Bundespräsident
Prof. Dr. Horst Köhler
Bundespräsidialamt
Berlin
Per Fax : 030 / 2000 1999
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Horst Köhler,
sehr geehrte Damen und Herren,
ein in Deutschland lebender Metzger mit türkischer Staatsangehörigkeit und Ehrenmitglied der radikalislamischen Organisation Milli Görüs, darf auf eine hier sonst nicht erlaubte Art und Weise, durch betäubungsloses Schächten, Tiere grausam zu Tode schinden. Rein zeitgeschichtlich kann in den islamischen heiligen Schriften kein Betäubungsverbot aufgeführt sein, da bei Schriftlegung des Korans eine heute (reversible) Elektrobetäubung nicht existent war. Trotzdem - entgegen diesen nicht zu leugnenden Fakten beruft man sich auf "Beruf-" und "Glaubensfreiheit" und es wird höchstrichterlich dem fassungslosen Bürger bestätigt, dass dieses tierquälerische - dem regulären Tierschutzgesetz entgegenstehende - grauenvolle lebensverachtende Abmetzeln von Tieren unter dem Deckmäntelchen der Begrifflichkeit "Religionsausübung" in Deutschland rechtens sei.
Im Sinne neutestamentarischer Lehren auch Tiere in christliche Nächstenliebe einzubeziehen, werden nunmehr auf Gut Greußenheim in der Nähe von Würzburg, Wiesen, Äcker und Wald umweltfreundlich bewirtschaft. Infolge ihrer christlichen Glaubensüberzeugung haben diese Tier- und Naturschützer unter Berufung auf das Grundrecht der Religions- und Gewissenfreiheit beantragt vom Jagdzwang befreit zu werden. Sie lehnen es aus Gewissengründen ab, Tiere zu töten, oder gezwungen zu werden, Tiertötungen wie bei der Jagd, auf ihrem eigenen (!) Grundstück zu dulden. Eine solch positive Lebenseinstellung sollte in diesem Kulturkreis, in unserem Lande für jedermann nachvollziehbar sein.-
Unvorstellbar - doch der Antrag auf "Ruhen der Jagd" im Eigen(!)Jagdrevier aus Gewissensgründen, wurde von den Behörden und nunmehr auch hochrichterlich mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts vom 7.Dez.2006 abgelehnt.
Krönung des Skandals : Zwei der drei Berufsrichter sind Jäger, eine Personengruppierung die bekanntlich das Wild ähnlich heiß und innig liebt, wie ein Vergewaltiger sein Opfer. Zwei Anträge auf Befangenheit werden selbstherrlich abgelehnt. So macht man den Bock zum Gärtner - jagende Richter maßen sich also das Recht an, über die Taten ihrer Kumpanen "Urteile" zu sprechen"!
Eine Perversion des Denkens und Perfidität der Rechtssprechung.
Wann, verehrter Herr Bundespräsident, wann endlich werden auch die religiösen Gefühle der Einheimischen hier vom Staat respektiert, die sich einer Mitweltethik verpflichtet fühlen, im Sinne Albert Schweitzers "Ehrfurcht vor allem Leben" im Alltagsgeschehen zu praktizieren ? Wann wird der mittlerweile als zu schützendes Verfassungsgut im Grundgesetz verankerte Tierschutz (Art. 20a GG), von Justitia endlich wahrgenommen und in der Rechtssprechung umgesetzt ? Ist alles nur augenwischende Makulatur ?
Haben urchristliche Werte, Ehrfurcht vor allem Leben zu empfinden, nicht auch Respekt, Würdigung, Anerkennung und Schutz verdient ? Steht in Deutschland das Morden unserer älteren Mitgeschwister unangreiflich unter staatlichem Schutz ?
Sind weiterhin die Ureinwohner christlichen Glaubens, Menschen zweiter Klasse in Deutschland ?
Messen mit zweierlei Maß und "Vorrechte sind der größte Feind des Rechts", konstatierte schon im vorigen Jahrhundert Marie von Ebner-Eschenbach.
Zur Jagdausübung selbst, gilt es explizit festzuhalten :
Die Evolution hat die Natur über Millionen Jahre hinweg befähigt, eigene Regelmechanismen für das Gleichgewicht in Tier- und Pflanzenwelt zu entwickeln.
Jagd ist ein ständiger, schwerer Eingriff in das Gleichgewicht der Natur - ein die Umwelt schädigendes, schlimmes Überbleibsel unbewältigter Neandertal-Mentalität, das einer Ihrer Vorgänger, Bundespräsident Theodor Heuss, als eine "Nebenform menschlicher Geisteskrankheit" bezeichnete. Der seinen Killerinstinkt mittlerweile beherrschende Normalbürger steht verständnislos wie einst der Altbundespräsident, vor dieser mit viel Brimborium verbrämten (Jagd-)Lust und Freude am Töten. Eine ökologisch begründete Jagd besteht nicht. Der Wildbestand reguliert sich auch heute ohne große Beutegreifer wie Wölfe auf normale Populationsgrößen ein. Das zeigen Nationalparks - man muß der Natur nur die Zeit einräumen diese normalen Regulationsmechanismen aufzubauen. Nichts anders wird im Eigenjagdrevier Gut Greußenheim angestrebt. Es ist ein Skandal, dieses so positive, beispielgebende Projekt, mit brachialer justizieller Gewalt wie mit einem Vorschlaghammer niederzuknüppeln.
Wenn den Landwirten im eigenen Lande traurigerweise Weise ihr Recht verwehrt wird, ihren christlichen, alle Mitgeschöpflichkeit umfassenden Glauben zu leben, muß vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt werden, das bereits 1999 in einem ähnlich gelagerten Fall entschied, „…dass es gegen Menschenrechte verstößt, wenn ein Grundstückeigentümer gegen seinen Willen sein Eigentum bejagen lassen muß." Alles schlicht beschämend für Deutschland.
Sehr hoffen wir, dass Sie nicht wie in einem Elfenbeinturm residieren und die Anliegen der Bürger, auch die Sorgen und Nöte der Ureinwohner, urchristlichen Glaubens hier, ernst nehmen und von Seiten des Bundespräsidialamtes bei den Behörden insistieren, zumindest durch schlichtes Anfragen Ihr Interesse an dieser traurigen Angelegenheit als Staatsoberhaupt bekunden.
Abschließend bitten wir Sie weder um Zusendung eines besänftigenden Schubladenschreibens, noch gern geübtes Politikerverhalten zu praktizieren, durch Antwortgebung auf nicht gestellte Fragen von der eigentlichen Problematik abzulenken - sondern um eine baldige, konkrete Rückäußerung.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Dittmann / 10.03.2007



