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Aktuelle Fälle

Immer mehr Grundstückseigentümer, die ihren Wald, ihre Wiesen und Felder nicht bejagen lassen wollen, setzen sich gegen dieses Unrecht zur Wehr und verlangen von der unteren Jagdbehörde, aus der Jagdgenossenschaft entlassen zu werden.

Übersicht über aktuelle Fälle:

Helfen Sie mit!

Gerichtsverfahren kosten Geld und nicht jeder Grundstückeigentümer, der gegen seine Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften prozessieren möchte, kann die Kosten hierfür übernehmen. So bleibt es in vielen Fällen leider nur bei den Absichtserklärungen. Kurz gesagt: Der Erfolg unserer Bemühungen hängt nicht nur vom Engagement unsererseits ab, sondern im Wesentlichen auch von eingehenden Spenden hierzu.
Bitte unterstützen Sie uns in dieser Sache!

Spendenkonto:
Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V.
Postbank Nürnberg
BLZ: 760 100 85
Kto.Nr.: 18 1111 857
IBAN Nr.: DE92 7601 0085 0181
BIC: PBNKDEFF
Verwendungszweck: Zwangsbejagung ade