Polen: Verbot der Jagd auf Privatgrundstücken

Der polnische Tierschutzverein Źródła hilft Grundbesitzern, das Verbot der Jagd auf ihrem Privatgrundstück zu erleichtern. "Wir unterstützen auch Einzelpersonen, wenn ihre Rechte von lokalen Jagdvereinen verletzt werden, und ergreifen Maßnahmen, um die Sicherheit von Menschen zu gewährleisten, die in Wäldern und Feldern wandern oder Pilze sammeln und von der Jagd bedroht sein könnten. Unser Verband ist der Ansicht, dass alle Tiere Respekt und eine gute Behandlung verdienen und nicht im Rahmen eines grausamen Blutsports getötet werden sollten."

Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 2012 in der Rechtssache Herrmann gegen Deutschland gibt es in Polen die Möglichkeit, die Jagd auf Privatland zu verbieten. Dazu muss eine einfache Erklärung bei der Kreisleitung (Starostei) eingereicht werden. Die Erklärung persönlich im Büro von Starost abgegeben werden (sie kann nicht auf dem Schriftweg, durch einen Bevollmächtigten oder vor einem Notar abgegeben werden), und wenn das Grundstück mehrere Miteigentümer hat, müssen alle gleichzeitig das Büro aufsuchen. Bis 2021 wurden landesweit über 1.000 solcher Erklärungen eingereicht. Źródła bietet Rechtsberatung für diejenigen, die diese Möglichkeit nutzen möchten.

Wer die Erklärung für das Verbot der Jagd auf seinem Grundstück abgibt, ist nicht verpflichtet, das Gebiet, in dem sie das Verbot verhängt hat, zu markieren oder einzuzäunen; die Starost gibt die Erklärung lediglich an den Jagdverein weiter, und die Jäger sind verpflichtet, sie zu respektieren. Ein solches Gebiet ist immer noch Teil eines Jagdreviers und Jäger können es ohne die Zustimmung des Eigentümers betreten (z. B. um Wild aufzuspüren, wenn sie ein verwundetes Tier verfolgen oder um Tiere zu füttern), aber sie dürfen nicht schießen.

Leider ist diese Bestimmung auf natürliche und nicht auf juristische Personen beschränkt, so dass eine Vereinigung wie Źródła nicht in der Lage wäre, sie zu nutzen, ebenso wenig wie Unternehmen, die Ackerflächen oder Wirtschaftswälder besitzen.