Bayern: Grundstücke Landkreis Kitzingen jagdfrei

Nach dem entscheidenden Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.1.2013 schloss sich das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg der neuen Rechtsprechung an: Am 5.03.2013 wurde in einem Eilverfahren entschieden, dass auf den Grundstücken von Stefan Körber in Dettelbach und Mainsondheim vorläufig nicht auf Wildtiere geschossen werden darf, bis die Neureglung des Bundesjagdgesetzes in Kraft tritt. (VG Würzburg, Beschluss v. 05.03.2013 - W 5 E 13.138)

Stefan Körber ist Veganer und will nicht, dass auf seinen Grundstücken Tiere totgeschossen werden.
Seit 1.4.2014 sind die Grundstücke durch das Landratsamt Kitzingen offiziell jagdrechtlich befriedet. Stefan Körber habe glaubhaft geltend gemacht, dass er die Jagdausübung aus ethischen Gründen ablehne.
Da der Jagdpachtvertrag noch bis 2021 liefe, war Herrn Körber nicht zuzumuten bis zum Ende des Jagdpachtvertrags abzuwarten. Die Verwaltungsgebühr betrug 500 Euro.

Helfen Sie mit, damit sich auch Grundstückseigentümer, die über keine Geldmittel verfügen, einen rechtlichen Beistand in ihrem Verfahren auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft leisten können. Denn nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können weitere Verwaltungsverfahren und, wenn nötig, auch weitere Gerichtsverfahren finanziell unterstützt werden.
Dieser Spendenaufruf richtet sich an alle Tierfreunde, die nicht über Grundstücke verfügen, aber mithelfen wollen, in Deutschland endlich die dringend benötigten Rückzugsgebiete für Wildtiere zu schaffen.

Spenden per Überweisung:
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