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»Zwangsbejagung ade« ist ein Zusammenschluss von Grundeigentümern, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, die menschenrechtswidrige Zwangsmitgliedschaft in den Jagdgenossenschaften zu beenden.
Der Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. unterstützt das gerichtliche Verfahren mehrerer unfreiwilliger Jagdgenossen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Mit Blick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 10.7.2007 im Falle einer luxemburgischen Klägerin ist das Zwangssystem der gemeinschaftlichen Jagdreviere auch in Deutschland nicht mehr länger haltbar.
Abbildung: Nicht auf meinem Grundstück! -
Am 5.9.2010 sind zwei Artikel zum Thema Zwangsbejagung erschienen.
Der Artikel „Leiden einer Jagdgenossin wider Willen“ aus „DER WESTEN“ vom 5.9.2010 berichtet von der Klage einer Grundstückseigentümerin, die zwangsweise und gegen ihren Willen Mitglied in einer Jagdgenossenschaft ist und das Schießen und Tiere töten auf ihrem Grund und Boden nicht dulden will.
Lesen Sie den Artikel
mehr dazu
Der Artikel „Eigentum verpflichtet – auch zum Töten“ aus dem Wochenblatt vom 5.5.2010 betrifft ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.6.2010. Lesen Sie den Artikel
Besitzer eines Eigenjagdreviers wollen aus Gewissensgründen die Jagd auf ihren Grundstücken ruhen lassen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Tierfreunde zur Bejagung ihres Eigentums verpflichtet seien – sonst könnten ja auch andere Besitzer einer Eigenjagd ebenfalls die Jagd ruhen lassen, und damit wäre eine grundstücksübergreifende Jagd in Deutschland unmöglich.
Gegen das Urteil wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die gesamte Verfassungsbeschwerde ist im Internet zu lesen.
Lesen Sie die Verfassungsbeschwerde
Schön zusammengefasst wird die Sachlage gleich zu Beginn der Verfassungsbeschwerde:
"Worum geht es?
Der Inhaber eines Jagdreviers will aus Gewissensgründen die Jagd ruhen lassen.
Die Gerichte halten ihm entgegen: Das darfst du nicht, denn andere Grundstückseigentümer könnten auf dieselbe Idee kommen und damit eine grundstücksübergreifende Jagd unmöglich machen. Jagdruhe komme nur „bei völliger Vernichtung eines Wildbestandes in Betracht“, also, wenn es überhaupt kein Wild mehr gibt.
Ist das nur absurd oder ist es auch ein Verstoß gegen Art.4 des Grundgesetzes? Wird eine Gewissensentscheidung obsolet, weil die Gefahr besteht, dass sie überhand nimmt?
Und wenn solche Friedfertigkeit tatsächlich ansteckend wäre und niemand mehr Tiere töten wollte? Soll der Staat dann über die Gewissensentscheidung sämtlicher Bürger hinweggehen, nur um die Jagd aufrechtzuerhalten?"
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerde eines unfreiwilligen Jagdgenossen aus Baden-Württemberg, der gegen die zwangsweise Bejagung seines Grundstücks in Rheinland-Pfalz klagt, zu Beginn dieses Jahres angenommen. Mit einer Entscheidung kann wohl noch in diesem Jahr gerechnet werden. Mit einem Sieg des Grundstückseigentümers, der vor dem höchsten europäischen Gericht dagegen klagt, dass Jäger auf seinem Grund und Boden gegen seinen Willen die Jagd ausüben dürfen, wäre ein großes Ziel erreicht! Endlich könnte für Wildtiere Raum geschaffen werden, wo sie nicht bejagt werden dürfen. Denn Grundstückseigentümer, die nicht wollen, dass auf ihren Grund und Boden gejagt wird, könnten dann aus der menschenrechtswidrigen Jagdgenossenschaft austreten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ja bereits 1999 im Fall einer Klage gegen Frankreich und 2007 gegen Luxemburg entschieden, dass die zwangsweise Mitgliedschaft von Grundeigentümern in Jagdgenossenschaften gegen die Menschenrechte verstößt. Mehr zu der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof |
Zwangsbejagung ade: Bundesjägertag zittert vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Am 4.6.2010 trafen sich etwa 400 Jäger zum Bundesjägertag im brandenburgischen Templin. Die Pressemitteilung des Deutschen Jagdschutzverbands (DJV) machte deutlich, dass die Jäger um den Erhalt ihres fragwürdigen Hobbys zittern: „die drohende Zersplitterung eines bundeseinheitlichen Jagdrechts in Deutschland“ soll verhindert und das bisherige Reviersystem und damit die „Pflichtmitgliedschaft von Grundeigentümern in Jagdgenossenschaften“ erhalten bleiben. Angst haben die Jäger vor der unmittelbar bevorstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Ein deutscher Grundstückseigentümer ist bis vor den Europäischen Gerichtshof gezogen, weil er nicht will, das die Jäger ausgerechnet auf seinem Grundstück jagen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Beschwerde angenommen. Mit einer Entscheidung kann unter Umständen noch in diesem Jahr gerechnet werden.
Lesen Sie die Pressemitteilung
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Nachdem die (rechtliche) "Zerschlagung" der gemeinschaftlichen Jagdreviere (Jagdgenossenschaften) mit einem Sieg vor dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in greifbare Nähe gerückt ist, hat unser Rechtsanwalt Dominik Storr auch einen Weg gefunden, die Eigenjagdreviere rechtlich zu zerpflügen. Eine Prüfung ergab, dass auf Flächen, die von Eigenjagdrevieren kraft Landesgesetzes geschluckt werden (der Großgrundbesitzer frisst den Kleingrundbesitzer), nicht gejagt werden darf. In diesen sogenannten Enklaven ruht die Jagd, weil sie keinen Jagdbezirken nach Maßgabe der §§ 4 ff. Bundesjagdgesetz angehören. Die untere Jagdbehörde wollte von all dem natürlich nichts wissen. Nun wurde im Auftrag einer Stiftung für Naturschutz Klage erhoben. Lesen Sie die Klage (pdf-download) [119 KB] |
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SWR "Odysso - Wissen entdecken" vom 8.4.2010: Natur im Fadenkreuz Waidmanns Unheil 300.000 Hobbyjäger gibt es in Deutschland. Die kontrollieren den Wildbestand in unseren Wäldern und auf unseren Feldern. Aber: auch ein paar Tausend gut ausgebildete Berufsjäger gibt es in Deutschland. Die arbeiten zum Beispiel als Angestellte für einen begüterten Jagdherren. Und müssen ihm das Revier so herrichten, wie es dem Jagdherren gefällt. Auf der Odysso-Homepage weiterlesen und den Beitrag anschauen |
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Kritik an der Jagd Rund fünf Millionen Wildtiere werden jedes Jahr durch Jäger erlegt. Neben Wildschweinen oder Rehen werden beispielsweise auch Enten, Wildgänse oder Kormorane geschossen. Die Jäger argumentieren, sie müssten die Tierbestände regulieren und den Wald schützen. Neue wissenschaftliche Studien zeigen aber eindeutig: Jagd löst keine ökologischen Probleme sondern schafft sie erst... Auf der Odysso-Homepage weiterlesen und den Beitrag anschauen |
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Jagdgenossenschaft Wer einem Verein oder einer Genossenschaft beitritt, tut das freiwillig. Meistens jedenfalls. Denn wer in Deutschland ein Grundstück von unter 75 Hektar in einem Jagdbezirk besitzt, wird automatisch Mitglieder einer Jagdgenossenschaft – ob er will oder nicht. Viele wissen gar nicht, dass sie Mitglied sind, denn darüber wird man nur auf Anfrage informiert. Und bislang gibt es auch keine Möglichkeit, aus einer solchen Jagdgenossenschaft auszutreten oder die Jagd auf der eigenen Wiese zu verbieten. Auf der Odysso-Homepage weiterlesen |
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Broschüre zur Sendung Odysso vom 8.4.2010: Natur im Fadenkreuz http://www.swr.de/odysso/-/id=6221562/property=download/nid=1046894/ujct3e/Odysso_100408.pdf Rückmeldung an den SWR schreiben |
"Keine Jagd auf meinem Grundstück!"
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Berufungsverfahren werden ausgesetzt
Dürfen Jäger auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer jagen? Zwei unterfränkische Grundstückseigentümer wehrten sich dagegen vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg. Beide Klagen waren am 14. November 2008 abgewiesen worden. Der Skandal: Mindestens drei der fünf Richter waren Hobbyjäger. Ein Urteil "im Namen der Jäger" also?
Doch die Kläger ließen sich davon nicht einschüchtern und gingen in die nächste Instanz. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nahm den Anspruch von den ethischen Jagdgegnern ernst und prüfte gewissenhaft. Und er kam im Oktober 2009 zu dem Ergebnis: Die Verfahren werden ausgesetzt, bis das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vorliegt. Hier klagt ein deutscher Grundstückseigentümer gegen die Jagd auf seinem Grund und Boden, die er nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann. “Die Aussetzung des Verfahrens ist für uns als großer Erfolg zu werten”, sagt einer der Kläger, Roland Dunkel vom Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt nämlich in seinem Beschluss u.a. aus: "Gründe, die zu einer Entscheidung des Rechtstreites führen könnten, die nicht dem Ergebnis im Beschwerdeverfahren Az. 3900/07 entspricht, sind nicht ersichtlich."
Mit anderen Worten heißt das: Entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg demnächst zugunsten des unfreiwilligen Jagdgenossen, wie bereits in Frankreich und Luxemburg geschehen, dann werden die Kläger die Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gewinnen und den Jägern auf ihren Grundstücken künftig den Zutritt untersagen können.
Europäischer Gerichtshof entschied bereits im Fall von Frankreich und Luxemburg gegen die Zwangsbejagung von Grundstücken
Mit einer positiven Entscheidung in Straßburg darf stark gerechnet werden. Der Europäische Gerichtshof entschied bereits rechtsverbindlich für Frankreich und Luxemburg, dass Privatgrundstücke nicht gegen den Willen der Grundstückseigentümer bejagt werden dürfen.
Aussetzung der Verfahren ist ein großer Erfolg
„Die Aussetzung der Verfahren ist ein wichtiger Etappensieg“, sagt der Rechtsanwalt der Kläger, Dominik Storr aus Neustadt am Main. „Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist das erste Gericht in Deutschland, das den Anspruch von ethischen Jagdgegnern auf Befreiung vom Jagdzwang ernst genommen und gewissenhaft geprüft hat“, so der Rechtsanwalt.
Verfahren sind für Bayern richtungsweisend
Sollte das Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewonnen werden, so gewännen die Kläger auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, so dass für das gesamte Gebiet des Freistaates Bayern verbindlich feststehen würde, dass die ausnahmslose Zwangsmitgliedschaft in den Jagdgenossenschaften gegen die Menschenrechte verstößt. Die Anwesenheit von Jägern auf dem eigenen Grundstück müsste dann nicht mehr aus gesetzlichen Gründen hingenommen werden.
Jägerlobby macht auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht Halt
Bezeichnend war, dass die Jägerlobby auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht Halt gemacht hat. Da wurden vom Deutschen Jagdschutzverband (DJV) Schreiben persönlich an die Richter adressiert; jagende Juristen überhäuften das Gericht mit selbst verfasster Literatur. Sogar das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz meldete sich zu Wort. Allesamt keine Prozessbeteiligten, die versuchten, das Gericht durch die Hintertür zu beeinflussen. Die Richter hielten jedoch dem Druck der Lodenmäntel Stand und fällten mit der Aussetzung des Verfahrens eine Entscheidung, die uns gespannt nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte blicken lässt.
Hintergrund:
Lesen Sie den Bericht vom Prozess gegen Zwangsbejagung am 13.11.2008 in Würzburg
Lesen Sie hierzu das Presseecho
Lesen Sie Auszüge aus der Urteilbegründung
Lesen Sie die Berufungssschrift vom 9.2.2009
Wenn auch Sie Eigentümer eines bejagten Grundstücks sind und sich der Zwangsbejagung widersetzen oder wenn Sie die Bemühungen der Bürgerinitiative »Zwangsbejagung ade« finanziell unterstützen möchten, so nehmen Sie bitte Kontakt auf:
Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V.
Linnenstr. 5 a
97723 Frankenbrunn
Tel. 09736/751552
e-mail: info@arbeitskreis-tierschutz.de
www.arbeitskreis-tierschutz.de
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Wird auch Ihr Grundstück gegen Ihren Willen bejagt? Machen Sie mit: Musterantrag auf Befreiung vom Zwang der Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft |
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Solidaritätserklärung Soldaritätserklärungen lesen |
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Musterantrag auf Befreiung vom Zwang der Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft |
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Durch Hobbyjäger haben Tiere unsägliche Qualen zu erleiden. Zumindest auf dem Grund und Boden von Tierfreunden kann/soll/muss dies ein Ende haben! Zwangsbejagung ade vertritt die Rechte von Grundstückseigentümern in der Öffentlichkeit und führt Musterprozesse. Dazu ist der gemeinnützige Arbeitskreis für humanen Tierschutz e.V. auf Spenden angewiesen. Nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können Musterprozesse durch alle Instanzen hindurch unterstützt werden. Die Jäger zittern seit Monaten bei der Vorstellung, dass die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften gerichtlich aufgehoben wird. Denn dann könnte jeder Grundstücksbesitzer sagen: "Auf meinem Grundstück wird nicht geschossen!" oder: „Mein Grundstück wird von keinem Jäger gegen meinen Willen betreten!“ Schließlich ist mit Blick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 10.7.2007 im Falle einer luxemburgischen Klägerin das Zwangssystem der gemeinschaftlichen Jagdreviere auch in Deutschland nicht mehr länger haltbar. Alle Spenden sind von der Steuer absetzbar! Jetzt gleich spenden: online per Paypal Spenden per Überweisung: Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. Bankverbindung: Postbank Nürnberg BLZ: 760 100 85 Kto.Nr.: 18 1111 857 IBAN Nr.: DE92 7601 0085 0181 111 857 BIC: PBNKDEFF Verwendungszweck: Zwangsbejagung ade > Bei Spenden bis 100 Euro gilt der Zahlungsbeleg Ihrer Bank als Spendenbescheinigung. > Bei Beträgen über 100 Euro erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung für die Vorlage bei Ihrem Finanzamt. |
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