Immer mehr Grundstückseigentümer, die ihren Wald, ihre Wiesen und Felder nicht bejagen lassen wollen, setzen sich gegen dieses Unrecht zur Wehr und verlangen von der unteren Jagdbehörde, aus der Jagdgenossenschaft entlassen zu werden.
Neue Klage beim VG Regenburg eingereicht
Am 28.5.2009 wurde eine neue Klage gegen die Zwangsbejagung beim Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht. Klägerin ist Frau de Contes, die nach dem enormen Medienecho auf den Zwangsbejagungsprozess am 14. November 2008 in Würzburg in der Sendung "quer" aufgetreten ist.
Frau de Contes hat bereits sechs Katzen durch Jäger verloren - diese wurden zum Teil auf ihrem eigenen Grundstück (!) von Jägern erschossen.
Über die dazugehörige Jagd-Posse vor Gericht lesen Sie hier:
http://www.mediendenk.com/index.php?AID=0000018425
In die Klagebegründung wurden auch die beiden Urteile des Verwaltungsgerichts Würzburg eingearbeitet.
Gerichtsprozess gegen Zwangsbejagung in Würzburg
Gerichtsprozess gegen Zwangsbejagung am 13.11.2008:
Dürfen Jäger auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer jagen?
Zwei unterfränkische Grundstückseigentümer wehrten sich vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg gegen die Bejagung ihres Grund und Boden durch Hobbyjäger. Lesen Sie mehr
Lesen Sie hierzu das Presseecho
Am 14.11.2008 teilte das Bayer. Verwaltungsgericht Würzburg mit:
"Die 5. Kammer des VG Würzburg hat aufgrund mündlicher Verhandlung vom 13. November 2008 die Klagen von zwei Jagdgegnern gegen den Freistaat Bayern abgewiesen."
Nach Medienberichten sind der Vorsitzende der 5. Kammer, Richter Ansgar Schäfer, der Berichterstatter, Richter Elmar Gehrsitz, sowie der ehrenamtliche Richter, Andreas Oestemer, Jäger.
0,4 % der Deutschen sind Jäger. Rein rechnerisch dürfte nur jeder 250. Richter Jäger sein. Bei diesem Prozess waren mindestens 3 von 5 Richtern Jäger.
Lesen Sie hierzu:
Bericht: Prozess vor Verwaltungsgericht Würzburg
Urteil "Im Namen der Jäger"
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Gerichtsverfahren kosten Geld und nicht jeder Grundstückeigentümer, der gegen seine Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften prozessieren möchte, kann die Kosten hierfür übernehmen. So bleibt es in vielen Fällen leider nur bei den Absichtserklärungen. Kurz gesagt: Der Erfolg unserer Bemühungen hängt nicht nur vom Engagement unsererseits ab, sondern im Wesentlichen auch von eingehenden Spenden hierzu.
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Verwendungszweck: Zwangsbejagung ade




