Immer mehr Grundstückseigentümer, die ihren Wald, ihre Wiesen und Felder nicht bejagen lassen wollen, setzen sich gegen dieses Unrecht zur Wehr und verlangen von der unteren Jagdbehörde, aus der Jagdgenossenschaft entlassen zu werden.
Übersicht über aktuelle Fälle:
Aktuell: Wir stehen kurz vor dem Ziel!
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Das Thema Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften geht jetzt in die heiße Phase: Die Beschwerde eines unfreiwilligen Jagdgenossen aus Baden-Württemberg, der gegen die zwangsweise Bejagung seines Grundstücks in Rheinland-Pfalz klagt, ist zu Beginn dieses Jahres von dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angenommen worden! Dies ist ein sehr gutes Zeichen, denn die meisten Beschwerden werden – mangels Erfolgsaussichten – vom Europäischen Gerichtshof vorab zurückgewiesen. Im März 2010 hat die Bundesrepublik Deutschland zu der Beschwerde Stellung genommen - das übliche Jägerlatein. Der Kläger hat nun seine Erwiderung auf die Stellungnahme an den Europäischen Gerichtshof geschickt, so dass wohl noch in diesem Jahr mit einer Entscheidung in Straßburg gerechnet werden kann. Mit einem Sieg des Grundstückseigentümers, der vor dem höchsten europäischen Gericht dagegen klagt, dass Jäger auf seinem Grund und Boden gegen seinen Willen die Jagd ausüben dürfen, wäre ein großes Ziel erreicht! Endlich könnte für Wildtiere Raum geschaffen werden, wo sie nicht bejagt werden dürfen. Denn Grundstückseigentümer, die nicht wollen, dass auf ihren Grund und Boden gejagt wird, könnten dann aus der menschenrechtswidrigen Jagdgenossenschaft austreten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ja bereits 1999 im Fall einer Klage gegen Frankreich und 2007 gegen Luxemburg entschieden, dass die zwangsweise Mitgliedschaft von Grundeigentümern in Jagdgenossenschaften gegen die Menschenrechte verstößt. Mehr zu der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof |
2009: Etappensieg in Bayern:
"Keine Jagd auf meinem Grundstück!"
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Berufungsverfahren werden ausgesetzt
Dürfen Jäger auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer jagen? Zwei unterfränkische Grundstückseigentümer wehrten sich dagegen vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg. Beide Klagen waren am 14. November 2008 abgewiesen worden. Der Skandal: Mindestens drei der fünf Richter waren Hobbyjäger. Ein Urteil "im Namen der Jäger" also?
Doch die Kläger ließen sich davon nicht einschüchtern und gingen in die nächste Instanz. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nahm den Anspruch von den ethischen Jagdgegnern ernst und prüfte gewissenhaft. Und er kam nun zu dem Ergebnis: Die Verfahren werden ausgesetzt, bis das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vorliegt. Hier klagt ein deutscher Grundstückseigentümer gegen die Jagd auf seinem Grund und Boden, die er nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann. “Die Aussetzung des Verfahrens ist für uns als großer Erfolg zu werten”, sagt einer der Kläger, Roland Dunkel vom Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt nämlich in seinem Beschluss u.a. aus: "Gründe, die zu einer Entscheidung des Rechtstreites führen könnten, die nicht dem Ergebnis im Beschwerdeverfahren Az. 3900/07 entspricht, sind nicht ersichtlich."
Mit anderen Worten heißt das: Entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg demnächst zugunsten des unfreiwilligen Jagdgenossen, wie bereits in Frankreich und Luxemburg geschehen, dann werden die Kläger die Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gewinnen und den Jägern auf ihren Grundstücken künftig den Zutritt untersagen können.
Europäischer Gerichtshof entschied bereits im Fall von Frankreich und Luxemburg gegen die Zwangsbejagung von Grundstücken
Mit einer positiven Entscheidung in Straßburg darf stark gerechnet werden. Der Europäische Gerichtshof entschied bereits rechtsverbindlich für Frankreich und Luxemburg, dass Privatgrundstücke nicht gegen den Willen der Grundstückseigentümer bejagt werden dürfen.
Aussetzung der Verfahren ist ein großer Erfolg
„Die Aussetzung der Verfahren ist ein wichtiger Etappensieg“, sagt der Rechtsanwalt der Kläger, Dominik Storr aus Neustadt am Main. „Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist das erste Gericht in Deutschland, das den Anspruch von ethischen Jagdgegnern auf Befreiung vom Jagdzwang ernst genommen und gewissenhaft geprüft hat“, so der Rechtsanwalt.
Verfahren sind für Bayern richtungsweisend
Sollte das Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewonnen werden, so gewännen die Kläger auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, so dass für das gesamte Gebiet des Freistaates Bayern verbindlich feststehen würde, dass die ausnahmslose Zwangsmitgliedschaft in den Jagdgenossenschaften gegen die Menschenrechte verstößt. Die Anwesenheit von Jägern auf dem eigenen Grundstück müsste dann nicht mehr aus gesetzlichen Gründen hingenommen werden.
Jägerlobby macht auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht Halt
Bezeichnend war, dass die Jägerlobby auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht Halt gemacht hat. Da wurden vom Deutschen Jagdschutzverband (DJV) Schreiben persönlich an die Richter adressiert; jagende Juristen überhäuften das Gericht mit selbst verfasster Literatur. Sogar das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz meldete sich zu Wort. Allesamt keine Prozessbeteiligten, die versuchten, das Gericht durch die Hintertür zu beeinflussen. Die Richter hielten jedoch dem Druck der Lodenmäntel Stand und fällten mit der Aussetzung des Verfahrens eine Entscheidung, die uns gespannt nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte blicken lässt.
Hintergrund:
Lesen Sie den Bericht vom Prozess gegen Zwangsbejagung am 13.11.2008 in Würzburg
Lesen Sie hierzu das Presseecho
Lesen Sie Auszüge aus der Urteilbegründung
Lesen Sie die Berufungssschrift vom 9.2.2009
Neue Klage beim VG Regenburg eingereicht
Am 28.5.2009 wurde eine neue Klage gegen die Zwangsbejagung beim Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht. Klägerin ist Frau de Contes, die nach dem enormen Medienecho auf den Zwangsbejagungsprozess am 14. November 2008 in Würzburg in der Sendung "quer" aufgetreten ist.
Frau de Contes hat bereits sechs Katzen durch Jäger verloren - diese wurden zum Teil auf ihrem eigenen Grundstück (!) von Jägern erschossen.
Über die dazugehörige Jagd-Posse vor Gericht lesen Sie hier:
http://www.mediendenk.com/index.php?AID=0000018425
In die Klagebegründung wurden auch die beiden Urteile des Verwaltungsgerichts Würzburg eingearbeitet.
Gerichtsprozess gegen Zwangsbejagung in Würzburg
Gerichtsprozess gegen Zwangsbejagung am 13.11.2008:
Dürfen Jäger auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer jagen?
Zwei unterfränkische Grundstückseigentümer wehrten sich vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg gegen die Bejagung ihres Grund und Boden durch Hobbyjäger. Lesen Sie mehr
Lesen Sie hierzu das Presseecho
Am 14.11.2008 teilte das Bayer. Verwaltungsgericht Würzburg mit:
"Die 5. Kammer des VG Würzburg hat aufgrund mündlicher Verhandlung vom 13. November 2008 die Klagen von zwei Jagdgegnern gegen den Freistaat Bayern abgewiesen."
Nach Medienberichten sind der Vorsitzende der 5. Kammer, Richter Ansgar Schäfer, der Berichterstatter, Richter Elmar Gehrsitz, sowie der ehrenamtliche Richter, Andreas Oestemer, Jäger.
0,4 % der Deutschen sind Jäger. Rein rechnerisch dürfte nur jeder 250. Richter Jäger sein. Bei diesem Prozess waren mindestens 3 von 5 Richtern Jäger.
Lesen Sie hierzu:
Bericht: Prozess vor Verwaltungsgericht Würzburg
Urteil "Im Namen der Jäger"
Helfen Sie mit!
Gerichtsverfahren kosten Geld und nicht jeder Grundstückeigentümer, der gegen seine Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften prozessieren möchte, kann die Kosten hierfür übernehmen. So bleibt es in vielen Fällen leider nur bei den Absichtserklärungen. Kurz gesagt: Der Erfolg unserer Bemühungen hängt nicht nur vom Engagement unsererseits ab, sondern im Wesentlichen auch von eingehenden Spenden hierzu.
Bitte unterstützen Sie uns in dieser Sache!
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Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V.
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BLZ: 760 100 85
Kto.Nr.: 18 1111 857
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BIC: PBNKDEFF
Verwendungszweck: Zwangsbejagung ade




