Einige Beispiele von unserem Reiterhof Gut Eilen in Niederzier: Ende 2003 schoss ein Jäger gezielt in eine Pferdekoppel und ließ anschließend durch seinen Jagdhund eine tote Krähe apportieren. Darauf angesprochen, dass dort Pferde auf der Koppel stehen, meinte er: »Es wäre nicht schlimm, wenn ein Pferd getroffen wird.«
An einem anderen Tag stand ein Jäger mit seinem ca. 6 Jahre alten Enkel an unserer ca. 1 km langen Reitbahn und ballerte einfach so mehrmals in die Luft. Ein anderes Mal wollten wir ein Pferd im Innenhof medizinisch behandeln, als mehrere Schüsse fielen. Das Pferd stieg, zum Glück wurde niemand verletzt. Reitstunden wurden beim Erscheinen der Jäger mehrfach aus Gefährdungsgründen abgebrochen.
Ende 2004 brachten wir zwei Pferde von einer Weide zur anderen, als parallel zu uns, ca. 250 Meter entfernt, ein Jäger aus seinem Geländewagen ausstieg und schoss (er hatte uns natürlich gesehen). Die Pferde reagierten in dieser Situation überaus panisch, und wir konnten sie nur mit Müh und Not auf die andere Weide verbringen, ohne dass Mensch und Tier etwas passierte. Als wir den Jäger auf die Gefährdung ansprachen, gab es eine schroffe Beleidigung: »Was willst du eigentlich, du kleines dummes Arschloch?« Andere Beleidigungen folgten im Weggehen.
Polizei: Anzeige gegen Jäger? - Keine Chance!
Letzter Vorfall wurde bei der Polizei angezeigt. Dort wollte man außer der Beleidigung die Gefährdung nicht aufnehmen. Ich habe den Polizisten gefragt, ob wir uns die Anzeige hätten sparen können. Er bejahte dies unumwunden mit dem Hinweis, gegen Jäger keine Chance zu haben. Leider sind die ersten drei Vorfälle aus reiner Gutmütigkeit nicht zur Anzeige gebracht worden. Der letzte Vorfall wurde u.a. auch der hiesigen Unteren Jagdbehörde angezeigt. Dort wurde nach diversem nichtssagenden Schriftverkehr auf Grund von vorsätzlichen Verschleierungen der Behörde eine Dienstaufsichtsbeschwerde erstattet.
Letzte Woche haben wir vom Amtsgericht Jülich eine Abladung zu dem bevorstehenden Gerichtstermin am 11.05.2005 ohne jede Begründung erhalten. Wir haben daraufhin bei Gericht schriftlich um Sachstandsmitteilung gebeten. Heute kam die Antwort: »In der Strafsache ..... wird mitgeteilt, dass das Verfahren vorläufig gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden ist.«
Hieran kann man genau erkennen, wie Verfahren, die einen Jäger betreffen, gehandhabt werden.
Der Besitzer muss auf seinem Grund und Boden selbst entscheiden können, ob dort gejagt wird oder nicht!
Vor allem darf in direkter Nähe solcher Höfe nicht einfach ohne Rücksicht auf die Gefährdung von Mensch und Tier geschossen werden. Dies verbietet eigentlich § 20 des Bundesjagdgesetzes, an den sich leider kein Hobby-Jäger hält. Wir und die anderen Reiter, die ihre Pferde bei uns untergebracht haben, lehnen die Jagd aus ethischen Gründen grundsätzlich ab und sehen hier die Menschenrechte verletzt.
Hans-Willi Doll
Unser Eigentum wird gegen unseren Willen bejagt!
Immer wieder hören und lesen wir, dass Reiter, Pferdehalter und im Außenbezirk liegende Höfe Probleme mit der lodengrünen Lobby haben. Hans-Willi Doll von Gut Eilen hofft daher, dass dieser Bericht über die Zwangsbejagung, dem Höfe im Außenbezirk ja leider unterliegen, auch andere Hofbesitzer auf den Plan rufen wird, die die Zwangsbejagung ihrer Grundstücke ablehnen.
Wenden Sie sich an Hans-Willy Doll.
Kontakt: guteilen@aol.com



