Leiden einer Jagdgenossin wider Willen
Der Artikel „Leiden einer Jagdgenossin wider Willen“ aus „DER WESTEN“ vom 5.9.2010 berichtet von der Klage einer Grundstückseigentümerin, die zwangsweise und gegen ihren Willen Mitglied in einer Jagdgenossenschaft ist und das Schießen und Tiere töten auf ihrem Grund und Boden nicht dulden will.
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Hintergrund
Zwangsjagdgenosse aus der Nähe von Düren / Nordrhein-Westfalen stellte am 26. April 2007 für seine acht Grundstücke den Antrag auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft, hilfsweise auf Ruhen der Jagd, bei der unteren Jagdbehörde des Landratsamtes Düren. Dieser Antrag sowie der darauf hin eingelegte Widerspruch wurden abgelehnt.
Am 3.6.2008 wurde vor dem Verwaltungsgericht Aachen Klage für den unfreiwilligen Jagdgenossen eingereicht. Ziel ist es, den Kläger vom Zwang der Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft zu befreien, damit auf seinem Grundstück nicht mehr gejagt werden darf. Gestützt wird dieses Begehren auf die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der in der ausnahmslosen Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdvereinigung einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention erblickt. Lesen Sie hier die 70 Seiten umfassende Klage auf Befreiung vom Zwang der Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft. [501 KB]
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Jägerterror auf Pferdehof
Inzwischen ist der Antragssteller leider vertorben. Seine Lebensgefährtin und Erbin des Grundstücks führt die Klage weiter.
Der Artikel „Leiden einer Jagdgenossin wider Willen“ aus „DER WESTEN“ vom 5.9.2010 berichtet von ihrer Klage.
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