AKTUELL:

Prozesse „Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften“

Nachdem in Bayern und Nordrhein-Westfalen bereits Kläger vor Gericht gezogen sind (zwei vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof; zwei Prozesse sind vor den Verwaltungsgerichten in Passau und Aachen anhängig), ist es dringend an der Zeit nachzulegen.
So widerwärtig, grausam und blutig ihr Hobby auch ist, eines muss man der Jägerschaft lassen: Ihre Pressearbeit funktioniert! Fast täglich erfährt man etwas über die "nützliche" Arbeit dieser Möchte-gern-Natur- und Tierschützer in der Presse. Besonders in den ländlichen Gegenden erhalten die Jäger eine breite Unterstützung von den ewig gestrigen Medien, Politikern und Behördenvertretern.
Scharfen Gegenwind verspürten die Grünröcke im Nov. 2008, als die ersten Prozesse gegen die Zwangsbejagung von Grundstücken in Würzburg stattfanden. Hier war die Berichterstattung – ganz in unserem Sinne - hervorragend! Vor allem darum geht es uns auch in den Verfahren, denn nur mit Unterstützung der Medien kann eine breite Öffentlichkeit über das Unrecht der „Zwangsbejagung“ und über die Hobbyjagd im Allgemeinen informiert werden. Dies bedeutet: Wir müssen mit Gerichtsverfahren nachlegen!

Unser Arbeitskreis erklärt sich nun bereit, sich an den Kosten eines weiteren Verfahrens zu beteiligen. Wir erhoffen uns dadurch, dass sich ein weiterer unfreiwilliger Jagdgenosse findet - möglichst in einem noch nicht verklagten Bundesland; um einen entsprechenden Antrag bei der unteren Jagdbehörde einzureichen und den Rechtsweg, zumindest bis zur ersten Instanz, zu beschreiten. Inwieweit überhaupt ein langwieriges, durch alle Instanzen gehendes Streitverfahren notwendig wird, lässt sich heute noch nicht beantworten. Dies dürfte vor allem vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abhängig sein. Ein Fall aus Deutschland steht dort zur Entscheidung an.
Welcher ernsthafte Tierfreund erklärt sich bereit, sich aktiv (!) gegen die Untaten der Jäger auf seinem eigenen (!) Grundstück zu Wehr zu setzen? In unserem `Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V.´ findet er (dann) den richtigen Ansprechpartner und Mitstreiter! Rufen Sie uns an, damit wir die Einzelheiten der weiteren Vorgehensweise besprechen können!

Roland Dunkel
Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V.
Linnenstraße 5 A
97723 Oberthulba, Frankenbrunn
Tel. 09736 75 15 52

Austritt JETZT!

Wird auch Ihr Grundstück zwangsbejagt?

Sie können davon ausgehen, dass die Jagd auf Ihrem Grund und Boden ausgeübt wird, sofern Ihre Wiese, Ihr Feld oder Ihr Waldgrundstück außerhalb der Ortschaft liegen und nicht befriedet sind.
Sie sind dann zwangsweise Mitglied in einer so genannten Jagdgenossenschaft und müssen dulden, dass bewaffnete Jäger Ihr Grundstück betreten, dort mehrere Meter hohe, an KZ-Türme erinnernde, Schießplattformen errichten, Fallen aufstellen, Futterstellen anlegen, dort Gesellschaftsjagden abhalten, Wildtiere und Haustiere (Katzen und Hunde) totschießen.

Sie finden, das ist ein Skandal? - Dann schließen Sie sich uns an!

Wir sind Grundstückseigentümer, die ihren Wald, ihre Wiesen und Felder nicht bejagen lassen wollen. Wir setzen uns gegen dieses Unrecht zur Wehr, indem wir bei der unteren Jagdbehörde einen Antrag auf Ausgliederung aus der Jagdgenossenschaft bzw. Ruhen der Jagd stellen. Lehnt die Behörde unter Berufung auf die gegenwärtige Gesetzeslage die Befreiung vom Jagdzwang ab, bleibt der Gang durch die Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Selbst wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte irgendwann der ersten Klage aus Deutschland stattgeben würde, wäre es vermutlich so, dass die Gerichte in Deutschland dieses Urteil zunächst ignorieren und höchstens vom Gesetzgeber einfordern, die Jagdgesetzgebung entsprechend den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zu ändern. Ziel muss daher sein, mit einer großen Anzahl von Klagen nachzulegen, um den Druck auf die deutschen Gerichte und den Gesetzgeber solange zu erhöhen, bis dieser seine menschenrechtswidrige Gesetzgebung schließlich ändert.

Immer mehr Grundstückseigentümer, die ihren Wald, ihre Wiesen und Felder nicht bejagen lassen wollen, setzen sich gegen dieses Unrecht zur Wehr und verlangen von der unteren Jagdbehörde, aus der Jagdgenossenschaft entlassen zu werden.

Musterantrag auf Befreiung vom Zwang der Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft

Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V.
Linnenstr. 5 a
97723 Frankenbrunn
Tel.
09736/751552
e-mail:
info@arbeitskreis-tierschutz.de
www.arbeitskreis-tierschutz.de


Absichtserklärung von Grundstückseigentümern

Ich bin ein unfreiwilliges Mitglied in einer Jagdgenossenschaft und muss die Tötung von Tieren durch Jäger sowie jagdliche Einrichtungen auf meinem Grundstück dulden. Auch ich werde auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft klagen, sobald der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte feststellt, dass die zwangsweise Eingliederung in Jagdgenossenschaften gegen die Menschenrechte verstößt.

Absichtserklärung ausfüllen

Solidaritätserklärung

Ich unterstütze den Austritt von unfreiwilligen Mitglieder aus den Jagdgenossenschaften. Es kann nicht angehen, dass Grundstückseigentümer die Tötung von Tieren durch Jäger sowie jagdliche Einrichtungen auf ihrem Grund und Boden dulden müssen.

Solidaritätserklärung ausfüllen

Erfahrungsbericht ausfüllen

Erfahrungsberichte lesen