Baden-Württemberg: Flächen eines Bio-Landwirts jagdfrei
In Baden-Württemberg wurde das Grundstück eines Bio-Landwirts im Landkreis Konstanz vorläufig befriedet. Die Behörde hat für die Flächen am 6.3.2013 einen vorläufigen Bescheid erteilt, also noch vor Inkrafttreten der Jagdgesetzänderung am 6.12.2013 in Kraft.
Der Bio-Landwirt möchte auf seinen Flächen die ihm anvertraute Natur pflegen und das Leben von Pflanzen und Wildtieren schützen.