Tierschützer kämpfen vor Gericht gegen Jagdzwang

Erster Gerichtsprozess dieser Art in Deutschland:
Besitzer eines Eigenjagdreviers fordern das Ruhen der Jagd auf ihrem Grund und Boden.
Doch was, wenn zwei von drei Berufsrichtern Jäger sind?


Helfen Sie mit: Online-Unterstützung / Online-Proteste

Die Landwirte von Gut TERRA NOVA - Gut Greußenheim stellten 2004 den Antrag auf Ruhen der Jagd auf ihrem Grundeigentum. Sie sind Urchristen und lehnen die Jagd aus Gewissensgründen ab. Für sie gilt das Gebot »Du sollst nicht töten« auch für die Tiere. Und so leben - wie viele der ersten Christen vor 2000 Jahren - auch die Urchristen von heute vegetarisch. Darüber hinaus wurden sie inzwischen zu Tierschützern von internationalem Ruf. Das Herzstück ihrer Aktivitäten zugunsten der Tiere entfaltet sich in der Umgebung von Würzburg: Landwirte taten sich zusammen, um ökologischen Landbau in der Form eines wirklich friedfertigen Landbaus zu betreiben – ohne Nutztierhaltung, ohne Schlachtung. Im Gegenteil: Soweit es ihnen möglich ist, nehmen sie Rinder und andere Tiere bei sich auf, um sie vor der Folter in den Massentierställen und in den Schlachthäusern einer barbarischen Fleischproduktion zu bewahren. In Zusammenarbeit mit einer Umweltstiftung wurden rings um den Hof dieser Landwirte umfangreiche landschaftskulturelle Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt, Feuchtbiotope angelegt, Bauminseln und kilometerlange Baumhecken gepflanzt. In dieser reich gegliederten Landschaft sind Freiräume und Rückzugsgebiete für Wildtiere entstanden. Diese Tiere sollen dort in einer friedlichen Einheit zwischen Mensch, Natur und Tieren leben dürfen.  

Es war der erste Prozess dieser Art in Deutschland, und man durfte gespannt sein, wie das Bayerische Verwaltungsgericht in Würzburg darauf reagieren würde. Unabhängige Richter hatten am 7. Dezember 2006 der Frage nachzugehen, ob dem ethischen Anliegen der Kläger Rechnung zu tragen ist, die Besitzer eines Eigenjagdreviers sind und aus Gewissensgründen das Ruhen der Jagd auf ihrem Grund und Boden fordern.
Die Kläger betreten mit ihrem Anwalt den Gerichtssaal. Die Zuhörerbänke sind bis auf den letzten Platz besetzt. Die Fernsehkameras laufen, die Journalisten machen sich erste Notizen. Die Richterbank ist noch leer. Brodelnde Spannung. Der Anwalt zieht seine Robe an. Die TV-Journalisten beenden ihre Filmaufnahmen und das Gericht erscheint. Die Sitzung wird eröffnet.
Niemand weiß, dass der Anwalt der Kläger zuvor eine ebenso geheime wie sensationelle Information erhalten hatte: Der Vorsitzende Richter Schaefer ist Jäger.

Skandal:
Der Vorsitzende Richter ist Jäger!

Das führt dazu, dass nicht der Vorsitzende, sondern der Anwalt die Verhandlung eröffnet. Er bittet darum, ihm vorweg eine Frage zu gestatten: »Ist einer der Richter Jäger?« Am Richtertisch macht sich Unwillen breit. Was den Anwalt dies wohl angehe, meint der Vorsitzende. Die Antwort kommt prompt: »Sehr viel, Herr Vorsitzender: Der zentrale Punkt dieses Rechtsstreits besteht in der ethischen Bewertung der Jagd. Wenn einer von Ihnen Jäger ist, hat er sich bereits gegen die Ethik der Kläger entschieden und kann deshalb hier nicht mehr als Richter amtieren. Wenn Sie mir die Antwort auf meine verständliche Frage verweigern, muss ich Sie ja schon allein deshalb wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen.«

Der Mann am Richtertisch wird unsicher. Der Anwalt bittet um die Protokollierung seiner Frage. Der Richter weicht ihm aus und diktiert ins Protokoll: »Der Rechtsanwalt der Kläger fragt, ob das Gericht unbefangen sei.« – »Nein«, fährt ihm der Advokat dazwischen: »Ich habe gefragt, ob Sie Jäger sind!« Jetzt erregt sich einer der Beisitzer: »Wir machen hier kein Wortprotokoll, Herr Rechtsanwalt.« – »Doch Herr Richter, was ins Protokoll kommt, bestimme in diesem Fall ich, da ich einen formellen Ablehnungsantrag gestellt habe, der wörtlich aufgenommen werden muss, also bitte schreiben Sie!«

Der Vorsitzende fügt sich und übernimmt den Wortlaut des Anwalts. Die Luft im Gerichtssaal ist bleihaltig wie bei einer Treibjagd. Diesmal ist der Jäger in der Richterrobe der Getriebene. Das Gericht verlässt den Saal, um sich zu beraten. Nach kurzer Zeit erscheint es wieder und verkündet seinen Beschluss: Der Antrag, den Vorsitzenden für befangen zu erklären, wird als »rechtsmissbräuchlich« abgelehnt. Ein unwilliges Raunen erfasst die Zuschauerreihen. Eine verständliche und berechtigte Frage soll Rechtsmissbrauch sein?

Hier entlarvte sich ein Gericht. Aber der Vorsitzende weiß noch nicht, was ihm weiter bevorsteht. Der Anwalt fasst jetzt nach und sagt ihm nun auf den Kopf zu: »Ich weiß, dass Sie
Jäger sind und lehne Sie nunmehr deshalb wegen Besorgnis der Befangenheit ab.« Die Szene wird zum Tribunal - über einen Jäger in der Richterrobe. Das Gericht verlässt hektisch den Saal und kehrt nach fünf Minuten zurück, um einen neuen Beschluss zu verkünden: Auch dieser Antrag wird als »rechtsmissbräuchlich« abgelehnt. Nur mit Hilfe des Etiketts »Rechtsmissbrauch« war es möglich, einer inhaltlichen Entscheidung über die beiden Befangenheitsanträge auszuweichen.

Anwalt und Kläger verlassen den Gerichtssaal

Das war zuviel – auch für einen Anwalt, der schon vieles bei Gericht erlebt hatte. Er bat um Sitzungsunterbrechung, um sich mit seinen Mandanten zu beraten. Es hatte keinen Sinn mehr, vor diesem Gericht weiterzuverhandeln. Jetzt war klar, warum das Gericht den Klägern von vornherein vorgeschlagen hatte, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden. Man wollte den Fall so schnell wie möglich vom Tisch haben, doch die Kläger wollten ein ernsthaftes Verfahren, auf das sie sich sorgfältig vorbereitet hatten, eine mündliche Verhandlung wie sie die Prozessordnung vorschreibt, in der die Rechtsfragen offen und gründlich besprochen werden, um anschließend von einem ehrlichen Gericht beraten und entschieden zu werden. Doch damit war hier nicht mehr zu rechnen.

Die Richter warteten auf die Entscheidung der Kläger. Diese betreten erneut den Saal. Die Sitzung wird fortgesetzt. Der Anwalt erklärt: »Nach dem, was wir hier bisher erlebt haben, handelt es sich nicht mehr um eine ernsthafte Veranstaltung. Meine Mandanten und ich werden sich daran nicht weiter beteiligen.« Sprach’s, packte seine Akten ein und verließ mit den Klägern den Ort, an dem der Rechtsstaat auf der Strecke blieb.

Die Richter konnten sich nun mit der Jagdbehörde ungeniert unterhalten und nach zwei Stunden das tun, was sie ohnehin vorhatten: die Klage abweisen.

Qualvoll verendetes Wildschwein vor dem Gerichtsgebäude

Während die Alibiveranstaltung im Gerichtssaal ihren Fortgang nahm, war vor dem Gerichtsgebäude ein totes Wildschwein zu besichtigen. Es war tags zuvor durch einen Bauchschuss verwundet worden und stundenlang mit Todesqualen herumgeirrt, bis es auf dem Grundstück der Kläger zur Ruhe kam und starb. Die Verletzung wurde dem Tier ausgerechnet in einem Revier zugefügt, das vom Leiter der Würzburger Jagdbehörde, Oswald Rumpel, betreut wird.

Der qualvolle Tod dieses Wildschweins demonstrierte einmal mehr die Grausamkeit der Jagd. Nur ein Drittel der Tiere stirbt sofort, während der Rest angeschossen und verstümmelt flüchtet und qualvoll stirbt. Dennoch machen die Jäger in ihren Fachzeitschriften kein Hehl daraus, dass sie einer wahrhaft lustvollen Leidenschaft nachgehen, wenn sie die Waffe auf die Tiere anlegen und abdrücken. Die so genannten Hegeziele erweisen sich als oberflächliche und längst überholte Verbrämung. Nicht selten geht es nur mehr um eine Art Selektivtötung besonders stattlicher Tiere zur Erlangung von Hirschgeweihen und ähnlichen Trophäen. Und oft geht es nur um die Abknallerei auf brutalen Treibjagden, bei denen die Tierpopulationen nicht reguliert werdem, sondern deren Sozialstruktur zerstört und explosionsartiges Anwachsen von Tierpopulationen sogar noch gefördert wird.

Ruhen der Jagd wird abgelehnt -
Es stellt sich heraus: Zwei von drei Richtern sind Jäger!

Kein Wunder, dass sich der Vorsitzende Richter nicht fragen lassen wollte, ob er der Jägergilde angehört. Doch inzwischen wurde bekannt, dass es nicht nur um ihn ging. Es saß noch ein zweiter Jäger auf der Richterbank. Bei den drei Berufsrichtern, die in diesem Grundsatzverfahren entscheiden sollten, war die Mehrheit der Jäger im Beratungszimmer der Richter gesichert. Mit Waidmannsheil und Waidmannsdank wurde man sich schnell einig, mit aufmüpfigen Jagdgegnern kurzen Prozess zu machen.

Man wählte den juristisch einfachsten Fluchtweg, um das Rechtsanliegen der Kläger nicht ernsthaft prüfen zu müssen: Man sprach ihnen von vornherein das Recht ab, sich überhaupt auf ihre ethisch-religiösen Einwände gegen die Jagd berufen zu können. Und warum? Weil nicht jeder der Kläger persönlich Eigentümer der Grundstücksflächen ist, sondern weil sie sich zu einer rechtsfähigen Gesellschaft in Form einer GmbH & Co. KG zusammengeschlossen haben. Eine solche Gesellschaft könne sich nicht auf weltanschauliche und ethische Gesichtspunkte berufen. Ein reichlich fadenscheiniges Argument, denn die Kläger haben sich eben im Rahmen ihrer gemeinsam weltanschaulich-religiösen Zielsetzung zusammengetan, um ein landwirtschaftliches Anwesen nach bestimmten ethischen Gesichtspunkten zu führen, zu denen vor allem die Ablehnung der Tötung von Tieren zählt.

Der Prozess wird weitergeführt – wenn nötig bis zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Zwei von drei Berufsrichtern waren Jäger und versuchten, das Anliegen der urchristlichen Jagdgegner mit einem Blattschuss zu erledigen. Der Schuss hinterließ einen Knall, der den Richtern vermutlich noch länger in den Ohren klingen wird. Die Öffentlichkeit wurde hellhörig. Im Inland und auch im Ausland. Der Prozess wird weitergeführt, wenn nötig bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der bereits im Jahr 1999 französischen Grundstückseigentümern bescheinigte, dass man aus Gewissensgründen gegen die Jagd sein kann. Es wird sich auch in Deutschland herumsprechen, wo höchste Gerichte zum wiederholten Male einem muslimischen Metzger bescheinigten, dass er unter Berufung auf seine Gewissensfreiheit Tiere schächten dürfe. Wenn das Grundgesetz einen Metzger schützt, der aus Glaubensgründen Tiere auf besonders grausame Weise töten will, dann schützt es erst recht einen Landwirt, der Tiere überhaupt nicht töten will.

Artikel aus: Magazin »Freiheit für Tiere« 2/2007

Lesen Sie den Antrag auf Ruhen der Jagd

Lesen Sie auch: »Hier wird nicht geschossen!«


Schließen Sie sich den online-Protesten an!

Zum online-Protest

Protestschreiben

Protestschreiben von »Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V.« an das Bayerische Verwaltungsgericht

Protestschreiben vom »Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V.« an den Bundespräsidenten

Übersicht über aktuelle Fälle:

Niederbayern: Klage gegen Zwangsbejagung Am 28.5.2009 wurde eine Klage gegen die Zwangsbejagung beim Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht. Die Klägerin hat bereits sechs Katzen durch Jäger verloren - diese wurden zum Teil auf ihrem eigenen Grundstück (!) von Jägern erschossen.

Bad Kissingen: Jagdgenosse gegen Jagdzwang Unfreiwilliger Jagdgenosse fordert die Ausgliederung aus der Jagdgenossenschaft, hilfsweise das Ruhen der Jagd auf drei Grundstücken im Landkreis Bad Kissingen / Bayern.

Würzburg: Jagdgenossin gegen Jagdzwang Unfreiwillige Jagdgenossin fordert die Ausgliederung aus der Jagdgenossenschaft, hilfsweise das Ruhen der Jagd auf einem Grundstück im Landkreis Würzburg / Bayern.

Verfassungsbeschwerde: Grundstück Quedlinburg Glück der Tüchtigen - Bundesverfassungsgericht muss sich erneut mit der Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft beschäftigen! - Lesen Sie hier die Verfassungsbeschwerde, die diesen unliebsamen Sachverhalt schneller zurück an das jägerfreundliche Bundesverfassungsgericht bringt, als es diesem ganz gewiss lieb ist.

Sachsen-Anhalt: Jagdgenosse gegen Jagdzwang Unfreiwilliger Jagdgenosse fordert die Ausgliederung aus der Jagdgenossenschaft. Das Verfahren ging Anfang Juli 2003 vor das Verwaltungsgericht in Magdeburg. Dort ließ man die Sache trotz Untätigkeitsbeschwerde und Anstrengung eines Eilverfahrens erstmal weit über zwei Jahre liegen, bis es zur Verhandlung im November 2005 kam. Die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung der Berufung steht nun auch schon fast ein Jahr aus. Gegen den Nichtzulassungsbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Sachen-Anhalt hat der Grundstückseigentümer am 04.03.2008 Gehörsrüge nach § 152a VwGO eingelegt. Über diese Rüge wurde noch nicht entschieden. Um die Frist zu wahren, legte Herr Weyhe am 17.3.2008 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Der Eigentümer ist bereit, mit der Sache bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu gehen.

Trier: Jagdgenosse gegen Jagdzwang Unfreiwilliger Jagdgenosse fordert die Ausgliederung aus der Jagdgenossenschaft, hilfsweise das Ruhen der Jagd auf einem Grundstück im Landkreis Trier-Saarburg/Rheinland-Pfalz. Nach dem Weg durch alle deutschen Instanzen legte er im Frühjahr 2007 als erster Jagdgenosse in Deutschland Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Der Europäische Gerichtshof äußerte sich dahingehend, dass er sich bereits in einem Jahr erstmals mit der Beschwerde befassen wird. Liebe Freunde einer Natur ohne Jagd, das Ende der Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften naht!

Stade: Jagdgenosse gegen Jagdzwang Unfreiwilliger Jagdgenosse fordert die Ausgliederung aus der Jagdgenossenschaft, hilfsweise das Ruhen der Jagd auf drei Grundstücken im Landkreis Stade / Niedersachsen.

Düren: Jagdgenosse gegen Jagdzwang Unfreiwilliger Jagdgenosse fordert die Ausgliederung aus der Jagdgenossenschaft, hilfsweise das Ruhen der Jagd auf 8 Grundstücken im Landkreis Düren / Nordrhein-Westfalen. Am 3.6.2008 wurde vor dem Verwaltungsgericht Aachen Klage für den unfreiwilligen Jagdgenossen eingereicht. Ziel ist es, den Kläger vom Zwang der Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft zu befreien, damit auf seinem Grundstück nicht mehr gejagt werden darf.

Greußenheim: Eigenjagdbesitzer gegen Jagdzwang Erster Gerichtsprozess dieser Art in Deutschland - Besitzer eines Eigenjagdreviers fordern das Ruhen der Jagd auf ihrem Grund und Boden. Doch was, wenn zwei von drei Berufsrichtern Jäger sind?

Achern/Baden Württemberg: Es herrscht Frieden Auf etwa 1,5 Hektar hat die Natur das Sagen!