.2009 wurde eine Klage gegen die Zwangsbejagung beim Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht. Die Klägerin hat bereits sechs Katzen durch Jäger verloren - diese wurden zum Teil auf ihrem eigenen Grundstück (!) von Jägern erschossen.

Bad Kissingen: Jagdgenosse gegen Jagdzwang Unfreiwilliger Jagdgenosse fordert die Ausgliederung aus der Jagdgenossenschaft, hilfsweise das Ruhen der Jagd auf drei Grundstücken im Landkreis Bad Kissingen / Bayern.

Würzburg: Jagdgenossin gegen Jagdzwang Unfreiwillige Jagdgenossin fordert die Ausgliederung aus der Jagdgenossenschaft, hilfsweise das Ruhen der Jagd auf einem Grundstück im Landkreis Würzburg / Bayern.

Verfassungsbeschwerde: Grundstück Quedlinburg Glück der Tüchtigen - Bundesverfassungsgericht muss sich erneut mit der Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft beschäftigen! - Lesen Sie hier die Verfassungsbeschwerde, die diesen unliebsamen Sachverhalt schneller zurück an das jägerfreundliche Bundesverfassungsgericht bringt, als es diesem ganz gewiss lieb ist.

Sachsen-Anhalt: Jagdgenosse gegen Jagdzwang Unfreiwilliger Jagdgenosse fordert die Ausgliederung aus der Jagdgenossenschaft. Das Verfahren ging Anfang Juli 2003 vor das Verwaltungsgericht in Magdeburg. Dort ließ man die Sache trotz Untätigkeitsbeschwerde und Anstrengung eines Eilverfahrens erstmal weit über zwei Jahre liegen, bis es zur Verhandlung im November 2005 kam. Die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung der Berufung steht nun auch schon fast ein Jahr aus. Gegen den Nichtzulassungsbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Sachen-Anhalt hat der Grundstückseigentümer am 04.03.2008 Gehörsrüge nach § 152a VwGO eingelegt. Über diese Rüge wurde noch nicht entschieden. Um die Frist zu wahren, legte Herr Weyhe am 17.3.2008 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Der Eigentümer ist bereit, mit der Sache bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu gehen.

Trier: Jagdgenosse gegen Jagdzwang Unfreiwilliger Jagdgenosse fordert die Ausgliederung aus der Jagdgenossenschaft, hilfsweise das Ruhen der Jagd auf einem Grundstück im Landkreis Trier-Saarburg/Rheinland-Pfalz. Nach dem Weg durch alle deutschen Instanzen legte er im Frühjahr 2007 als erster Jagdgenosse in Deutschland Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Der Europäische Gerichtshof äußerte sich dahingehend, dass er sich bereits in einem Jahr erstmals mit der Beschwerde befassen wird. Liebe Freunde einer Natur ohne Jagd, das Ende der Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften naht!

Stade: Jagdgenosse gegen Jagdzwang Unfreiwilliger Jagdgenosse fordert die Ausgliederung aus der Jagdgenossenschaft, hilfsweise das Ruhen der Jagd auf drei Grundstücken im Landkreis Stade / Niedersachsen.

Düren: Jagdgenosse gegen Jagdzwang Unfreiwilliger Jagdgenosse fordert die Ausgliederung aus der Jagdgenossenschaft, hilfsweise das Ruhen der Jagd auf 8 Grundstücken im Landkreis Düren / Nordrhein-Westfalen. Am 3.6.2008 wurde vor dem Verwaltungsgericht Aachen Klage für den unfreiwilligen Jagdgenossen eingereicht. Ziel ist es, den Kläger vom Zwang der Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft zu befreien, damit auf seinem Grundstück nicht mehr gejagt werden darf.

Greußenheim: Eigenjagdbesitzer gegen Jagdzwang Erster Gerichtsprozess dieser Art in Deutschland - Besitzer eines Eigenjagdreviers fordern das Ruhen der Jagd auf ihrem Grund und Boden. Doch was, wenn zwei von drei Berufsrichtern Jäger sind?

Achern/Baden Württemberg: Es herrscht Frieden Auf etwa 1,5 Hektar hat die Natur das Sagen!