Immer mehr Grundstückseigentümer, die ihren Wald, ihre Wiesen und Felder nicht bejagen lassen wollen, setzen sich gegen dieses Unrecht zur Wehr und verlangen von der unteren Jagdbehörde, aus der Jagdgenossenschaft entlassen zu werden.

Übersicht über aktuelle Fälle:

Trier: Jagdgenosse gegen Jagdzwang Unfreiwilliger Jagdgenosse fordert die Ausgliederung aus der Jagdgenossenschaft, hilfsweise das Ruhen der Jagd auf einem Grundstück im Landkreis Trier-Saarburg/Rheinland-Pfalz. Nach dem Weg durch alle deutschen Instanzen legte er im Frühjahr 2007 als erster Jagdgenosse in Deutschland Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.

Bad Kissingen: Jagdgenosse gegen Jagdzwang Unfreiwilliger Jagdgenosse fordert die Ausgliederung aus der Jagdgenossenschaft, hilfsweise das Ruhen der Jagd auf drei Grundstücken im Landkreis Bad Kissingen / Bayern.

Greußenheim: Eigenjagdbesitzer gegen Jagdzwang Erster Gerichtsprozess dieser Art in Deutschland - Besitzer eines Eigenjagdreviers fordern das Ruhen der Jagd auf ihrem Grund und Boden. Doch was, wenn zwei von drei Berufsrichtern Jäger sind?

"Zerschlagung" der Eigenjagdreviere Eine Prüfung ergab, dass auf Flächen, die von Eigenjagdrevieren kraft Landesgesetzes geschluckt werden (der Großgrundbesitzer frisst den Kleingrundbesitzer), nicht gejagt werden darf. In diesen sogenannten Enklaven ruht die Jagd, weil sie keinen Jagdbezirken nach Maßgabe der §§ 4 ff. Bundesjagdgesetz angehören.

Düren: Jagdgenosse gegen Jagdzwang Unfreiwilliger Jagdgenosse fordert die Ausgliederung aus der Jagdgenossenschaft, hilfsweise das Ruhen der Jagd auf 8 Grundstücken im Landkreis Düren / Nordrhein-Westfalen. Am 3.6.2008 wurde vor dem Verwaltungsgericht Aachen Klage für den unfreiwilligen Jagdgenossen eingereicht. Ziel ist es, den Kläger vom Zwang der Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft zu befreien, damit auf seinem Grundstück nicht mehr gejagt werden darf.

Niederbayern: Klage gegen Zwangsbejagung Am 28.5.2009 wurde eine Klage gegen die Zwangsbejagung beim Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht. Die Klägerin hat bereits sechs Katzen durch Jäger verloren - diese wurden zum Teil auf ihrem eigenen Grundstück (!) von Jägern erschossen.

Würzburg: Jagdgenossin gegen Jagdzwang Unfreiwillige Jagdgenossin fordert die Ausgliederung aus der Jagdgenossenschaft, hilfsweise das Ruhen der Jagd auf einem Grundstück im Landkreis Würzburg / Bayern.

Sachsen-Anhalt: Jagdgenosse gegen Jagdzwang Unfreiwilliger Jagdgenosse fordert die Ausgliederung aus der Jagdgenossenschaft. Das Verfahren ging Anfang Juli 2003 vor das Verwaltungsgericht in Magdeburg. Dort ließ man die Sache trotz Untätigkeitsbeschwerde und Anstrengung eines Eilverfahrens erstmal weit über zwei Jahre liegen, bis es zur Verhandlung im November 2005 kam. Die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung der Berufung steht nun auch schon fast ein Jahr aus. Gegen den Nichtzulassungsbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Sachen-Anhalt hat der Grundstückseigentümer am 04.03.2008 Gehörsrüge nach § 152a VwGO eingelegt. Über diese Rüge wurde noch nicht entschieden. Um die Frist zu wahren, legte Herr Weyhe am 17.3.2008 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Der Eigentümer ist bereit, mit der Sache bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu gehen.

Achern/Baden Württemberg: Es herrscht Frieden Auf etwa 1,5 Hektar hat die Natur das Sagen!

Helfen Sie mit!

Gerichtsverfahren kosten Geld und nicht jeder Grundstückeigentümer, der gegen seine Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften prozessieren möchte, kann die Kosten hierfür übernehmen. So bleibt es in vielen Fällen leider nur bei den Absichtserklärungen. Kurz gesagt: Der Erfolg unserer Bemühungen hängt nicht nur vom Engagement unsererseits ab, sondern im Wesentlichen auch von eingehenden Spenden hierzu.
Bitte unterstützen Sie uns in dieser Sache!

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Verwendungszweck: Zwangsbejagung ade