Aktuell: Jäger zittern vor dem Europ. Gerichtshof
Am 3. und 4. Juni 2010 treffen sich etwa 400 Jäger zum Bundesjägertag im brandenburgischen Templin. Eine aktuelle Pressemitteilung des DJV (Deutscher Jagdschutzverband) macht deutlich, dass die Jäger um den Erhalt ihres blutigen Hobbys zittern.
Aus der Pressemitteilung des Deutschen Jagdschutzverbands:
Auf dem Bundesjägertag 2010 geht es inhaltlich um die drohende Zersplitterung eines bundeseinheitlichen Jagdrechts in Deutschland, die
Pflichtmitgliedschaft von Grundeigentümern in Jagdgenossenschaften und die Entwicklung der Wildschweinbestände in der Kulturlandschaft. (...)
Die über 400 Delegierten wollen am Freitag auf dem Bundesjägertag in Templin die Forderung nach einem einheitlichen Jagdrecht mit einer Resolution untermauern. Gemeinsam mit dem Bauernverband (DBV) sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) wollen die Jäger zudem eine Stellungnahme zum Erhalt des Reviersystems verabschieden. Hintergrund ist die Klage eines Jagdgegners vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Mit seinem Ansinnen, die Jagd auf seinen Flächen aus Gewissensgründen nicht zu dulden, war er in allen Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht gescheitert. (...)
Quelle: Proplanta, 03.06.2010 (Auszug)
Hintergrund: Wir stehen kurz vor dem Ziel!
|
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerde eines unfreiwilligen Jagdgenossen aus Baden-Württemberg, der gegen die zwangsweise Bejagung seines Grundstücks in Rheinland-Pfalz klagt, zu Beginn dieses Jahres angenommen. Mit einer Entscheidung kann wohl noch in diesem Jahr gerechnet werden. Mit einem Sieg des Grundstückseigentümers, der vor dem höchsten europäischen Gericht dagegen klagt, dass Jäger auf seinem Grund und Boden gegen seinen Willen die Jagd ausüben dürfen, wäre ein großes Ziel erreicht! Endlich könnte für Wildtiere Raum geschaffen werden, wo sie nicht bejagt werden dürfen. Denn Grundstückseigentümer, die nicht wollen, dass auf ihren Grund und Boden gejagt wird, könnten dann aus der menschenrechtswidrigen Jagdgenossenschaft austreten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ja bereits 1999 im Fall einer Klage gegen Frankreich und 2007 gegen Luxemburg entschieden, dass die zwangsweise Mitgliedschaft von Grundeigentümern in Jagdgenossenschaften gegen die Menschenrechte verstößt. Mehr zu der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof |
Kritik an der Jagd im SWR-Fernsehen
|
SWR "Odysso - Wissen entdecken" vom 8.4.2010: Natur im Fadenkreuz Waidmanns Unheil 300.000 Hobbyjäger gibt es in Deutschland. Die kontrollieren den Wildbestand in unseren Wäldern und auf unseren Feldern. Aber: auch ein paar Tausend gut ausgebildete Berufsjäger gibt es in Deutschland. Die arbeiten zum Beispiel als Angestellte für einen begüterten Jagdherren. Und müssen ihm das Revier so herrichten, wie es dem Jagdherren gefällt. Auf der Odysso-Homepage weiterlesen und den Beitrag anschauen |
|
Kritik an der Jagd Rund fünf Millionen Wildtiere werden jedes Jahr durch Jäger erlegt. Neben Wildschweinen oder Rehen werden beispielsweise auch Enten, Wildgänse oder Kormorane geschossen. Die Jäger argumentieren, sie müssten die Tierbestände regulieren und den Wald schützen. Neue wissenschaftliche Studien zeigen aber eindeutig: Jagd löst keine ökologischen Probleme sondern schafft sie erst... Auf der Odysso-Homepage weiterlesen und den Beitrag anschauen |
|
Jagdgenossenschaft Wer einem Verein oder einer Genossenschaft beitritt, tut das freiwillig. Meistens jedenfalls. Denn wer in Deutschland ein Grundstück von unter 75 Hektar in einem Jagdbezirk besitzt, wird automatisch Mitglieder einer Jagdgenossenschaft – ob er will oder nicht. Viele wissen gar nicht, dass sie Mitglied sind, denn darüber wird man nur auf Anfrage informiert. Und bislang gibt es auch keine Möglichkeit, aus einer solchen Jagdgenossenschaft auszutreten oder die Jagd auf der eigenen Wiese zu verbieten. Auf der Odysso-Homepage weiterlesen |
|
Broschüre zur Sendung Odysso vom 8.4.2010: Natur im Fadenkreuz http://www.swr.de/odysso/-/id=6221562/property=download/nid=1046894/ujct3e/Odysso_100408.pdf Rückmeldung an den SWR schreiben |
OVB, 17.11.2009
Bewährtes Reviersystem bedroht
Mit Werner Zwingmann als Vorsitzendem und Jakob Hündl als Stellvertreter geht die Jägervereinigung Rosenheim auch in die nächsten vier Vereinsjahre. Sie werden nach Überzeugung von Bayerns Jagdpräsident Prof. Dr. Jürgen Vocke durch den aktuellen Strukturwandel im Jagdwesen, der das bewährte deutsche Reviersystem bedrohe, geprägt sein.
Die Jägervereinigung Rosenheim zeichnete zahlreiche Mitglieder für
langjährige Treue zum Kreisverband aus.
Bad Endorf/Landkreis - Tierschützer, die gegen Zwangsmitgliedschaft von Grundeigentümern in den Jagdgenossenschaften klagen, Verschärfung der Waffengesetze, Gesetzentwürfe, die das Ende der Jagdpacht einläuten könnten, steigender Bürokratismus und überbordende Auflagen: Die Jagd muss sich derzeit vielen neuen Herausforderungen stellen. Dies verdeutlichte auch die Jahreshauptversammlung der Jägervereinigung Rosenheim in der Bad Endorfer Seifhalle. (...)
Quelle: ovb-online.de, 17.11.2009 (Auszug)
"Jagd in Bayern" 12/2008
Editiorial von Jägerpräsident Vocke in „Jagd in Bayern“, 12/2008:
Die Weihnachtszeit ist traditionell auch die Zeit der Besinung und Rückschau. Der BJV blickt auf ein Jahr voller jagdpolitischer Anforderungen zurück. Einige Stichpunkte: Die Novellierung des Waffengesetzes, die Aus-einandersetzungen um das Umweltgesetzbuch und um die von uns geforderte Fortschreibung des Forstlichen Gutachtens sowie um die geplante, die Jäger einseitig belastende Wildschadensregelung, Schwarzwildproble-matik, Verkehrssicherungspficht bei Bewegungsjagden und vieles andere mehr.
Würzburger Urteil bestätigt unser Reviersystem
Viel Positives ist zu verzeichnen: So wurde zum Beispiel am 14. November vom Verwaltungsgericht Würzburg eine Klage zweier Grundeigentümer abgewiesen, die die Jagd auf ihrem Grund und Boden aus ethischen Gründen ablehnen. Ethische Gründe! Es ist grotesk, dass gerade den ethisch motivierten Nachsuchen durch eine erfolgreiche Klage der Garaus gemacht worden wäre. Was eine zerstörerische Ideologie im Zeichen des Tierschutzes anrichten kann, zeigt sich hier überdeutlich. Unser bayerisches Reviersystem ist jedenfalls vorläufig gerette.
„Jagd in Bayern“, 12/2008 (Auszug)
http://www.jagd-bayern.eu/fileadmin/_BJV/Jagd_In_Bayern/jib_2008_12/JiB_12_0
Anmerkung:
Das Würzburger Urteil war auch kein Wunder: Nach Medienberichten sind der Vorsitzende der 5. Kammer, Richter Ansgar Schäfer, der Berichterstatter, Richter Elmar Gehrsitz, sowie der ehrenamtliche Richter, Andreas Oestemer, Jäger. Jäger Oestmer ist zusätzlich auch ein prominentes Mitglied im Bayerischen Jagdverband und ein Vertrauter von Jägerpräsident Vocke.
0,4 % der Deutschen sind Jäger. Rein rechnerisch dürfte nur jeder 250. Richter Jäger sein. Bei diesem Prozess waren mindestens 3 von 5 Richtern Jäger.
Lesen Sie hierzu: Urteil "Im Namen der Jäger"
Main Post, 26.11.2008
WÜRZBURG
Tiere können Population nicht selbst regeln
Verwaltungsgericht bestärkt Jagdrecht
Das deutsche Jagdrecht ist mit den Grundrechten vereinbar. Das ist im wesentlichen der Tenor einer Klageabweisung des Verwaltungsgerichtes Würzburg. Zwei Tierschützer aus den Landkreisen Würzburg und Bad Kissingen hatten erreichen wollen, dass ihre privaten Flurgrundstücke
vom jeweiligen Gemeinschaftsjagdrevier abgegrenzt und von der Jagd frei gestellt werden (wir berichteten).
(...) Die Argumentation der Klägerseite, die sich auf Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) beruft und zudem die Europäische Menschenrechtskonvention mit einem Bundesgesetz gleichstellt, wies das Gericht zurück.
Der EGMR hätte, so argumentieren die Verwaltungsrichter weiter, nicht
die Gefahr erkannt, die von einer Jagdgegnerschaft ausgehe. "Würde jeder frei entscheiden können, würden die Erfolge der deutschen Klima- und Umweltpolitik, soweit sie auf funktionierende Waldökosysteme angewiesen ist, massiv beeinträchtigt."
Jäger Oestemer ist nicht befangen
Darüber hinaus hatte das Verwaltungsgericht über einen neuerlichen Befangenheitsantrag zu entscheiden. Die Klägerseite hält den ehrenamtlichen Richter Andreas Oestemer, bekannt als Präsident des Fränkischen Weinbauverbandes, für parteiisch. Denn Oestemer gehöre nicht nur zu bloßen Gruppe der Jäger, sondern sei darüber hinaus auch ein prominentes Mitglied des Bayerischen Jagdverbandes, bringen die Kläger vor. Dies wurde den Tierschützern und ihrem Anwalt Dominik Storr erst nach der mündlichen Verhandlung am 13. November bekannt.
Das Gericht wies den am 16. November gestellten Befangenheitsantrag ab (...)
Quelle: Main Post, 26.11.2008 (Auszug)
http://www.mainpost.de/lokales/bayern/Bayern;art16683,4833385
Bayerisches Fernsehen "Quer", 20.11.08
Halali für Haustiere:
Grundstücksbesitzer grenzen Jäger aus
Marie-Antoinette de Contes hat einen Hass auf Jäger: Sechs ihrer geliebten Katzen haben die bereits erlegt – und das könnte auf dem eigenen Grundstück passiert sein. Denn in Bayerns gilt das Reviersystem; und das besagt, dass auf jedem Grundstück, das in einem Jagdrevier liegt, auch herumgeschossen werden darf. Immer mehr Grundstückseigentümer aus Bayern wehren sich nun gegen diese Revierregelung, doch kein Gericht gibt ihnen recht. Und die Jäger pochen darauf, mit Büchse und Flinte einen wichtigen Beitrag zur Landschaftspflege zu leisten.
Quelle: Bayerisches Fernsehen, Quer
querVideo: Halali für Haustiere: Grundstücksbesitzer grenzen Jäger aus
TV-Sender DIE NEUE ZEIT
Deutschland: Gerichtsprozess gegen Zwangsbejagung
Am 13. November 2008 fand vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg ein Prozess statt, in dem sich zwei unterfränkische Grundstückseigentümer, die aus ethischen Gründen prinzipiell das Töten von Tieren ablehnen und sich deshalb gegen die zwangsweise Bejagung ihres Grund und Bodens durch Hobbyjäger wehrten.
Denn was viele Bundesbürger nicht wissen: In Deutschland wird jeder Eigentümer eines Grundstücks, das außerhalb der Ortschaft liegt und nicht befriedet, also abgegrenzt, ist, zwangsweise Mitglied in einer so genannten Jagdgenossenschaft und muss dulden, dass bewaffnete Jäger das Gründstück betreten, dort Jägerstände aufstellen – und natürlich auch Tiere töten!
Dagegen klagt nun Roland Dunkel, der sich vor dem Prozess über die Gründe seiner Klage äußerte:
Roland Dunkel: „Als Tierfreund möchte ich nicht, dass auf meinem Grundstück gejagt wird, dass Tiere unter Jägern zu leiden haben, denn es ist sicher, dass die Tierquälerei bei der Jagd immens ist. Alle 6 Sekunden stirbt ein Tier hier in Deutschland.“
In diesem Prozess hatte die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg nun zu entscheiden, ob das so genannte Reviersystem und die damit verknüpfte Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft gegen die Grundrechte von Grundstückseigentümern verstößt.
Der Anwalt der Kläger, Dominik Storr, berief sich in seiner Klage auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der bereits feststellte, dass es gegen die Menschenrechte von Grundstückseigentümern verstößt, wenn Jäger gegen den Willen der Eigentümer auf Privatgrundstücken Tiere töten dürfen.
Gute Voraussetzungen für die Kläger, könnte man denken. Doch an der justiziellen Redlichkeit der 5. Kammer des Würzburger Verwaltungsgerichts könnten Zweifel aufkommen, denn nach Medienberichten sind sowohl der Vorsitzende Richter Ansgar Schäfer, als auch der Berichterstatter, Richter Elmar Gehrsitz, und der ehrenamtliche Richter, Andreas Oestemer, Jäger. Zwar stellte der Anwalt der Kläger im Vorfeld des Verfahrens Befangenheitsanträge, diese wurden jedoch abgelehnt.
Ausgerechnet in diesem Fall waren also 3 von 5 Richtern - das heißt 60 Prozent der „im Namen des Volkes“ Urteilenden - selbst Inhaber eines Jagdscheins, während im Volk die Jäger mit einer Minderheit von nur 0,4 Prozent vertreten sind.
Nach der mündlichen Verhandlung verließ Rechtsanwalt Storr den Gerichtssaal und beantwortete die Frage, mit welchem Gefühl er aus der mündlichen Verhandlung gehe, folgendermaßen:
Dominik Storr: „Ich gehe mit einem gemischten Gefühl aus der mündlichen Verhandlung, weil die Mehrheit der anwesenden Richter heute selbst die Jagd ausüben und sich meines Erachtens nicht in die Gewissensentscheidung der Jagdgegner hineinversetzen können. Ich finde es eine Bankrotterklärung an die Demokratie und vor allem auch an die Gewaltenteilung. Dass die Jagdausübungsberechtigten in den Parlamenten sitzen, ihre eigenen Gesetze machen, dass sie in den Jagdbehörden sitzen und sich selbst überwachen und jetzt auch hier vor Gericht sitzen, um eine grundlegende Frage des Jagdrechts zu entscheiden.“
Daran schloss sich die Frage an, wie es sein könne, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte so entscheidet und die Landesgesetze anders ausgelegt werden:
Dominik Storr: „Weil die Jägerschaft eine sehr, sehr starke Lobby hat in Deutschland. Offenbar ist die Lobby in Strassburg und in Brüssel nicht so stark wie in Deutschland, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ganz klar sagt, dass auch Minderheiten in der Demokratie Schutz gewährt werden muss. Wenn ein Tierschützer möchte, dass auf dem Grundstück nicht gejagt wird, das heißt, dass bewaffnete Jäger das Grundstück betreten, dann muss dieser Wille auch Beachtung in einer demokratischen Gesellschaft finden. Das sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Bundesrepublik Deutschland will davon nichts wissen.“
Wie unter diesen Umständen zu erwarten war, wies das Verwaltungsgericht beide Klagen ab. Der Anwalt kündigte daraufhin an, so schnell wie möglich beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München in Berufung zu gehen. Der Kläger Roland Dunkel sagte dazu:
Roland Dunkel: „Der Weg wird weitergehen, weil wir zuversichtlich sind, weil wir den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hinter uns haben, und dann ist es eigentlich nur eine Frage der Zeit bis es auch in Deutschland so weit sein wird, dass Tierfreunde über ihren eigenen Grund und Boden bestimmen können.“
Vielleicht dauert es nicht mehr allzu lange, bis Tierfreunden erspart bleibt, dass aus ihrem Grundstück ein Schlachtfeld wird, auf dem Tiere bekämpft werden.
Und vielleicht finden sich ja auch nicht jagende Richter, die sich an den Äußerungen unseres 1. Bundespräsidenten, Theodor Heuss, orientieren, der sagte:
»Jagd ist nur eine feige Umschreibung für besonders feigen Mord am chancenlosen Mitgeschöpf. Die Jagd ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit.«
http://www.die-neue-zeit-tv.ch/0000009b1c0d3d601/0000009b1c0d45805/0000009b210a90302/0000009b5e10f8d27.html
Main Post, 18.11.2008
Prominenter Jäger als Richter
Ist Andreas Oestemer befangen?
Bayerns Jäger sind froh, Tierschützer maßlos enttäuscht. Freude und Zorn beider Gruppen beziehen sich auf ein Urteil des Würzburger Verwaltungsgerichtes. Das hat, wir berichteten am Samstag, die Klagen zweier Grundstücksbesitzer abgewiesen und somit entschieden, dass Flächen außerhalb von Siedlungsgebieten grundsätzlich in Jagdgenossenschaften integriert werden müssen.
„Wir sind froh, dass unser bewährtes Reviersystem eine so deutliche Bestätigung erfahren hat“, erklärte Jagdpräsident Jürgen Vocke.
Die Kläger jedoch zweifeln weiterhin an der Unparteilichkeit des Würzburger Verwaltungsgerichtes und stellten erneut Antrag auf Befangenheit. Sie sehen in Andreas Oestemer, der als ehrenamtlicher Richter an der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes beteiligt war, ein „prominentes und hoch dekoriertes Mitglied“ des Landesjagdverbandes. Oestemer ist Präsident des fränkischen Weinbauverbandes. Neben Oestemer hat auch der Vorsitzende Richter Ansgar Schäfer eine Jagdberechtigung. (...)
Quelle: Main Post, 18.11.2008 (Auszug)
http://www.mainpost.de/lokales/bayern/Bayern;art16683,4818624
Main-Post, 15.11.2008
Tierschützer müssen Jagd dulden
Würzburger Verwaltungsgericht weist zwei Klagen ab
Zwei Tierschützer klagten am Donnerstag vor dem Würzburger Verwaltungsgericht gegen die im Bundesjagdgesetz vorgeschriebene Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft. Begleitet wurde die
Verhandlung von 20 Demonstranten, die dagegen protestierten, dass Richter der Kammer Jäger sind.
(...) Ihr Anwalt Dominik Storr beruft sich auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMK). Dieser hat entschieden, dass es in einer Demokratie auch Minderheitenschutz gibt. Storr nennt zwei Fälle, in denen der EGMK festgestellt hatte, dass es gegen die
Menschenrechte von Grundstückseigentümern verstößt, wenn Jäger gegen den Wilen der Eigentümer auf Privatgrundstücken Tiere töten dürfen
(Frankreich 1999 und Luxemburg 2007).
Weiter argumentiert er, dass die Europäische Menschenrechtskonvention in
Deutschland den Rang eines Bundesgesetzes hat und damit ein "unmittelbarer Prüfungsmaßstab für das Bayerische Landesjagdgesetz ist".
Entsprechende Vorschriften der Länder seien somit verfassungswidrig,
führt der Rechtsanwalt weiter aus.
Zur Verfassungsmäßigkeit des Bundesjagdgesetzes gibt es bereits höchstrichterliche Urteile. So kommen das Bundesverwaltungs- und das Bundesverfassungsgericht zu dem Schluss, dass die Jagdvorschriften nicht die Grundrechte verletzen. Storr sagt, das seien Tendenzentscheidungen für die Jäger gewesen. "Durch einen geschickten Kunstgriff des Gesetzgebers hat man eine klassische Enteignung umschifft."
(...) Für die Tierschützer spielte zudem die Frage, welcher der Richter auch
Jäger ist, eine entscheidende Rolle. "Ich glaube nicht, dass Jäger in
der Lage sind, Gewissensentscheidungen nachzuvollziehen", argumentiert
Storr. Einen Antrag auf Befangenheit lehnte eine andere Kammer ab.
Wie die Sprecherin des Gerichtes, Richterin Monika Kolenda, auf
Nachfrage bestätigt, haben der Vorsitzende Ansgar Schäfer und der
ehrenamtliche Richter Andreas Oestemer einen Jagdschein. (...)
Quelle: Main Post, 15.11.2008 (Auszug)
http://www.mainpost.de/lokales/bayern/Bayern;art16683,4814710
AP-Meldung vom 14.11.2008
Klage zweier Grundstücksbesitzer aus Unterfranken abgewiesen - Anwalt kündigt Berufung an
Gericht lässt weiterhin Zwangsbejagung zu
Würzburg (AP) Jagdgegner müssen nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts in Würzburg das Töten von Tieren auf ihren Grundstücken zulassen. Das Gericht lehnte am Freitag die Klagen zweier Besitzer von Wald- und Wiesengrundstücken auf eine Befreiung von der Zwangsmitgliedschaft in sogenannten Jagdgenossenschaften ab. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. (...)
Der Anwalt der beiden, Dominik Storr, bezeichnete die Entscheidung des Verwaltungsgerichts als «Bankrotterklärung des Rechtstaats und der Demokratie». Er kündigte an, so schnell wie möglich beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München in Berufung zu gehen. (...)
Storr beruft sich mit seiner Klage auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom Sommer 2007. Demnach verstoße es gegen die Menschenrechtskonvention, wenn Jäger gegen den Willen der Eigentümer auf deren Privatgrundstücken Tiere töten dürften. (...)
Quelle: PR-inside.com, 14.11.2008 (Auszug)
http://www.pr-inside.com/de/gericht-laesst-weiterhin-zwangsbejagung-zu-r916838.htm
AP-Meldung vom 13.11.2008
Gericht entscheidet über Zwangsbejagung
Tierschützer aus Unterfranken wollen keine Jagd auf ihren Grundstücken zulassen - Hege oder Rumknallen
Von Brigitte Caspary
Würzburg (AP) Über die sogenannte Zwangsbejagung von Privatgrundstücken wird seit Donnerstag vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg verhandelt. Die Besitzer zweier Wald- und Wiesengrundstücke in den Landkreisen Bad Kissingen und Würzburg wehren sich gegen ihre Zwangsmitgliedschaft in den örtlichen Jagdgenossenschaften. Damit müssten sie zulassen, dass auf ihren Gütern Tiere getötet werden.
Für sie als überzeugte Tierschützer und Vegetarier sei das unerträglich und widerspreche ihrer ethischen Lebensgrundlage, erklärten die 63-jährige Frau und der 50-jährige Mann. (...)
«Ich möchte einfach die Gewissheit haben, dass auf meinem Grundstück keine Tiere leiden oder sterben müssen», erklärte der Kläger Roland Dunkel. Er besitze ein 7.500 Quadratmeter großes Wiesengrundstück in Bad Kissingen und habe 2007 einen Antrag auf Befreiung von der Zwangsmitgliedschaft gestellt. Dieser wurde abgelehnt, (...)
Ebenso erging es der 63-jährigen Ursula Becker. Sie habe ein Waldgrundstück im Landkreis Würzburg mit einer Hütte, das sie als Rückzugsgebiet für Tiere und zur Erholung für sich selbst nutzen wollte. Durch Zufall habe sie erfahren, dass sie mit dem Erwerb des Grundes auch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft geworden sei. Seither fühle sie sich auf ihrem Grundstück nicht mehr wohl. «Immer wenn ich es rascheln höre, denke ich, da sitzt einer mit der Flinte», sagte sie vor Gericht. Außerdem habe sie Angst um ihren Hund, der wie ein Fuchs aussehe und erschossen werden könnte. (...)
Hilfe aus Luxemburg
Der Anwalt der beiden, Dominik Storr, beruft sich mit seiner Klage auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom Sommer 2007. Demnach verstoße es gegen die Menschenrechtskonvention, wenn Jäger gegen den Willen der Eigentümer auf deren Privatgrundstücken Tiere töten dürften. Eine Grundstücksbesitzerin aus Luxemburg hatte erfolgreich gegen eine Zwangsmitgliedschaft in einem sogenannten Jagdsyndikat geklagt. Wie Storr betonte, fand die jüngste Rechtssprechung des EGMR bislang noch keinen Eingang in das deutsche Gesetz. (...)
Quelle: pr-inside, AP-Meldung, 13.11.2008 (Auszug)
http://www.pr-inside.com/de/gericht-entscheidet-ueber-zwangsbejagung-tierschue-r914618.htm
Bayerischer Rundfunk, 13.11.2008:
Verwaltungsgericht Würzburg
Dürfen Jäger auf fremdem Privatgrund jagen?
Zwei Grundbesitzer klagten vor dem Verwaltungsgericht Würzburg gegen das System der gemeinschaftlichen Jagdreviere. Im Grundsatz ging es um die Frage, ob Jäger auch gegen den Willen der Eigentümer auf deren Grundstücken jagen dürfen. Ein Urteil ist noch nicht ergangen.
Zu Beginn der gut anderthalbstündigen Verhandlung machte der Rechtsanwalt der Kläger sein Befremden deutlich: Zwei der drei entscheidenden Richter seien Jäger und trotzdem sei sein Befangenheitsantrag gescheitert. Er rechne deshalb kaum mit einem unabhängigen Urteil, so der Rechtsanwalt. Zur Sache wies er darauf hin, dass es den Klägern nicht darum ginge, das Reviersystem oder die Jagdgenossenschaften aufzulösen: Es solle Landbesitzern jedoch möglich sein, aus Gewissensgründen ihre Fläche für die Jagd zu sperren. (...)
Nach der Gesetzeslage sind Eigentümer eines Grundstücks außerhalb von Siedlungen automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft und müssen ihr Land für die Jagd zur Verfügung stellen. So ist es in Bundes- und auch Landesrecht geregelt. Doch diese Gesetzeslage verstoße gegen Menschenrechte, argumentieren die Kläger. Das Grundgesetz schütze das Recht auf freies Eigentum, zudem könne man nicht gezwungen werden, automatisch einer Jagdgenossenschaft beizutreten.
Eigentümer stützen sich auf Europarecht
Bestätigt wird diese Ansicht auch durch die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, heißt es in der Klagebegründung. So können mittlerweile in Frankreich und Luxemburg Tierschützer auf Antrag aus Jagdgenossenschaften austreten. (...)
Quelle: Bayerischer Rundfunk, 13.11.2008, Studio Franken (Auszug)
http://www.br-online.de/studio-franken/aktuelles-aus-franken/jagd-gericht-2008-kw46-ID1226563787892.xml
Bayerisches Fernsehen, 13.11.2008:
Meldungen des Bayerischen Rundfunks:
Jagd
Tatort Vorgarten
Dürfen Jäger auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer jagen? Mit dieser grundsätzlichen Frage befasst sich die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg. Jagdrecht contra Menschenrechte - so könnte man etwas überspitzt den Fall beschreiben.
Der vorliegende Fall: Zwei unterfränkische Grundstückseigentümer klagen gegen das System der gemeinschaftlichen Jagdreviere. Demnach sind Eigentümer von Grundstücken außerhalb von Siedlungen automatisch Mitglieder in Jagdgenossenschaften und müssen ihren Grund für die Jagd zur Verfügung stellen. Dieses System verstoße gegen Menschenrechte, so die Argumentation der Kläger. Das Grundgesetz schütze das Recht auf freies Eigentum. (...)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Juli 2007 höchstrichterlich in einem ähnlich gelagerten luxemburgischen Fall bereits zugunsten der Klägerin entschieden: "Es kann Eigentümern kleinerer Grundstücke in einer demokratischen Gesellschaft nicht zugemutet werden, die Hobbyjagd auf ihren Grundstücken gegen ihren Willen zu dulden", so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Allerdings machen sich die beiden Kläger selbst wenig Hoffnung auf Erfolg. Sie befürchten, dass die Jägerlobby zu stark sei. (...)
Quelle: Bayerisches Fernsehen, Rundschau, 13.11.2008 (Auszug)
http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/rundschau/jagd-urteil-privatgrundstuecke-ID1226524281656.xml
Pressestelle Verwaltungsgericht, 14.11.2008:
Am 14.11.2008 teilte das Bayer. Verwaltungsgericht Würzburg mit:
"Die 5. Kammer des VG Würzburg hat aufgrund mündlicher Verhandlung vom 13. November 2008 die Klagen von zwei Jagdgegnern gegen den Freistaat Bayern abgewiesen. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor."







