4.6.10: Jäger zittern vor Europäischem Gerichtshof
Zwangsbejagung ade: Bundesjägertag zittert vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Heute treffen sich etwa 400 Jäger zum Bundesjägertag im brandenburgischen Templin. Eine aktuelle Pressemitteilung des Deutschen Jagdschutzverbands (DJV) macht deutlich, dass die Jäger um den Erhalt ihres fragwürdigen Hobbys zittern: „die drohende Zersplitterung eines bundeseinheitlichen Jagdrechts in Deutschland“ soll verhindert und das bisherige Reviersystem und damit die „Pflichtmitgliedschaft von Grundeigentümern in Jagdgenossenschaften“ erhalten bleiben. Angst haben die Jäger vor der unmittelbar bevorstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Ein deutscher Grundstückseigentümer ist bis vor den Europäischen Gerichtshof gezogen, weil er nicht will, das die Jäger ausgerechnet auf seinem Grundstück jagen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Beschwerde angenommen. Mit einer Entscheidung kann unter Umständen noch in diesem Jahr gerechnet werden.
Vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wollen die Jäger nichts wissen. Denn das höchste europäische Gericht hat bereits im Fall von Frankreich und Luxemburg entschieden, dass es gleich gegen mehrere Menschenrechte verstößt, wenn ein Grundstückseigentümer die Jagd auf seinem Eigentum entgegen seiner eigenen Gewissensentscheidung dulden muss. Die Jäger setzen sich somit auch weiterhin dafür ein, dass in Deutschland elementare Menschenrechte missachtet werden. Sie haben Angst davor, dass sich der einzelne Grundstückseigentümer demnächst nicht mehr ihren Willen beugen und die Jagd auf dem eigenen Grund und Boden dulden muss.
Jagdrecht als Relikt aus dem Dritten Reich
Dabei handelt es sich bei dem Bundesjagdgesetz um ein Relikt aus dem Dritten Reich. Es geht in seinen Grundzügen unverändert auf das Reichjagdgesetz von 1934 zurück. Veranlasst hat dieses Gesetz Hermann Göring, Hitlers Reichsjägermeister. Auch in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland traten nach 1949 Jagdgesetze in Kraft, die in ihren Grundzügen dem Reichsjagdgesetz der Nationalsozialisten entsprachen.
Jagd – ein vom Gesetzgeber unangetastetes blutiges Hobby
Hinzu kommt: Die Rolle des Jägers als „aktiver Naturschützer“ ist wissenschaftlich längst widerlegt. Doch spielen diese wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Jagd keine Rolle. Sie ist ein vom Gesetzgeber unangetastetes Hobby, bei dem der Trophäenkult, das gesellschaftliche Erlebnis, der Spaß am Umgang mit Waffen, die Lust am Töten und das damit verbundene Ausleben von Machtgefühlen im Vordergrund steht. All dies wird immer wieder durch die Jägerpresse bestätigt.
Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Immer mehr Grundstückseigentümer haben damit begonnen, sich gegen die Jagd auf ihren Grundstücken zur Wehr zu setzen. Sie haben sich zur Bürgerbewegung »Zwangsbejagung ade« zusammengeschlossen. Diese Bewegung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die menschenrechtswidrige Zwangsmitgliedschaft in den Jagdgenossenschaften auf dem Klageweg abzuschaffen. Dieses Anliegen wird vom Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. (www.arbeitskreis-tierschutz.de) und der Initiative zur Abschaffung der Jagd (www.abschaffung-der-jagd.de) unterstützt.
Europäischer Gerichtshof hat bereits im Fall von Frankreich und Luxemburg gegen Zwangsbejagung entschieden
Mit einem Sieg des deutschen Grundstückseigentümers, der wegen der Bejagung seines Grundstücks bis vor das höchste europäische Gericht gezogen ist, wäre ein großes Ziel für viele Naturschützer erreicht: Endlich könnte für Pflanzen und Tiere ein natürlicher und friedlicher Raum geschaffen werden. Denn Grundstückseigentümer, die nicht wollen, dass auf ihren Grund und Boden gejagt wird, könnten dann aus der Jagdgenossenschaft austreten.
Schreiben an Landwirtschaftminister Brunner
23.11.2009
Tier- und Naturschützer schlagen Alarm:
Revierübergreifende Jagd auf Wildschweine rechtswidrig?
Der bayerische Landwirtschaftsminister Brunner bezeichnet die Wildschweinzunahme als „dramatisch“ und plädiert für "mehr revierübergreifende Jagden, bei denen auch Hunde und Treiber zum Einsatz kommen sollen" (ddp, 23.11.2009). Doch zahlreiche Natur- und Tierschutzorganisationen schlagen dagegen Alarm: „Die Jagd hat mit den sogenannten revierübergreifenden Treib- und Drückjagden unter Teilnahme einer oder mehrerer Hundertschaften von Jägern und Treibern, der Absperrung ganzer Landstriche zulasten von Spaziergängern, Joggern, Mountainbikefahrern, Reitern sowie der damit einhergehenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung völlig neue Dimensionen angenommen, die nicht mehr hinnehmbar sind“, sagt Prof. Dr. Wolfgang Karnowsky von der Hans-Rönn-Stiftung.
Erweiterung der bisher revierbezogenen Jagdausübung ist rechtlich fragwürdig
Die Natur- und Tierschützer haben Staatsminister Brunner im Visier. Dieser ziehe die Rechtfertigung für die neue Jagdmethode aus einer angeblich notwendigen Schädlingsbekämpfung. „Die Erweiterung der gesetzlich vorgesehenen revierbezogenen Jagdausübung darf daher nur zu diesem - konkret nachgewiesenen - Zweck ausgeübt werden“, erklärt Rechtsanwalt Dominik Storr, der von der Hans-Rönn-Stiftung und von weiteren Natur- und Tierschutzorganisationen beauftragt wurde, um den Wildschweinen in Deutschland gemeinsam eine Stimme zu geben.
„Minister Brunner wird den Beweis der notwendigen Schädlingsbekämpfung nicht führen können“, ist sich Rechtsanwalt Storr sicher: Zum einen würden in Bayern die überwiegende Anzahl der Wildschäden nicht behördlich erfasst (vgl. Niels Hahn, Evaluierung der Empfehlungen zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände in Bayern, S. 50 u. 51). Von behördlich nicht erfassten Schäden könne nicht auf eine notwendige Schädlingsbekämpfung geschlossen werden. Zum anderen sei anhand einer jüngst im renommierten „Journal of Animal Ecology“ veröffentlichten Langzeitstudie, die auf zahlreiche weitere universitäre Arbeiten und Untersuchungen Bezug nimmt, wissenschaftlich erwiesen, dass der hohe Jagddruck hauptverantwortlich ist für die hohe Wildschweinpopulation. Je mehr Jagd auf Wildschweine gemacht wird, um so stärker vermehren sie sich (Journal of Animal Ecology 2009, 78, 1278-1290).
Fortschritt und Innovation - nur nicht bei der Jagd
„Bayern möchte überall modern, fortschrittlich und innovativ sein. Nur bei der Jagd verschließt sich Bayern willentlich den wissenschaftlichen Fakten“, sagt der Biologe Kurt Eicher von der „Initiative zur Abschaffung der Jagd“.
Rechtliche Klärung des Wildschweinproblems wird angestrebt
Die Natur- und Tierschützer wollen das bundesweite Massaker an Wildschweinen, welches das (angebliche) Wildschweinproblem nur noch verschärft, nicht hinnehmen und einer rechtlichen Klärung zuführen. Ihr Anwalt hält die revierübergreifenden Treib- und Drückjagden nicht von der revierbezogenen Gesetzeslage gedeckt. Auch entspreche diese Form der Jagd nicht den anerkannten Grundsätzen der „deutschen Weidgerechtigkeit“. „Das Tor zu strafbewährten Verstößen gegen das Tier-, Naturschutz- und Umweltstrafrecht sei somit durch den Jagdfrevel geöffnet“, erklärt Rechtsanwalt Storr.
In einem öffentlichen Brief wurde der bayerische Landwirtschaftsminister Brunner aufgefordert, die Ausübung revierübergreifender Treib- und Drückjagden in Bayern sofort zu untersagen.
Schreiben an Landwirtschaftsminister Brunner lesen [63 KB]
Versuchten Jäger auf Gericht Einfluss zu nehmen?
18.10.2009
"Keine Jagd auf meinem Grundstück!"
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Berufungsverfahren werden ausgesetzt
Dürfen Jäger auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer jagen? Zwei unterfränkische Grundstückseigentümer wehrten sich dagegen vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg. Beide Klagen waren am 14. November 2008 abgewiesen worden. Der Skandal: Mindestens drei der fünf Richter waren Hobbyjäger. Ein Urteil "im Namen der Jäger" also? also? Doch die Kläger ließen sich davon nicht einschüchtern und gingen in die nächste Instanz. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nahm den Anspruch von den ethischen Jagdgegnern ernst und prüfte gewissenhaft. Und er kam nun zu dem Ergebnis: Die Verfahren werden ausgesetzt, bis das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vorliegt. Hier klagt ein deutscher Grundstückseigentümer gegen die Jagd auf seinem Grund und Boden, die er nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann. “Die Aussetzung des Verfahrens ist für uns als großer Erfolg zu werten”, sagt einer der Kläger, Roland Dunkel vom Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt nämlich in seinem Beschluss u.a. aus: "Gründe, die zu einer Entscheidung des Rechtstreites führen könnten, die nicht dem Ergebnis im Beschwerdeverfahren Az. 3900/07 entspricht, sind nicht ersichtlich."
Mit anderen Worten heißt das: Entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg demnächst zugunsten des unfreiwilligen Jagdgenossen, wie bereits in Frankreich und Luxemburg geschehen, dann werden die Kläger die Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gewinnen und den Jägern auf ihren Grundstücken künftig den Zutritt untersagen können.
Europäischer Gerichtshof entschied bereits im Fall von Frankreich und Luxemburg gegen die Zwangsbejagung von Grundstücken
Mit einer positiven Entscheidung in Straßburg darf stark gerechnet werden. Der Europäische Gerichtshof entschied bereits rechtsverbindlich für Frankreich und Luxemburg, dass Privatgrundstücke nicht gegen den Willen der Grundstückseigentümer bejagt werden dürfen.
Aussetzung der Verfahren ist ein großer Erfolg
„Die Aussetzung der Verfahren ist ein wichtiger Etappensieg“, sagt der Rechtsanwalt der Kläger, Dominik Storr aus Neustadt am Main. „Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist das erste Gericht in Deutschland, das den Anspruch von ethischen Jagdgegnern auf Befreiung vom Jagdzwang ernst genommen und gewissenhaft geprüft hat“, so der Rechtsanwalt.
Verfahren sind für Bayern richtungsweisend
Sollte das Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewonnen werden, so gewännen die Kläger auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, so dass für das gesamte Gebiet des Freistaates Bayern verbindlich feststehen würde, dass die ausnahmslose Zwangsmitgliedschaft in den Jagdgenossenschaften gegen die Menschenrechte verstößt. Die Anwesenheit von Jägern auf dem eigenen Grundstück müsste dann nicht mehr aus gesetzlichen Gründen hingenommen werden.
Jägerlobby macht auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht Halt
Bezeichnend war, dass die Jägerlobby auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht Halt gemacht hat. Da wurden vom Deutschen Jagdschutzverband (DJV) Schreiben persönlich an die Richter adressiert; jagende Juristen überhäuften das Gericht mit selbst verfasster Literatur. Sogar das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz meldete sich zu Wort. Allesamt keine Prozessbeteiligten, die versuchten, das Gericht durch die Hintertür zu beeinflussen. Die Richter hielten jedoch dem Druck der Lodenmäntel Stand und fällten mit der Aussetzung des Verfahrens eine Entscheidung, die uns gespannt nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte blicken lässt.
Hintergrund:
Lesen Sie den Bericht vom Prozess gegen Zwangsbejagung am 13.11.2008 in Würzburg
Lesen Sie hierzu das Presseecho
Lesen Sie Auszüge aus der Urteilbegründung
Lesen Sie die Berufungssschrift vom 9.2.2009
Kläger legen Berufung ein:
11.2.2009
„Keine Jagd auf meinem Grundstück!“
Kläger legen Berufung ein: Prozess gegen Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft
Zwei unterfränkische Grundstückseigentümer wehrten sich vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg gegen die zwangsweise Bejagung ihres Grund und Boden durch Hobbyjäger. Beide Klagen wurden abgewiesen. Dies war nicht wirklich verwunderlich: Medienberichten zu Folge waren mindestens drei der fünf Richter Jäger. Wurde dieses Urteil also „im Namen des Volkes“ oder „im Namen der Jäger“ gesprochen? Zudem ist der an der Entscheidung beteiligte ehrenamtlichen Richter, Andreas Oestemer, prominentes Mitglied des Bayerischen Landesjagdverbandes – und dessen Präsident, Prof. Dr. Jürgen Vocke, hatte sich mehrfach öffentlich gegen die Gewissensentscheidungen der Kläger ausgesprochen.
Die Kläger haben gegen die Urteile der 5. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg nun Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt.
Die Kläger stützen ihre Berufung im Wesentlichen auf zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Der höchste europäische Spruchkörper hat bereits in zwei Fällen (Frankreich und Luxemburg) entschieden, dass die zwangsweise Eingliederung von ethischen Tierschützern in Jagdgenossenschaften gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Das Verwaltungsgericht Würzburg ignorierte diese Entscheidungen und berief sich in seinen Urteilen auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13.12.2006, der durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 10.07.2007 zum luxemburgischen Jagdrecht längst überholt ist. Da das Jagdrecht in Luxemburg der deutschen Jagdgesetzgebung sehr stark ähnelt, muss beinahe zwingend davon ausgegangen werden, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auch die deutsche Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft für rechtswidrig erklären wird. Ein deutsches Beschwerdeverfahren ist beim EGMR bereits anhängig (Gesuch 9300/07 - Herrmann gegen Deutschland).
Urteil: „Im Namen des Volkes“ – oder im Namen der Jäger?
Aus den Berufungsbegründungen dürfte deutlich hervorgehen, dass die jagdausübungsberechtigten Richter ein Urteil im Namen der Jäger und nicht im Namen des Volkes gesprochen haben. Nun bleibt abzuwarten, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheidet.
"Im Namen des Volkes" oder im Namen der Jäger?
27.11.2008
Prozess gegen Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft
Stehen Jäger über der Europäischen Menschenrechtskonvention?
Zwei unterfränkische Grundstückseigentümer wehrten sich vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg gegen die zwangsweise Bejagung ihres Grund und Boden durch Hobbyjäger. Beide Klagen wurden abgewiesen. Medienberichten zu Folge sind drei der fünf Richter Jäger. Einer der ehrenamtlichen Richter, Andreas Oestemer, ist zudem prominentes Mitglied des Bayerischen Landesjagdverbandes. Der Präsident des Bayerischen Landesjagdverbandes, Prof. Dr. Jürgen Vocke, hatte sich mehrfach öffentlich gegen die Gewissensentscheidungen der Kläger ausgesprochen.
Die 5. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg stützt sich in ihrer Urteilsbegründung im Wesentlichen auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13.12.2006, der durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 10.07.2007 zum luxemburgischen Jagdrecht schon längst überholt ist. Zum anderen begründet das Verwaltungsgericht sein Urteil damit, dass die „Erfolge der deutschen Klima- und Umweltpolitik“ durch den Austritt von zwei unfreiwilligen Jagdgenossen mit nur einem Hektar Land (!) insgesamt „massiv beeinträchtigt“ würden.
Urteil: „Im Namen des Volkes“ – oder im Namen der Jäger?
Ein Urteil im Namen des Volkes, sollte man meinen, wären da nicht mindestens drei der fünf Richter Jäger gewesen - und der ehrenamtliche Richter, Andreas Oestemer, zudem prominentes Mitglied des Bayerischen Landesjagdverbandes. Dieser Verband hat die beiden Verfahren scharf beobachtet und zum Anlass genommen, mit verstärkter Lobbyarbeit für den Erhalt des „Reviersystems“ zu kämpfen. So erklärte Jagdpräsident Jürgen Vocke sofort nach Bekanntgabe des Urteils: „Wir sind froh, dass unser bewährtes Reviersystem eine so deutliche Bestätigung erfahren hat“.
Furcht der Jäger vor den Tierschützern
Der Klägervertreter, Rechtsanwalt Dominik Storr, ist der Auffassung, dass es sich bei der vorliegenden Entscheidung nicht um ein Urteil im Namen des Volkes, sondern um ein Urteil im Namen der Jägerschaft gehandelt hat. Die Furcht der Jäger vor den Tierschützern geht aus dem Urteil deutlich hervor. Dass die Richter in ihrer Urteilsbegründung das von der Jägerlobby frei erfundene Argument, „Jagd sei Klimaschutz“, blind übernehmen und sogar über die Europäische Menschenrechtskonvention stellen, zeigt, wie befangen die 5. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg war. Natürlich sind die Richter - in diesem Fall sollte man besser von Jägern sprechen – die Antwort schuldig geblieben, inwiefern die Austritte zweier Jagdgenossen mit nur einem Hektar Land (!) insgesamt das Weltklima massiv beeinträchtigen können.
Nach diesem Justizskandal in Würzburg ist zu erwarten, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Urteile schon allein wegen Verstoßes gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des fairen Verfahrens und wegen des nicht erfüllten Anspruchs der Kläger auf einen gesetzlichen und unabhängigen Richter aufheben wird.
In dieser Angelegenheit spielt im Übrigen auch der Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg, Dr. Klaus Schiffczyk, eine unrühmliche Rolle. Als Präsident des Verwaltungsgerichts hätte er darauf hinwirken können, dass sich die Richter Ansgar Schäfer, Elmar Gehrsitz und Andreas Oestemer wegen ihrer Zugehörigkeit zu der Gruppe der Jäger selbst für befangen erklären. Immerhin hatten die Kläger bereits zu Beginn der Verfahren in einem an Dr. Klaus Schiffczyk gerichteten Schreiben gerügt, wie es denn sein könne, dass Jäger über eine grundlegende Frage des Jagdrechts selbst entscheiden dürfen.
Neustadt, den 27.11.2008
Dominik Storr
Rechtsanwalt
26.11.2008
Deutschland mit äußerst einflussreicher Jägerlobby gesegnet
Deutschland ist nicht nur mit der größten Hochsitzdichte weltweit ausgestattet, sondern offenbar auch ein Land, mit einer äußerst einflussreichen Jägerlobby gesegnet. Wie sonst ist es zu erklären, dass drei der fünf urteilenden Richter am Verwaltungsgericht Würzburg Jäger waren? Darunter sogar ein prominentes Mitglied des Bayerischen Landesjagdverbandes!
So verwundert es auch nicht, dass in Bezug auf den jagdfreien Schweizer Kanton Genf nur mit der halben Wahrheit argumentiert wird. Tatsache ist, dass im Kanton Genf der Wald durch die Jagdeinstellung in all den Jahren keinen Schaden genommen hat. Eher das Gegenteil ist der Fall.
Auch beim Schalenwild sind keine überhöhten Bestände festzustellen. Eine Ausnahme bilden lediglich Wildschweine, nämlich dann, wenn in benachbarten Regionen die Jagdsaison auf diese Tiere eröffnet wird. So werden die Wildschweine gezwungen ihr Revier zu verlassen und nach Genf auszuweichen. In dieser Zeit kommt es ausnahmsweise zu gezielten Hegeabschüssen. Diese Regulation wird aber nicht von Hobbyjägern, sondern von staatlich bestellten Wildhütern durchgeführt! Das ist ein nicht zu unterschätzender Unterschied. Norbert Happ, Wildschweinexperte und selbst Jäger, brachte es in der Jägerzeitung „Wild und Hund“ auf den Punkt: „Die Wildschweinschwemme ist hausgemacht!“ Er begründet dies mit der Zerstörung der Sozialstrukturen einer Wildschweinrotte, wenn Führungstiere (Leitbachen) von Jägern erlegt werden. Infolgedessen kommt es nicht mehr zu einer selektiven Fortpflanzung, sondern zu einer regelrechten Geburtenexplosion!
Neben dem Kanton Genf gibt es in Europa weitere jagdfreie Gebiete. So zum Beispiel der gesamte Nationalpark Gran Paradiso Norditalien, mit seinen 72.000 Hektar. „Wir haben nie Schaden gehabt und mussten nie die Population der Tiere irgendwie verringern“, sagt der Leiter des Parks, Tierarzt Bruno Passano.
Objektiv betrachtet ist die momentane Aufregung in der Jägerschaft nicht nachvollziehbar. Vor allem wenn man bedenkt, dass Jäger hierzulande ca. 30 Millionen ha Fläche bejagen. Die Fläche der Grundstückseigentümer, die ihren Grund und Boden den Jägern vorenthalten wollen, beträgt dagegen nur ein paar Hektar. Das sollte doch zu verkraften sein. Und genau so sieht es auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Frankenbrunn, den 26.11.2008
Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V.
Roland Dunkel
Linnenstraße 5 A
97723 Oberthulba, Frankenbrunn
Tel.: 09736 751552
Internet: www.arbeitskreis-tierschutz.de
18.11.2008
Prozess gegen Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft
Prominentes Mitglied des Bayerischen Landesjagdverbandes
als Richter
Zwei unterfränkische Grundstückseigentümer wehrten sich vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg gegen die zwangsweise Bejagung ihres Grund und Boden durch Hobbyjäger. Beide Klagen wurden abgewiesen. Einer der ehrenamtlichen Richter ist prominentes Mitglied des Bayerischen Landesjagdverbandes. Laut Medienberichten sind drei der fünf Richter Jäger.
Medienberichten zu Folge sind der Vorsitzende der 5. Kammer, Richter Ansgar Schäfer, der Berichterstatter, Richter Elmar Gehrsitz, sowie der ehrenamtliche Richter, Andreas Oestemer, jagdausübungsberechtigt. Herr Oestemer ist darüber hinaus prominentes Mitglied des Bayerischen Landesjagdverbandes, was den Klägern erst nach der Verhandlung vom 13.11.2008 zur Kenntnis gereichte.
Der Bayerische Landesjagdverband hat sich mehrfach öffentlich für den Erhalt des so genannten Reviersystems und gegen die Gewissensentscheidungen der Kläger ausgesprochen. Da die Entscheidung, an der Herr Oestemer mitgewirkt hat, bisher weder verkündet noch zugestellt worden ist, hat der Rechtsanwalt der Kläger, Herr Dominik Storr, einen weiteren Befangenheitsantrag gestellt.
Sollte das Gericht diesen Befangenheitsantrag ebenfalls ablehnen, könnte es durchaus sein, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Entscheidungen wegen Verstoßes gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens und wegen des nicht erfüllten Anspruchs der Kläger auf einen gesetzlichen und unabhängigen Richter aufheben wird.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass älteren Medienberichten zu Folge auch der Berichterstatter, Richter Elmar Gehrsitz, Jäger ist. Dies hat er bis heute nicht bestritten. Die Presseabteilung des Verwaltungsgerichts Würzburg hat daher vermutlich nicht die ganze Wahrheit gesagt, indem sie darauf verwies, dass „lediglich“ zwei Richter der 5. Kammer einen Jagdschein besäßen. Sollte sich die Annahme, dass Richter Gehrsitz auch Jäger ist, verifizieren, fiele dies wiederum sehr negativ auf das Verwaltungsgericht Würzburg zurück.
Nach all dem hält es Rechtsanwalt Storr für dringend erforderlich, dass sich die 5. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg nachträglich als befangen ablehnt. Der Rechtsanwalt hat sich daher heute mit dem in der Anlage beiliegenden Schreiben an den Präsidenten des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg, Dr. Klaus Schiffczyk, gewandt, um zu erreichen, dass sich die 5. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg selbst als befangen ablehnt.
Neustadt, den 18.11.2008
Dominik Storr
Rechtsanwalt
14.11.2008
Gerichtsprozess gegen Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft:
Verwaltungsgericht Würzburg weist Klagen ab
Zwei unterfränkische Grundstückseigentümer wehrten sich vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg gegen die zwangsweise Bejagung ihres Grund und Boden durch Hobbyjäger. Beide Klagen wurden abgewiesen. Mindestens drei der fünf Richter waren Jäger. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Begleitet von einem großen Presseaufgebot fand am 13. November 2008 die Verhandlung in den Verfahren zweier Grundstückseigentümer vor der 5. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg statt, die wegen der Bejagung ihres Grund und Boden durch Hobbyjäger vor Gericht zogen. Die überwiegend mit Jägern besetzte 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg hatte zu entscheiden, ob das durch Bundes- und Landesrecht geregelte System der gemeinschaftlichen Jagdreviere (so genanntes „Reviersystem“) und die damit verknüpfte Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft gegen die Grundrechte von Grundstückseigentümern verstößt.
Bereits im Vorfeld der Verhandlung äußerte der Rechtsanwalt der beiden Kläger, Dominik Storr, sein Befremden darüber, dass Medienberichten zu Folge der Vorsitzende der 5. Kammer, Richter Ansgar Schäfer, der Berichterstatter, Richter Elmar Gehrsitz, sowie der ehrenamtliche Richter, Andreas Oestemer, selbst das Hobby der Jagd ausüben. Da aus diesem Grund mit einem fairen Verfahren nicht zu rechnen war, hatte Rechtsanwalt Storr bereits im Vorfeld der Verhandlung Befangenheitsanträge gestellt. Diese waren jedoch abgelehnt worden. Die beiden heute ergangenen Entscheidungen bestätigten die Befürchtungen des Prozessbevollmächtigten und der Kläger.
Die Klageabweisung stellt eine glatte Missachtung der gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dar, welches bereits im Jahr 1999 im Fall von Frankreich und erneut im Jahr 2007 im Fall von Luxemburg entschieden hat, dass es gegen die Menschenrechte von Grundstückseigentümern verstößt, wenn Jäger gegen den Willen der Eigentümer auf Privatgrundstücken Tiere töten dürfen.
Ferner stellen die beiden Entscheidungen der 5. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg eine Missachtung der föderalen Struktur der deutschen Jagdgesetzgebung dar. Die Europäische Menschenrechtskonvention genießt in Deutschland den Rang eines Bundesgesetzes und wäre als völkerrechtlicher Vertrag bindend unmittelbarer Prüfungsmaßstab des Bayerischen Landesjagdgesetzes gewesen (vgl. Art. 25 u. 31 Grundgesetz). Denn – so lernt es jedes Kind in der Schule – Bundesrecht bricht Landesrecht. Da die bundesdeutsche Jägerlobby um den Erhalt ihres „Reviersystems“ zittert und deshalb die vorliegenden bei der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg anhängigen Verfahren scharf beobachtet, war leider nicht damit zu rechnen, dass die „jagenden Richter“ der 5. Kammer den Grundrechten der Kläger Geltung verschaffen und den Klagen stattgeben.
Damit hat sich eindrucksvoll gezeigt, dass die Jäger nicht nur in den parlamentarischen Ausschüssen (Legislative) sowie in den Jagdbehörden (Exekutive) sitzen und somit ihre eigenen Gesetze machen und sich bei ihrem Tun selbst überwachen, sondern darüber hinaus auch - zumindest beim Verwaltungsgericht Würzburg – in den Gerichten (Judikative) sitzen und selbst entscheiden, ob das deutsche System der gemeinschaftlichen Jagdreviere in der bestehenden Form beibehalten werden kann. Rechtsanwalt Storr sieht darin eine Bankrotterklärung an den deutschen Rechtsstaat und an die Gewaltenteilung. Die Kläger kündigten Berufung an.
8.11.2008
Gerichtsprozess gegen Zwangsbejagung:
Dürfen Jäger auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer jagen?
Zwei unterfränkische Grundstückseigentümer wehren sich vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg gegen die Bejagung ihres Grund und Boden durch Hobbyjäger.
Am 13. November 2008 um 10.30 Uhr (Saal 1) hat die 5. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg zu entscheiden, ob das durch Bundes- und Landesrecht geregelte System der gemeinschaftlichen Jagdreviere (sog. „Reviersystem“) gegen die Grundrechte von Grundstückseigentümern verstößt. Bei Einbeziehung der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sprechen erhebliche rechtliche Gesichtspunkte dafür, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn Jäger gegen den Willen der Eigentümer auf Privatgrundstücken Tiere töten dürfen.
In den beiden Verfahren in Würzburg wird eine neue und entscheidungserhebliche Rechtsfrage aufgeworfen, die gerichtlich noch ungeklärt ist. Die Klärung dieser Rechtsfrage wird vermutlich dazu führen, dass das bestehende System der Pflichtmitgliedschaft von Grundstückseigentümern in den sogenannten Jagdgenossenschaften juristisch nicht mehr länger haltbar ist.
Die vorliegenden Verfahren haben die Jagdverbände dazu bewogen, mit verstärkter Lobbyarbeit für den Erhalt des deutschen „Reviersystems“ zu kämpfen. Mit anderen Worten: Das deutsche „Reviersystem“ steht auf der Kippe und die Lobby der Jägerschaft unternimmt alles Denkbare, damit das System erhalten bleibt.
Da der Ausgang der beiden Verfahren von der Jägerlobby scharf beobachtet wird, ist es unverständlich, dass ausgerechnet Jäger über die beiden vorliegenden Verfahren entscheiden und entsprechende Befangenheitsanträge abgelehnt wurden: Mindestens zwei der drei Berufsrichter der 5. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg üben nämlich die Jagd aus und gehören somit der Gruppe der Jäger an.
„Dies ist ein Unding“, meinen zu Recht die Kläger. Geht es hier doch um die grundlegende Frage, ob der Zwang der Mitgliedschaft in den sogenannten Jagdgenossenschaften gegen das Grundgesetz verstößt und das deutsche System der gemeinschaftlichen Jagdreviere in der bestehenden Form beibehalten werden kann. Das ist eine grundsätzliche Frage, die das System des bestehenden Jagdrechts im gesamten Bundesgebiet betrifft. Diese Frage sollte von Richtern geklärt werden, die nicht die Jagd ausüben und dadurch nicht dem unmittelbaren Druck einer starken und politisch sehr einflussreichen gesellschaftlichen Gruppe ausgesetzt sind.
Neustadt, den 8.11.2008
Dominik Storr
Rechtsanwalt
8.11.2008
Verstößt auch deutsches Jagdrecht gegen Menschenrechte?
Mit dieser Frage hat sich am 13.11.2008 ab 10.30 (Sitzungssaal 1) das Verwaltungsgericht Würzburg zu beschäftigen. Vorausgegangen sind zwei Anträge unterfränkischer Tierfreunde auf Ausgliederung ihrer Grundstücke aus den jeweiligen Jagdrevieren: Die Tierfreunde können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass auf ihren Privatgrundstücken Tiere von Jägern tot geschossen werden dürfen. Involviert ist auch der 2. Vorsitzende des „Arbeitskreises für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V.“. Von den Jagdbehörden wurden die Anträge abgelehnt, so dass nach erfolgter Klageerhebung nun die Würzburger Richter zu entscheiden haben.
„Jagd ist doch immer eine Form von Krieg“, sagte bereits Wolfgang von Goethe. Und die Tierschützer pflichten ihm bei: „Alle 6 Sekunden stirbt ein Tier durch Jägerhand! Jährlich beläuft sich die Zahl der getöteten Tiere auf etwa 5 Millionen, Haustiere nicht mitgezählt“, so Roland Dunkel, 2. Vorsitzender des Arbeitskreises und einer der Kläger. „Unermessliche Qualen von angeschossenen Tieren, auch von Tieren, die ihren Todeskampf in Fallen auszutragen haben, werden hierbei wie selbstverständlich unter das beschönigende Deckmäntelchen der Hege und Pflege gekehrt.“
Die Kläger lehnen das Töten von Tieren aus ethischen Gründen prinzipiell ab. Für sie sind Tiere keine gefühl- und seelenlosen Wesen. Ethik gegenüber den Menschen und Rohheit gegenüber den Tieren sind zwei Verhaltensweisen, welche die Kläger nicht miteinander vereinbaren können. Schon die bloße Vorstellung, dass auf ihrem eigenen Grund und Boden friedlebende Tiere leidenschaftlichen Hobbyjägern zum Opfer fallen, löst in ihnen mehr als nur Unbehagen aus. Außerdem vertreten die Kläger die Auffassung, dass die Hobbyjagd im 21. Jahrhundert, eingebettet in Jagdgesetz, das auf Reichsjägermeister Göring zurückgeht, nichts mehr verloren hat. Außerdem beweisen jagdfreie Gebiete eindrucksvoll, dass die Natur durchaus im Stande ist, sich selbst zu regulieren.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Juli 2007 höchstrichterlich in einem ähnlich gelagerten luxemburgischen Fall bereits zugunsten der Klägerin entschieden: „Es kann Eigentümern kleinerer Grundstücke in einer demokratischen Gesellschaft nicht zugemutet werden, die Hobbyjagd auf ihren Grundstücken gegen ihren Willen zu dulden.“ - so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Gleichermaßen verhält sich die Sachlage in Deutschland - und justizielle Redlichkeit sollte man auch in Deutschland voraussetzen. Pikanterweise frönen jedoch zwei der drei mit der anstehenden Entscheidungsfindung befassten Würzburger Verwaltungsrichter selbst der Jagd. Ein eingebrachter Befangenheitsantrag der Klagesteller wurde abgelehnt. Auf das Urteil des Gerichts darf man gespannt sein.
Frankenbrunn, den 08.11.2008
Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V.
Roland Dunkel
Linnenstraße 5 A
97723 Oberthulba, Frankenbrunn
Tel.: 09736 751552
Internet: www.arbeitskreis-tierschutz.de
15.5.2008
Zwangsbejagung ade: Musterverfahren zeigen erste Wirkung
Dank der finanziellen Unterstützung durch den Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V. sowie der Initiative zur Abschaffung der Jagd konnten zwei unfreiwillige Jagdgenossen Klage vor dem Verwaltungsgericht Würzburg erheben. Rechtsschutzziel ist, die unfreiwilligen Jagdgenossen vom Zwang der Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft zu befreien, damit sie die Jagd auf ihren Grundstücken verbieten können. Die beiden Klagen wurden jeweils mit einer 83 Seiten umfassenden Klageschrift begründet und weisen einen leicht veränderten Streitgegenstand auf, über den das Bundesverfassungsgericht bisher noch nicht entschieden hat.
Im Blickpunkt stehen diesmal nicht die Regelungen des Bundesjagdgesetzes über Jagdgenossenschaften sondern die landesrechtlichen Regelungen über die jagdrechtliche Befriedigtenerklärung von Grundstücken. Die früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts entfalten somit keine Bindungswirkung für die beiden Verfahren, über den Streitgegenstand muss neu befunden werden.
"Angesichts der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müssen die Gerichte zu dem Ergebnis kommen, dass das gemeinschaftliche System der deutschen Jagdreviere nicht mehr länger haltbar ist", so Dominik Storr, der als Rechtsanwalt die unfreiwilligen Jagdgenossen vertritt. "Da bereits Frankreich und Luxemburg durch Urteilssprüche aus Straßburg verpflichtet wurden, ihre Jagdgesetzgebung zu ändern, um Grundbesitzern die Möglichkeit zu eröffnen, die Jagd auf ihren Grund und Boden zu verbieten, bin ich guter Dinge, dass wir dieses Ziel bald auch in Deutschland durchsetzen werden", so Rechtsanwalt Storr weiter.
Die beiden Musterverfahren zeigen bereits erste Wirkung: Der bayerische Landwirtschaftsminister Miller schrieb in einem Brief an den Bayerischen Landesjagdverband: „Weil das luxemburgische Jagdsystem dem deutschen stark ähnelt, liegt mittlerweile auch in Deutschland eine 83-seitige Klage von Grundbesitzern vor.“
Der Verbandszeitschrift „Jagd in Bayern“, Ausgabe 3/2008, kann entnommen werden, dass sich die bayerischen Jäger um den Erhalt der Reviere und der Jagdgenossenschaften sorgen. Der Verband befürchtet, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für Luxemburg ein Urteil gefällt hat, „das dem deutschen Reviersystem das Genick brechen könnte.“ „Um das zu verhindern“, hat sich der Verband mit einer schriftlichen Anfrage zum Erhalt der Jagdgenossenschaften in Bayern an den Bayerischen Landtag und an die Staatsregierung gewandt.
Die Bürgerbewegung Zwangsbejagung ade befindet sich damit auf einem guten Weg, damit elementare Menschenrechte von Grundstückseigentümern auch endlich in Deutschland Beachtung finden.
28.3.2008
Reviersystem ade: Die Jäger schwitzen und schwitzen
Der Verbandszeitschrift „Jagd in Bayern“, Ausgabe 3/2008, konnte entnommen werden, dass sich die bayerischen Jäger um den Erhalt der Reviere und der Jagdgenossenschaften sorgen. Der Verband befürchtet, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für Luxemburg ein Urteil gefällt hat, „das dem deutschen Reviersystem das Genick brechen könnte.“ „Um das zu verhindern“, hat sich der Verband mit einer schriftlichen Anfrage zum Erhalt der Jagdgenossenschaften in Bayern an den Bayerischen Landtag und an die Staatsregierung gewandt.
Der rechtliche Vertreter der Bürgerbewegung »Zwangsbejagung ade« hat diese Anfrage schon einmal vorab ausführlich für den Verband und die Staatsregierung beantwortet.
Lesen Sie das Schreiben an den Bayerischen Landesjagdverband [132 KB]
und das Schreiben an die Staatskanzlei in Bayern [133 KB]
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21. März 2008
Bundesverfassungsgericht muss sich erneut mit Zwangsbejagung befassen:
»Keine Jagd auf meinem Grundstück!«
Immer mehr Grundstückseigentümer möchten ihre Grundstücke nicht länger den Jägern zur Ausübung ihres blutigen Hobbys überlassen.
Mit Erwerb eines Grundstückes wird der Eigentümer kraft Gesetzes Mitglied in einer Jagdgenossenschaft, die das gemeinschaftliche Jagdrevier an einen Jäger verpachtet. Der Eigentümer kann somit die Jagd auf seinem eigenen Grundstück nicht verbieten. Dieser Eingriff in das Eigentumsrecht sei mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied am 13.12.2006 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05). Im Klartext: Deutsche Grundeigentümer müssen dulden, dass bewaffnete Jäger ihr Grundstück betreten, um dort ihrem blutigen Hobby nachzugehen. Nach dieser umstrittenen Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts schien in Deutschland über dieses Thema zunächst Rechtsklarheit zu herrschen; zumindest solange, bis der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als letzte Instanz die Zwangsbejagung - nach entsprechenden Urteilen gegen Frankreich und Luxemburg - auch in Deutschland für menschenrechtswidrig erklären wird.
Das Urteil des EGMR vom 10. Juni 2007 in deutscher Übersetzung lesen (nichtamtliche Übersetzung)
Die Beschwerde eines deutschen Grundstückseigentümers ist bereits in Straßburg anhängig.
Klage vor Europäischen Gerichtshof 2007 lesen
Doch es setzen sich auch noch etliche andere Grundstückseigentümer gerichtlich zur Wehr. Im März 2008 gelang es einem der unfreiwilligen Jagdgenossen der Bürgerbewegung »Zwangsbejagung ade«, das Bundesverfassungsgericht erneut mit einer Verfassungsbeschwerde zu konfrontieren.
Verfassungsbeschwerde 2008 lesen
Rechtsanwalt Dominik Storr vertritt den Beschwerdeführer und ist guter Dinge: »Das Verfahren weist einen leicht veränderten Streitgegenstand auf, über den das Hohe Gericht bisher noch nicht entschieden hat. Im Blickpunkt stehen diesmal nicht die Regelungen des Bundesjagdgesetzes über Jagdgenossenschaften sondern die landesrechtlichen Regelungen über die jagdrechtliche Befriedigtenerklärung von Grundstücken. Die früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts entfalten somit keine Bindungswirkung, über den Streitgegenstand muss neu befunden werden. Angesichts der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müsste das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis kommen, dass das gemeinschaftliche System der deutschen Jagdreviere nicht mehr länger haltbar ist.«
Dezember 2007
Unterfränkische Grundstückseigentümer wehren sich gegen Bejagung ihres Grund und Boden
„Immer mehr Bürger wehren sich dagegen, dass auf ihrem Grundstück Jäger Tiere tot schießen oder Hochsitze errichten“, berichtet der Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V. So wehrt sich beispielsweise ein Grundstückseigentümer aus der Rhön gerichtlich gegen die zwangsweise Mitgliedschaft in so genannten Jagdgenossenschaften. Die deutschen Behörden und Gerichte wollen davon bislang nichts wissen. Dabei hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits zweimal entschieden: Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften verstößt gegen die Menschenrechte!
„Unter »Zwangsbejagung ade« haben sich Grundeigentümer zusammengeschlossen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, die menschenrechtswidrige Zwangsmitgliedschaft in den Jagdgenossenschaften abzuschaffen“. Auch Ursula B. aus Würzburg, eine pensionierte Lehrerin, möchte nicht mehr zulassen, dass Jäger ihr Grundstück betreten und dort auf Tiere schießen. Unterstützt werden die beiden Unterfranken von dem Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V. und vom Aktionsbündnis für eine Natur ohne Jagd.
Der Arbeitskreis bündelt im gesamten Bundesgebiet gerichtliche Verfahren von Eigentümern, die sich gegen die Nutzung ihrer Grundstücke durch Jagdausübungsberechtigte zur Wehr setzen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte bereits 1999 in einem an Frankreich gerichteten Urteil festgestellt, dass die Zwangsmitgliedschaft von Grundeigentümern in Jagdvereinigungen gegen die Menschenrechte verstößt. Doch die deutschen Behörden und Gerichte haben diese richtungsweisende Grundsatzentscheidung des höchsten europäischen Gerichts mit fadenscheinigen Argumenten abgeschmettert. Dies ist rechtlich gesehen nicht mehr länger haltbar: Denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Juli 2007 im Falle einer luxemburgischen Klägerin erneut entschieden, dass es Eigentümern kleinerer Grundstücke in einer demokratischen Gesellschaft nicht zugemutet werden kann, die Hobbyjagd auf ihren Grundstücken gegen ihren Willen zu dulden.
Mehr Informationen über die europäische Rechtslage erhalten Grundeigentümer beim
Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V.
Linnenstr. 5 a
97723 Frankenbrunn
Tel. 09736/751552
e-mail: info@arbeitskreis-tierschutz.de
Internet: www.zwangsbejagung-ade.de
16.7.2007
Neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte:
Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft verstößt gegen Menschenrechte
Müssen Tierfreunde dulden, dass Jäger auf ihrem Grundstück Tiere schießen?
Stellen Sie sich vor, Sie bewohnen ein Haus am Waldrand und besitzen eine Katze, die hin und wieder auf Ihrem benachbarten Waldgrundstück Mäuse jagt. Sie sind gegen die Tötung von Tieren auf Ihrem eigenen Grund und Boden eingestellt - und dennoch passiert das aus moralischer, ethischer und rechtlicher Sicht Unfassbare: In Deutschland müssen Sie auf Ihrem eigenen Grundstück die Tötung Ihrer Katze durch einen oder mehrere Jäger dulden. Sie meinen, das ist ein Skandal?
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte bereits im Jahr 1999 im Falle französischer Kläger fest, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn Grundstückseigentümer dazu verpflichtet werden, einer Jagdgenossenschaft zwangsweise beizutreten und die Jagd auf ihren Grundstücken zu dulden, obwohl die Jagd ihrer eigenen Überzeugung widerspricht.
Brandaktuell hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 10. Juli 2007 in einem weiteren Verfahren erneut entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen elementare Menschenrechte verstößt: Der Klage einer luxemburgischen Grundstückseigentümerin auf Ausgliederung ihres Privatbesitzes aus einem so genannten Jagdsyndikat (Jagdgenossenschaft) sowie auf Befreiung von der damit verbundenen obligatorischen Mitgliedschaft in dieser Vereinigung wurde vom höchsten europäischen Gericht stattgegeben.
Pressemeldung der luxemburgischen GRÜNEN sowie das Urteil in französischer Originalsprache
Der Gesetzgeber in Deutschland und die deutschen Gerichte weigern sich bisher, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auch bei uns in geltendes Recht umzusetzen.
In Deutschland ist zulässig, was in den meisten europäischen Ländern verboten ist: Grundstückseigentümer werden durch den Gesetzgeber gezwungen, einer Vereinigung (Jagdgenossenschaft) beizutreten, welche das Jagdrecht an fremden Grund und Boden an einen Dritten (Jagdpächter) überträgt. Ein Grundstückseigentümer kann somit nicht verhindern, dass auf seinem eigenen Grund Haustiere abgeschossen, Fallen aufgestellt, an KZ-Türme erinnernde Schießplattformen errichtet, Gesellschaftsjagden abgehalten und Grund und Boden mit Blei kontaminiert werden, ohne dass diese Altlasten wieder hinterher von den Jägern nach dem Verursacherprinzip beseitigt werden müssen.
Deutsche Grundeigentümer, die zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind und deren Grund und Boden gegen ihren Willen bejagt wird, haben sich in der Bürgerbewegung »Zwangsbejagung ade« zusammengeschlossen. Ziel dieser Bewegung ist es, die menschenrechtswidrige Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften auch in Deutschland abzuschaffen. Unterstützt wird dieses Vorhaben von dem Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V. und von der Initiative zur Abschaffung der Jagd. Beide Organisationen haben sich bereit erklärt, das gerichtliche Verfahren mehrerer unfreiwilliger Jagdgenossen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu unterstützen.
Flyer »Zwangsbejagung ade« als pdf downloaden [145 KB]
Hinweis: Mit seinem fragwürdigen Nichtannahmebeschluss vom 13.12.2006 hat das Bundesverfassungsgericht für die erste Klage aus Deutschland endlich den Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte frei gemacht. Ein betroffener Grundeigentümer legte im April 2007 Beschwerde beim EGMR ein, die den Anfang vom Ende der Zwangsmitgliedschaft in den deutschen Jagdgenossenschaften einläuten könnte. Der Europäische Gerichtshof äußerte sich dahingehend, dass er sich bereits 2008 mit dem Fall aus Deutschland befassen werde.
Klage des deutschen Grundstückseigentümers an den Europäischen Gerichtshof im Wortlaut lesen
Die Bürgerbewegung »Zwangsbejagung ade« hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Französischen ins Deutsche übersetzen lassen:
Das Urteil des EGMR vom 10. Juni 2007 in deutscher Übersetzung lesen (nichtamtliche Übersetzung)
download: Urteil in französischer Sprache [231 KB]
