Keine Jagd auf meinem Grundstück!

Zwangsbejagung ade!

Tierfreunde müssen die Jagd auf ihren Grundstücken nicht mehr länger dulden

Sind auch Sie Eigentümer eines Grundstückes, das gegen Ihren Willen bejagt wird? Sie können davon ausgehen, dass die Jagd auf Ihrem Grund und Boden ausgeübt wird, sofern Ihre Wiese, Ihr Feld oder Waldgrundstück außerhalb der Ortschaft liegen und nicht befriedet sind. Sie sind dann zwangsweise Mitglied in einer so genannten Jagdgenossenschaft und müssen dulden, dass bewaffnete Jäger Ihr Grundstück betreten, dort Schießtürme errichten, Fallen aufstellen, Futterstellen anlegen, Gesellschaftsjagden abhalten und Wildtiere sowie Katzen und Hunde töten.

Zwangsbejagung verstößt gegen Menschenrechte

All dies müssen Sie nicht mehr länger dulden: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 26.06.2012 entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt.
Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind und damit die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen.
Lesen Sie das Urteil in deutscher Übersetzung

Aufgrund des Urteils des höchsten europäischen Gerichts wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern. Am 6.12.2013 ist das Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten.Sie können bei der unteren Jagdbehörde einen Antrag stellen, dass Ihr Grundstück jagdrechtlich befriedet wird.

Hier finden Sie alle Informationen

Ehepaar aus Gütersloh klagt gegen Jagd auf seinen Grundstücken

Margrit und Klaus-Dieter Dorn engagieren sich für die Rechte und den Schutz von Tieren und lehnen die Jagd ab. 2019 stellten die Eheleute für ihre vier Grundstücke in Gütersloh sowie fünf Hektar Land in Bielefeld den Antrag jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen und beriefen sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Zwangsbejagung.

Die Grundstücke in Bielefeld sind seit 2021 jagdfrei, ein kleines Grundstück in Gütersloh seit 2022.

Um zu verhindern, dass Hobbyjäger auf ihren anderen Grundstücken weiterhin Tiere schießen dürfen, klagen die Donrs vor dem Verwaltungsgericht Minden. weiter

"Erdlingshof" seit 1.4.2023 offiziell jagdfrei!

Die Grundstücke des Erdlingshofs

Alle Grundstücke des Erdlingshofs e. V., idyllisch gelegen im Landkreis Regen im Bayerischen Wald, sind mit Beginn des neuen Jagdjahres am 1.4.2023 offiziell jagdfrei! Und das betrifft nicht nur die Hofgrundstücke, die im Besitz der beiden Vorstände Birgit Schulze und Johannes Jung stehen, sondern auch die Weideflächen, die dem eingetragenen Verein - also einer juristischen Person - gehören. Damit ist der Erdlingshof der erste Tierschutzverein in Deutschland, dem die jagdrechtliche Befriedung seiner Flächen gelungen ist! weiter

BayVGH: Auch Vereine können Befriedung beantragen

Laut § 6a Bundesjagdgesetz (BJagdG) dürfen nur natürliche Personen das Ruhen der Jagd beantragen. In den Erläuterungen heißt es dazu: Antragsberechtigt sind nur natürliche Personen, da die Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen Ausdruck einer persönliche Überzeugung und Gewissensentscheidung ist. Daher entfällt eine Befriedung bei juristischen Personen . Im Klartext: Tier- und Naturschutzvereine oder Stiftungen konnten bisher das Ruhen der Jagd auf ihren Flächen nicht beantragen. Doch dies ist mit dem entscheidenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012 und der Europäischen Menschenrechtskonvention (Schutz des Eigentums) nicht vereinbar. weiter

Grundstücke in Rohrbronn/Rems-Murr-Kreis jagdfrei

Die Grundstücke von Eva Maria Leitner in Remshalden-Rohrbronn nahe Stuttgart sind seit 1.4.2023 offiziell jagdfrei. Im Februar 2023 erhielt die Tierfreundin den Bescheid des Kreises Rems-Murr, dass ihrem Antrag auf jagdrechtliche Befriedung zum Ablauf des Jagdjahres zugestimmt wurde nur 10 Monate nach der Antragstellung! weiter

Waldgrundstücke in Hildesheim offiziell jagdfrei

Andrea Thoni und ihre beiden Schwestern sind Eigentümerinnen von zwei Waldgrundstücken in Harsum (Landkreis Hildesheim in Niedersachsen). Die beiden aneinandergrenzenden Wäldchen in der Gemarkung Adlum sind 9825 qm und 8377 qm groß. Nach einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Hannover sind die Waldgrundstücke seit 14.3.2022 dem offiziell jagdfrei. weiter

Ex-Jäger will Jagd auf seinem Grundstück verbieten

Ein ehemaliger Jäger aus Langenberg im Kreis Gütersloh will die Jagd auf seinem 4,5 Hektar großen Grundstück aus ethischen Gründen verbieten lassen. Weil er seine Einstellung zur Jagd geändert hat, möchte er verhindern, dass andere Jäger weiterhin Tiere auf seinem Grund und Boden erschießen.
Dies berichtet die Neue Westfälische am 24.8.2022. Demnach stellte der Grundstückseigentümer bereits 2018 einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung bei der unteren Jagdbehörde des Kreises Güterloh. Doch die Behörde lehnte den Antrag ab, weil sie die ethische Begründung anzweifelt. Begründung nicht für glaubhaft hält, hat der Kreis Gütersloh seinen Antrag abgelehnt. Gegen die Ablehnung seines Antrags auf jagdrechtliche Befriedung klagt der Grundeigentümer nun vor dem Verwaltungsgericht Minden.

Grundstücke in Thüringen endlich jagdfrei!

Antje H. hat echte Pionierarbeit geleistet: Sie war eine der ersten, die in Thüringen den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung gestellt hat. Nach über vier Jahren führte ihr unermüdlicher Einsatz endlich zum Erfolg. Das Verwaltungsgericht in Gera entschied: Ihre neun Grundstücke werden zum Ende des Jagdjahres am 31.3.2023 offiziell jagdfrei! weiter

Keine Jagd im Biotop "Rüm Hart"!

Die Hamburger Familie Janssen - Andrea und Dr. Dirk Jannsen und ihre erwachsenen Kinder Malte und Bilke hat mit ihrer Familienstiftung Rüm Hart 2017 ein 1,4 Hektar großes Biotop bei Osterholz-Scharmbeck in Niedersachsen als Naturdenkmal erworben, um dort Lebensraum für wild lebende Tiere zu schaffen. Die wunderschöne Fläche zeichnet sich durch eine Feuchtwiese, auf der eine seltene Orchideenart vorkommt, sowie einen kleinen Auenwald aus, durch den sich der Scharmbecker Bach schlängelt. Die Familie Janssen kann es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, wenn Jäger dieses Biotop betreten und dort Jagd auf wildlebende Tiere machen. weiter

Jagdbefriedung für 3 ha in Rheinland-Pfalz

Silke Germann ist Eigentümerin eines 3 Hektar großen Grundstücks mit großer Streuobstwiese und einem Stück Wald im Außenbezirk von Dudeldorf in Rheinland-Pfalz. Die Dipl.-Pädagogin ist aus Liebe zu den Tieren seit 38 Jahren Vegetarierin und kann nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Tiere vor ihren Augen gejagt und abgeschossen werden und sie dafür auch noch sein eigenes Grundstück gegen ihren Willen und gegen ihre ethische Überzeugung zur Verfügung stellen muss. weiter

Bio-Weingut Gänz endlich jagdfrei

Die Weinberge der Bio-Winzerfamilie Gänz aus Hackenheim (Rheinland-Pfalz) sind seit 1.4.2022 endlich jagdfrei! Sarah, Peter und Albert Gänz können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, wenn Jäger in den ökologisch bewirtschafteten Weinbergen oder auf den Streuobstwiesen Tiere tot schießen. Bereits im Jahr 2010 hatte die Bio-Winzerfamilie zum ersten Mal einen Antrag gestellt, aus ethischen Gründen von der Zwangsbejagung der eigenen Flächen befreit zu werden. Ab 1.4.2015 wurde ein Großteil der Flächen der Bioweingutes für befriedet erklärt aber nur befristet auf drei Jahre. Anfang April 2022 kam 12 Jahre nach dem ersten Antrag auf Jagdverbot auf den eigenen Grundstücken endlich die erlösende Nachricht: Ein Großteil der Flächen der Bio-Winzerfamilie Gänz ist ab sofort jagdfrei und zwar ohne Befristung!

Das Bio-Weingut Gänz bewirtschaftet seine Weinberge, Äcker und Streuobstwiesen ökologisch und schafft aktiv Biotope für wildlebende Tiere. Die Weinberge, Naturwiesen und Heckenstreifen sind ein wunderbarer Lebensraum nicht nur für Vögel und Schmetterlinge, sondern auch für Füchse, Marder, Gartenschläfer, Rehe und Wildschweine. weiter

Bundesverwaltungsgericht: Wichtige Leitsätze

Wichtiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihren Flächen nicht länger dulden wollen

Immer wieder werden Anträge von Tierfreunden zur jagdrechtlichen Befriedung ihrer Grundstücke abgewiesen, weil die ethischen Gründe angeblich nicht ausreichend seien. Muss ein Grundstückseigentümer zwingend Vegetarier oder Veganer sein, um das Töten von wild lebenden Tieren auf seinem eigenen Grundstück aus ethischen Gründen abzulehnen? Ist die Tatsache, dass ein Grundstückseigentümer eine Wiese an einen Bauern verpachtet hat, der darauf Rinder hält, die später geschlachtet werden, ein Grund für die Ablehnung einer Befriedung aus ethischen Gründen?

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat seinem Urteil vom 11.11.2021 richtungsweisende Leitsätze zur jagdrechtlichen Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen vorangestellt (BVerwG 3C 16.20 und BVerwG 3C 17.20):
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Urteil des BVerwG: 6,5 ha im Steigerwald jagdfrei

Fünf Grundstücke im Landkreis Haßberge (Bayern) sind seit April 2022 bzw. ab 2023 jagdfrei. Die Eigentümer hatten bereits 2014 den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Grundstücke aus ethischen Gründen gestellt. Doch erst ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verhalf den Tierfreunden zu ihrem Recht.
Christine und Werner Schnös besitzen mehrere Wald- und Wiesengrundstücke sowie Ackerland in zwei unterschiedlichen Jagdrevieren im nördlichen Steigerwald. Wir haben bereits im Juni 2014 einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung bei der Unteren Jagdbehörde des Landratsamts Haßberge eingereicht , berichten die Eigentümer. Auf dem Antragsformular führten sie zur Begründung aus, dass sie es aus ethischen Gründen ablehnen, dass Tiere auf ihrem Grundstück angeschossen bzw. erschossen werden. Die Tiere täten ihnen leid. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe 2012 in einem Urteil festgestellt, dass Grundeigentümer nicht verpflichtet seien, die Jagd auf ihrem Land zu dulden.
Doch das Landratsamt lehnte den Antrag auf Befriedung ab. Daraufhin haben wir Klage beim Verwaltungsgericht Würzburg eingereicht , berichten Christine und Werner Schnös.
Es sollte ganze 8 Jahre dauern, bis die Grundstücke endlich jagdfrei werden!
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Rheinland-Pfalz: Grundstück bei Dahn jagdfrei

Barbara Schwarz hat es geschafft: Ihr Grundstück in Rheinland-Pfalz zwischen Dahn und Erfweiler ist seit 1.4.2022 jagdfrei!
Im Herbst 2020 hatte die Tierfreundin, die aus Liebe zu den Tieren seit langem vegan lebt, den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen für ihre Grundstücke bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz gestellt. Nach eineinhalb Jahren erhielt sie den Bescheid, dass ihrem Antrag stattgegeben wurde.
Ich bin sehr erleichtert, auch wenn meine beiden Grundstücke mit 2000 Quadratmetern recht klein sind und die Auswirkungen für die Tierwelt deshalb nur gering - aber Ansporn sollte diese Befriedung sein, weitere Menschen zum Mitmachen zu bewegen , so Barbara Schwarz. An Kosten wurden mir - wider Erwarten - nur 4,11 Euro für Auslagen in Rechnung gestellt . weiterlesen

Grundstücke in Niederbayern endlich jagdfrei

Franz S.* besitzt Grundstücke im Landkreis Kehlheim: zwei Waldgrundstücke, auf denen er einen kleinen Forstbetrieb betreibt, und ein Feldgrundstück. Der Tier- und Naturfreund kann es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, dass Tiere vor seinen Augen gejagt und abgeschlachtet werden und er dafür auch noch sein eigenes Grundstück gegen seinen Willen und gegen seine ethische Überzeugung zur Verfügung stellen muss. Anfang März 2020 stellte Franz S.* den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung seiner rund 6 Hektar Wald- und Feldflächen aus ethischen Gründen bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde des Landkreises Kehlheim und schaltete im Verlauf des Verfahrens einen Anwalt ein. Mit Erfolg: Mit Ende des Jagdjahres am 31. März 2022 wurden seine Grundstücke offiziell jagdfrei!
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Ehepaar gewinnt Klage vor dem Verwaltungsgericht

Brigitte und Dietbert Mönch besitzen angrenzend an ihr Wohnhaus in Siegsdorf (Landkreis Traunstein) vier Hektar Wiese und Wald. Die Tier- und Naturfreunde können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Jäger auf ihrem Grundstück Tiere tot schießen. Deswegen stellten die Eheleute bereits 2014 Antrag auf jagdrechtliche Befriedung der Grundstücke. Damals ahnten sie nicht, dass es acht Jahre dauern würde, bis ihr Grundstück endlich jagdfrei wird! Zunächst spielte die Untere Jagdbehörde des Landratsamtes Traunstein auf Zeit, dann lehnte sie den Antrag der Tierfreunde ab: Die Bejagung der an das Haus angrenzenden Wiese und des Waldgrundstücks sei notwendig. Daraufhin reichten die Mönchs Klage beim Verwaltungsgericht München ein. Mit Erfolg! Das Grundstück wird zum Beginn des neuen Jagdjahres am 1.4.2022 jagdfrei!
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Österreich: Grundstückseigentümer klagen vor EGMR

In Österreich sind Eigentümer von Grundstücken außerhalb geschlossener Ortschaften - wie in Deutschland - automatisch Mitglieder der örtlichen Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossenschaft ist zur Ausübung der Jagd auf dem Genossenschaftsjagdgebiet (Genossenschaftsjagd) befugt. Immer mehr Grundeigentümer in Österreich können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Jäger auf ihren Grundstücken Tiere tot schießen. Einige dieser Grundstücksbesitzer erhoben durch alle Instanzen Beschwerde bis zum Österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) und beriefen sich auf die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen die Zwangsbejagung.

Doch der Österreichische Verfassungsgerichtshof kam im Oktober 2017 zu dem Urteil, dass Grundstückseigentümer die Jagd auf ihren Flächen und die verpflichtende Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft auch gegen ihre ethische Überzeugung weiter hinnehmen müssen. (VfGH, Urteil vom 10.10.2017, E 2446/2015 ua) Daraufhin legten mehrere Grundstückseigentümer Beschwerde vor dem höchsten europäischen Gericht ein. Dort kommt nun offenbar Bewegung in die Sache. weiterlesen

Urteil: Grundstück in Rheinland-Pfalz jagdfrei

Ein Ehepaar aus Rheinland-Pfalz hat vor dem Verwaltungsgericht Koblenz erfolgreich gegen die Jagd auf seinen eigenen Grundstücken geklagt: Die Grundstücksflächen müssen zum Ablauf des Jagdjahres 2021/22 am 31.März 2022 zu jagdrechtlich befriedeten Bezirken erklärt werden. (Verwaltungsgericht Koblenz, 19.4.2021, AZ 1 K 251/20.KO) weiterlesen

Grundstück im Main-Kinzig-Kreis endlich jagdfrei!

Das Grundstück von Lisa und Motohisa Watanabe in Mittelgründau im Main-Kinzig-Kreis (Hessen) ist jetzt jagdfrei! Das Ehepaar hatte am 28.12.2017 das Jagdverbot auf ihrem Grundstück aus ethischen Gründen beantragt. Die Tierfreunde sind davon überzeugt, dass Tiere wie wir Menschen ein Recht auf Leben haben. Sie ernähren sich daher ausschließlich vegan. Auf ihrem Grundstück haben sie Biotope für Flora und Fauna errichtet. "Durch die Wiedererschaffung eines weitgehend natürlichen Lebensraumes für Pflanzen und Tiere sowie einer selbstverantwortlichen ökologischen Lebensmittelversorgung wollen wir unseren Beitrag für die Nachhaltigkeit leisten", erklären die Tier- und Naturfreunde. Nach vier Jahren wurde dem Antrag auf jagdrechtliche Befriedung endlich statt gegeben. weiter

GEO-Artikel über Zwangsbejagung

Warum auch auf Grundstücken von Tierfreunden gejagt werden darf - und was sie dagegen tun können

In Deutschland darf außerhalb geschlossener Ortschaften fast überall geschossen werden. Auch auf den Grundstücken von Veganern und anderen Gegnern der Jagd. Erst seit 2013 ist es möglich, sich dagegen zu wehren.
Eine Oase des Lebens sollte es werden: Als Til Macke 1989 das etwa vier Fußballfelder messende Gelände einer früheren Tongrube in der Nähe von Bonn erwarb, schwebte ihm ein Refugium, eine Arche für seltene Tier- und Pflanzenarten vor.
Was der Biologe, Unternehmer und Enkel des Malers August Macke nicht wusste: Mit dem Kauf des Grundstücks war er Zwangsmitglied in einer Jagdgenossenschaft geworden. Und auf dem Grund und Boden von Mitgliedern darf gejagt werden selbst wenn der Eigentümer das nicht will.
GEO-Artikel weiterlesen
Mehr über den langen Weg des Biologen Dr. Tilmann Macke zum jagdfreien Grundstück (erster Antrag auf jagdrechtliche Befriedung seines privaten Naturschutzgebiets 1992)
Bild: Macke-Stiftung Arche Lütz

SWR 2: "Keine Jagd auf meinem Grundstück"

Es verstößt

Hörenswerter Radiobeitrag: SWR 2 berichtete am 26.3.2021 in einem ausführlichen Radiobetrag über Jagen auf Privatgrundstücken: "Ein eigenes Wald-Grundstück: Viele Besitzer wollen daraus ein Biotop für Wildtiere machen. Doch dann greift oft die sogenannte Zwangsbejagung. Dann treffen zwei völlig unterschiedliche Auffassungen von Tierschutz aufeinander und oft gibt es Streit." (Senderinfo).
Zu Wort kommen Grundstückseigentümer und Biologe Dr. Karl-Heinz Loske und Rechtsanwalt Peer Fiesel, der bereits über 100 Grundstückseigentümer bei ihren Anträgen bzw. Klagen auf jagdrechtliche Befriedung vertritt.

WDR 5: "Keine Jagd auf meinem Grundstück"

Hörenswerter Radiobeitrag: WDR 5 berichtet in einem ausführlichen Radiobetrag (21 Minuten) über Jagen auf Privatgrundstücken. "Rehe, Hasen und Fasane im Garten beobachten. Das wollen viele Menschen, die auf dem Land leben. Die Idylle wird getrübt, wenn auf dem eigenen Grundstück plötzlich gejagt wird" (Senderinfo).
Zu Wort kommen die beiden Grundstückseigentümer und Biologen Dr. Karl-Heinz Loske und Dr. Til Macke (der Enkel des legendären Malers August Macke) sowie Rechtsanwalt Peer Fiesel, der etliche Grundstückseigentümer bei ihren Anträgen bzw. Klagen auf jagdrechtliche Befriedung vertritt. Als Präsident des Landestierschutzverbands Nordrhein-Westfalen engagiert er sich seit vielen Jahren im Tierschutz und für eine Natur ohne Jagd.

Die Journalistin Karin Lamsfuß berichtet in ihrem Radiobeitrag über einen langen Streit zwischen Jägern und Bewohnern:

"Für Karl-Heinz Loske war es ein Traum: Ein kleines, abgelegenes Haus auf gut zwei Hektar Land mit Streuobstwiesen, Teichen, einem kleinen Wäldchen. Ein stiller Rückzugsort für Tiere und Menschen. Was der Biologe nicht wusste: Mit dem Kauf des großen Grundstücks war er automatisch Zwangsmitglied einer Jagdgenossenschaft geworden, ohne dass er dem jemals aktiv zugestimmt hat.

Das heißt: Jäger durften sein Grundstück betreten und Tiere töten so sieht es das Bundesjagdgesetz vor. Plötzlich durchkämmten Männer mit geladenen Waffen auf der Suche nach Fasanen seinen Garten. Karl-Heinz Loske musste es zulassen. Erst seit 2012 gibt es eine Möglichkeit, das eigene Grundstück befrieden zu lassen aus ethischen Gründen. Auch im Garten von Karl-Heinz Loske darf nun nicht mehr gejagt werden. Der Streit über die Notwendigkeit der Jagd geht indes weiter."
WDR 5, 3.2.2021
https://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/neugier-genuegt/feature-jagen-privatgrundstuecken-100.html

Grundstück im Münsterland ab 2024 endlich jagdfrei

Priska Janssens besitzt einen kleinen Wald im Münsterland. Die Grundstückseigentümerin und ihre Familie lehnen das Töten von Tieren aus ethischen Gründen ab - bereits seit über 40 Jahren isst sie keine Tiere mehr. Häufig hörte die Familie Schüsse und wusste: Wieder konnten wir einem Tier keinen Schutz bieten. Priska Janssens wandte sich an die Initiative Zwangsbejagung ade und stellte - mit entsprechenden Informationen versorgt - im September 2018 einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Warendorf. Im Dezember 2020 hat sie endlich die Bestätigung erhalten: Ab April 2024, wenn der Pachtvertrag ausläuft, wird ihr Wäldchen offiziell jagdrechtlich befriedet sein. weiter

NRW: Keine Jagd auf Lebenshof!

Tierschützer sind entsetzt über die Jagd auf ihrem Grundstück in Rietberg (Kreis Gütersloh): Ohne es zu wissen, sind die Eigentümer des Lebenshofes Varensell durch den Kauf des Grundstücks zwangsweise Mitglied in der Jagdgenossenschaft, welche die Jagd an Jäger verpachtet, die dann auf den Flächen des Lebenshofes Tiere schießen. Dies wollen die Tierschützer nicht hinnehmen: Sie wollen Tiere schützen und mit ansehen müssen, wie sie auf ihrem Grundstück getötet werden.
Der Lebenshofes Varensell mit einem insgesamt etwa 1,3 Hektar großen Grundstück, auf dem derzeit rund 45 Tiere, darunter Pferde, Esel, Hunde, Katzen und Hühner leben. 2017 stellten die Eigentümer, das Ehepaar Reinke, einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen. Das Verfahren wurde mit dem Hinweis eingestellt, dass die Bejagung mit Ablauf des Pachtvertrags im Jahr 2024 abläuft. Astrid Reinke kritisiert den psychischen Druck, den die Behörden auszuüben versuchten: durch Befragungen in der Nachbarschaft und mit der Ankündigung hoher Kosten für das Verfahren. weiterlesen

Grundstück im Kreis Olpe wird ab sofort jagdfrei

Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht: Die Grundstücke eines Ehepaars aus dem Kreis Olpe mit sofortiger Wirkung jagdrechtlich befriedet. (BVerwG 3 C 1.19)
Der Kläger, ein Tierarzt, betreibt mit seiner Ehefrau einen Gnadenhof, in dem über Tierschutzorganisationen vermittelte oder aus seiner Praxis stammende Pferde, Hunde und Katzen aufgenommen werden. Er lehnt die Jagdausübung aus ethischen Gründen ab.

Im Februar 2015 hatte der Tierarzt die jagdrechtliche Befriedung seiner Grundflächen bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde des Kreises Olpe beantragt. Die Flächen, die außerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegen, gehören damit automatisch zu einer Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossenschaft hatte die Ausübung des Jagdrechts an einen Jäger verpachtet. Doch noch bevor die Untere Jagdbehörde den Befriedungsantrag an die Jagdgenossenschaft übersandt hatte, verlängerte diese den Pachtvertrag um weitere neun Jahre.
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Wertheim: Jagdverbot auf 31 Hektar

Auf 28 Grundstücken darf in Wertheim (Baden-Württemberg) nicht mehr gejagt werden. Die Grundstücke mit insgesamt 31 Hektar Fläche befinden sich im Eigentum zweier Personen, die die jagdrechtliche Befriedung beantragt hatten. Das Landratsamt Tauberbischofsheim hat zum 1. April 2020, dem Beginn des Jagdjahres 2020/21, die Jagd untersagt. weiter

Antrag auf Jagdverbot im Kreis Stade

Tamara D. * und ihr Lebenspartner besitzen ein 9.000 Quadratmeter großes Grundstück im Landkreis Stade (Niedersachsen), das sie auch als Biotop für wild lebende Tieren zur Verfügung stellen. Hier sind Rehe, Fasane, Hasen, Füchse und Rebhühner zu beobachten. Für die Tier- und Naturfreunde ist es nicht zu ertragen, dass Jäger auf ihrem Grundstück jagen und noch besonders gerne an den Stellen, welche extra als Rückzugsgebiete für die Tiere angelegt wurden. Tamara D. und ihr Lebenspartner lehnen als Vegetarier das Töten von Tieren ab. Anfang 2020 stellten die Grundstückseigentümer einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung. Lesen Sie hier ihren Bericht:

Bayern: Antrag auf Jagdverbot im Kreis Traunstein

Familie P. besitzt ein 14,5 Hektar großes Grundstück im FFH-Schutzgebiet Salzach Au im Kreis Traunstein. Es sind etwa 11 Hektar Wald und der Rest Grünland. "Vor unserem Haus liegt eine 2,5 Hektar große Wiese, auf der wir Hecken zum Schutz der Tiere pflanzten", berichtet Ruth P. Diese Wiese sei für die Jäger eine beliebte Abschusszone und die Familie muss von der Terrasse aus zusehen, wie Jäger vor ihren Augen Tiere tot schießen. Dies können die Tierfreunde nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren. Darum stellte das Ehepaar P. einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde des Kreises Traunstein. weiterlesen

NRW: Antrag auf jagdrechtliche Befriedung in Kleve

Sandra M.* und ihr Ehemann besitzen ein 6000 Quadratmeter großes Grundstück in Kleve (Nordrhein-Westfalen). Anfang Januar 2020 stellten die Tierfreunde einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen gemäß 6a Bundesjagdgesetz bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde des Kreises Kleve.
"Wir sind diesen Schritt gegangen, nachdem ich hautnah erleben musste (mit Kind auf dem Arm und Hunden im Garten), wie ein Jäger zwei Fasane keine 10 Meter von mir entfernt erschossen hat", so Sandra M. Der Jäger hatte die Fasane hinter dem Wohnhaus auf der teilweise eingezäunten Obstwiese geschossen. weiterlesen

Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht:

Bereits seit 2015 sind etwa 5 Hektar Fläche des Ulmenhofs - ein Tierheim mit Gnadenhof - im Landkreis Aurich (Ostfriesland) offiziell jagdfrei. 2017 hat der Landkreis Aurich zwei weitere Grundstücke, die der Ulmenhof erworben hat, jagdrechtlich befriedet. Doch der betroffene Jagdpächter verklagte den Landkreis auf Rücknahme der Befriedung der beiden Grundstücke. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat in seinem Urteil vom 22.10.2018 die Klage des Jagdpächters abgewiesen. Daraufhin zog der Jagdpächter vor das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Zum Glück für den Ulmenhof und vor allem zum Glück für die Tiere hatte er auch damit keinen Erfolg: Im August 2019 hat das niedersächsische Oberverwaltungsgerichts den Antrag des Jagdpächters auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg abgelehnt. Der Ulmenhof bleibt auf allen Flächen jagdfrei! weiterlesen

Nationalpark Schwarzwald zu einem Drittel jagdfrei

Die Tiere im Nationalpark Schwarzwald haben seit 1.8.2019 eine jagdfreie Ruhezone von 3.000 Hektar Fläche - das ist ungefähr ein Drittel des Nationalpark-Gebietes. In den nächsten Jahren soll die jagdfreie Ruhezone auf rund drei Viertel der Nationalparkfläche ausgedehnt werden.

So paradox es klingen mag: In Deutschland wird in Naturschutzgebieten und sogar in Nationalparks Jagd auf Tiere gemacht - so genannte Jagdruhezonen gibt es nur in Kernbereichen. Und das, obwohl in Gebieten ohne Jagd die Erfahrungen überall die gleichen sind: Die Tiere verlieren die Scheu, Natur und Tierpopulationen regulieren sich selbst. In vielen anderen Ländern sind Nationalparks jagdfrei, wie der Schweizerische Nationalpark (jagdfrei seit seiner Gründung 1914) oder die großen italienischen Nationalparks wie Gran Paradiso (jagdfrei seit 1922) und der Nationalpark Belluno in den Dolomiten (jagdfrei seit 1990). weiterlesen



Jagdfreie Nationalparks in Europa

Während in allen 16 deutschen Nationalparks noch Tiere gejagt werden, machen andere Nationalparks in Mitteleuropa vor, wie es geht: Im Schweizerischen Nationalpark, dem ältesten Nationalpark Mitteleuropas, wird seit seiner Gründung im Jahr 1914 nicht gejagt. In Italien gibt es 24 Nationalparks mit 1,5 Millionen Hektar Schutzgebiet, dies entspricht 5 Prozent der Landesfläche. In einigen Parks gibt es noch kein völliges Jagdverbot, zum Beispiel werden im Nationalpark Stilfserjoch in Südtirol Hirsche reguliert . Doch viele Nationalparks sind bereits seit Jahrzehnten jagdfrei. In Gran Paradiso, dem ältesten Nationalpark Italiens, herrscht seit seiner Gründung 1922 Jagdverbot. Auch im Nationalpark der Abruzzen, gegründet 1923, gilt strenges Jagdverbot. 1990 wurde der Nationalpark Belluno in den Dolomiten gegründet, auch er ist von Anfang an jagdfrei. Auch in Frankreich gibt es einige große jagdfreie Gebiete: Im Nationalpark Écrins sind ganze 918.000 Hektar jagdfrei, im Nationalpark Pyrenäen sind auf 45.700 Hektar jegliche Eingriffe verboten. weiterlesen

Polen: Immer mehr jagdfreie Grundstücke

In Polen gibt es immer mehr jagdfreie Grundstücke: Zahlreiche Grundstückseigentümer klagen vor Gericht gegen die zwangsweise Bejagung ihrer Grundstücke. Inzwischen gibt es 133 Urteile von Verwaltungsgerichten, wodurch private Grundstücke aus Jagdbezirken herausgenommen wurden. Auch die Privilegien für Jäger wurden in den letzten Jahren erheblich eingeschränkt. Die Initiative Zakaz Polowania Prywatnym Terenie (Initiative zum Verbot der Jagd auf privatem Land) für die Rechte von Grundstückseigentümern und für die Wildtiere stark.
Lesen Sie den Bericht von Krzysztof Wychowalek, Zakaz Polowania Prywatnym Terenie (Initiative zum Verbot der Jagd auf privatem Land)

NRW: 15 Hektar Feld, Wald und Wiese jagdfrei

Marc T.* hat es geschafft: Seine Grundstücke in Essen (Nordrhein-Westfalen) mit insgesamt 15 Hektar Feld, Wiese und Wald sind mit Beginn des neuen Jagdjahres 2020/21 offiziell jagdfrei. Es sind rund 8 Hektar Acker, 5 Hektar Wiese und 1,5 Hektar Wald , berichtet der Grundstückseigentümer. Ein Bach fließt an der Grenze entlang, von der Stadt Essen als schützenswertes Biotop eingestuft.

Marc T. kann das Töten von Tieren nicht mit seinem Gewissen vereinbaren. Auf seinen Grundstücken sollen Wildtiere in Ruhe leben dürfen. Darum hat er Lebensräume für Tiere angelegt und bewirtschaftet die 5 Hektar Wiese unter ökologischen Gesichtspunkten. Gemäht wird erst ab Juli, damit Jungtiere kein Schaden nehmen , so der 59-Jährige.
Für den Tier- und Naturfreund ist es ein furchtbarer Gewissenskonflikt, wenn Jäger seine Wiesen betreten, um dort die Feldhasen totzuschießen oder auf seinen Feldern und in seinem Wald Jagd auf Rehe oder Füchse machen. weiterlesen

Antrag auf Jagdverbot in Wertheim

Eine Grundstückseigentümerin möchte die Jagd auf ihren Flächen, die auf der Wertheimer Höhe in Baden-Württemberg liegen, aus ethischen Gründen verbieten lassen.
Die Grundbesitzerin hat bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde beim Landratsamt den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung gestellt. Ich bin Tierheilpraktikerin - ich versuche, Tierlieben zu retten. Nicht, es zu töten , schreibt sie als Begründung für ihren Antrag, über den das Main Echo am 21.5.2019 berichtete. Zudem verweist die Tierfreundin auf den immer kleiner werdenden Lebensraum für die heimischen Wildtiere. Mit dem befriedeten Bezirk wolle sie ebenso ein Zeichen setzen, wie mit ihrem Entschluss, sich der Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft zu verweigern.

7 Grundstücke im Landkreis Sigmaringen jagdfrei!

Eine Tierfreundin aus dem Landkreis Sigmaringen in Baden-Württemberg hat ein Jagdverbot auf ihren Grundstücken durchgesetzt.
Im März 2013 stellte Elisabeth Vogel den Antrag auf Jagdbefreiung aus ethischen Gründen auf ihren sieben Grundstücken in Wald, Ruhestetten und Hippetsweiler (Landkreis Sigmaringen). Die langjährige Vegetarierin kann es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, wenn Jäger auf ihrem eigenen Grund und Boden Tiere tot schießen. weiterlesen

Antrag auf Jagdverbot in Thüringen

Anne T.* besitzt neun Grundstücke im thüringischen Saale-Orla-Kreises, nur etwa zwei Kilometer von der Grenze nach Bayern entfernt. Drei Grundstücke sind Waldstücke, die zum Teil im Staatsforst liegen. Sechs Grundstücke sind Wiese und Ackerland, die direkt an einen Wald grenzen - und voller Hochstände stehen. Dies will die Tierschützerin nicht länger dulden. Sie kann es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Jäger auf ihren Grundstücken Tiere tot schießen. weiterlesen

Antrag auf Jagdverbot im Landkreis Oldenburg

"Wir leiden darunter, dass auf unserem Grundstück Tiere gejagt und getötet werden"

Susann Brinkmann besitzt ein 86.500 Quadratmeter großes Hofgrundstück in Groß Ippener im Landkreis Oldenburg (Niedersachsen). Ihr Hof liegt außerhalb der geschlossenen Ortschaft - damit gehört das Grundstück automatisch zu einer Jagdgenossenschaft. "Seit sehr langer Zeit schon leiden wir unter der Tatsache, dass auf unserem Grundstück Tiere bejagt und getötet werden", so Susann Brinkmann. Die Grundstückseigentümerin hat darum einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen gestellt.
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Grundstückseigentümern will "Wald ohne Mord"

Priska Janssens besitzt einen kleinen Wald von 0,8 Hektar im Münsterland. Die Grundstückseigentümerin lehnt das Töten von Tieren aus ethischen Gründen ab - bereits seit über 40 Jahren isst sie keine Tiere mehr. Darum will sie auch, dass ihr Wald ein Wald ohne Mord ist. Priska Janssens wandte sich an die Initiative Zwangsbejagung ade und stellte - mit entsprechenden Informationen versorgt - im September 2018 einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Warendorf. weiterlesen

Eulhof offiziell jagdfrei

Der Eulhof - Lebenshof im Mainhardter Wald e.V. - in Baden Württemberg ist endlich offiziell jagdfrei! Die Grundstückseigentümer brauchten einen langen Atem: Ganze 6 Jahre mussten die Betreiber des Lebenshofs, Birgit Poller und Wolfgang Spitzlay, dafür kämpfen, bis die Jagd auf ihrem Grundstück endlich verboten wurde.

Bereits 2012, gleich nach dem bahnbrechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Zwangsbejagung, stellten die Tierfreunde bei der zuständigen unteren Jagdbehörde beim Landratsamt den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung.

Doch trotz des eindeutiger Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts mussten die Grundstückseigentümer das Verwaltungsgericht Stuttgart anrufen, um endlich Recht zu erhalten. Mit Erfolg: Am 8.5.2018 entschied das Verwaltungsgericht, dass alle Flurstücke (knapp 3 Hektar) vollständig und ohne Einschränkung jagdrechtlich befriedet werden. Das unterlegene Landratsamt muss die Kosten des Verfahrens tragen. weiterlesen

Hessen: Antrag auf Jagdverbot im Main-Kinzig-Kreis

Lisa und Motohisa Watanabe besitzen ein Grundstück in Mittelgründau im Main-Kinzig-Kreis (Hessen), auf dem sie einen Permakultur-Waldgarten mit Biotopen für Flora und Fauna errichten. Durch die Wiedererschaffung eines weitgehend natürlichen Lebensraumes für Pflanzen und Tiere sowie einer selbstverantwortlichen ökologischen Lebensmittelversorgung wollen wir unseren Beitrag für die Nachhaltigkeit leisten , erklären die Tier- und Naturfreunde. Das Ehepaar hat am 28.12.2017 das Jagdverbot auf ihrem Grundstück aus ethischen Gründen beantragt. Die Tierfreunde sind davon überzeugt, dass Tiere wie wir Menschen ein Recht auf Leben haben. Sie ernähren sich daher ausschließlich vegan. weiterlesen

Österreich: Grundstückseigentümer klagen vor EGMR

Immer mehr Grundeigentümer in Österreich können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Jäger auf ihren Grundstücken Tiere tot schießen. Einige dieser Grundstücksbesitzer klagten bis zum Österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) und beriefen sich auf die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EMGR) gegen die Zwangsbejagung. Nachdem der Österreichische Verfassungsgerichtshof Ende Oktober 2017 die Klage abgewiesen hatte, legten zwei Grundstückseigentümer nun Beschwerde vor dem höchsten europäischen Gericht ein.

Das Ehepaar Wallner aus Emmersdorf in Niederösterreich hat zusammen mit einem weiteren Grundstückseigentümer den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen, weil sie die Jagd, die auf ihrem Grundstück ausgeübt wird, nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. weiterlesen

Bio-Hof mit 11 Hektar im Nordschwarzwald jagdfrei

Familie Krauß betreibt den Buderhof, einen kleinen landwirtschaftlichen Bioland-Betrieb ohne Nutztierhaltung mit dem Schwerpunkt Getreide- und Kartoffelanbau im Nordschwarzwald. Die Tier- und Naturfreunde können die Jagd auf ihren landwirtschaftlichen Flächen nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren.
2012, gleich nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Zwangsbejagung, stellten die Bio-Landwirte für ihre vier landwirtschaftlichen Flächen einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung. 2013 genehmigte das Landratsamt Calw den Antrag.
2017 konnte die Familie Krauß weitere Flächen erwerben. Der Antrag auf jagdrechtliche Befriedung hatte Erfolg: Mit Bescheid vom 23.03.2018 wurden 8,6 Hektar landwirtschaftliche Flächen offiziell jagdfrei gestellt , berichtet Thomas Krauß. Insgesamt sind damit 11,2 Hektar befriedet. weiterlesen

Kreis Aurich: Antrag jagdrechtliche Befriedung

Insa Uphoff besitzt 9 Hektar zusammenliegende Ländereien sowie 2 Hektar Stückländereien, alles Grünland, im Landkreis Aurich (Niedersachsen). Meine Ländereien sollen Rückzugsgebiete für die letzten Hasen, Fasane usw. sein, ein kleines Gebiet, wo sie keine Angst mehr vor Menschen haben müssen , erklärt die ehemalige Bäuerin. Doch es steht ein Hochsitz am Grundstücksrand. weiterlesen

Gericht verweist Jäger der Arche Lütz

Das Verwaltungsgericht Köln gibt dem Biologen Dr. Til Macke - Enkel des berühmten Malers August Macke - nach seiner Klage recht: Jäger dürfen auf dem Grundstück nicht mehr jagen. Dies berichtet der Generalanzeiger am 17.2.2018.

1989 hatte der Biologe die ehemalige Tongrube erworben, um eine Oase für die Tier- und Pflanzenwelt zu schaffen. Weil die Jäger nicht einsehen wollten, dass sie in dem privaten Naturschutzgebiet nicht mehr jagen sollten stellte Dr. Macke 1992 erstmals einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung seines privaten Naturschutzgebiets. Weitere Anträge folgten 2003, 2012 und 2013 - sie wurden alle abgelehnt.
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Gegen seinen ausdrücklichen Willen musste der Tier- und Naturschützer die Jagd auf seinem Grundstück weiter hinnehmen: "Sie haben zwar in der Regel vorher angerufen. Dann sind sie aber über Schleichwege auf mein Grundstück gekommen und haben mit Hunden die Enten bejagt", berichtet Dr. Macke gegenüber dem Generalanzeiger. Weil Enten waidgerecht nur im Fliegen erschossen werden dürfen, seien die Schrotkugeln dabei schon mal auf den Scheiben des Nachbarhauses gelandet. Und für die Enten sei es ein qualvoller Tod gewesen. Auch einen Fuchsbau hätten die Jäger ausgegraben und die Tiere dann wohl erschlagen. "Für mich ist das reine Tötungslust gewesen", zitiert die Zeitung den Biologen. Wenn die Eindringlinge auf seinem Grundstück gewesen wären, hätten sich zudem dort für längere Zeit keine Enten und Reiher mehr blicken lassen.

Vom Verwaltungsgericht Köln erhielt der Natur- und Tierfreund nach 23 Jahren endlich Recht: Seit dem 1.4.2017 darf in dem privaten Naturschutzgebiet nicht mehr gejagt werden.
Im Oktober 2017 wurde das private Naturschutzgebiet in eine Stiftung umgewandelt: die Macke-Stiftung Arche Lütz, unter dem Dach der Nabu-Stiftung Naturerbe NRW. Das Schutzgebiet umfasst rund 5,4 Hektar Fläche.

Immer mehr jagdfreie Grundstücke

Von Bayern bis Schleswig-Holstein: In Deutschland gibt es immer mehr jagdfreie Grundstücke!

Allein in
Bayern sind inzwischen 60 Grundstücke offiziell jagdfrei. Insgesamt gibt es in Bayern bislang 102 Anträge auf jagdrechtliche Befriedung. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012 waren bereits Anfang 2013 die ersten Grundstücke in Bayern durch einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs jagdfrei gestellt worden. Auch in Baden-Württemberg wurden durch Gerichtsbeschluss schon 2013 die ersten Grundstücke jagdrechtlich befriedet - zunächst verläufig.
Seit 2014 sind in auch in
Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein etliche Hektar Wiesen, Wälder und Felder offiziell jagdfrei. 2015 wurden die erste Grundstück in Hessen und Sachsen-Anhalt jagdfrei. In Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Grundstück seit 1.4.2016 offiziell von der Jagdbehörde befriedet worden. Im Saarland, in Brandenburg, Sachsen, Thüringen und Hamburg haben Grundstückseigentümer Anträge auf jagdrechtliche Befriedung gestellt.
2018 werden mit Beginn des neuen Jagdjahres 2018/19 wieder weitere Grundstücke von den Behörden befriedet.

Diese jagdfreien Grundstücke bieten wertvolle Schutzgebiete für Natur und Tiere. Bundesweit haben Hunderte Grundeigentümer einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen gestellt.

Lesen Sie unsere Übersicht jagdfreier Grundstücke in Deutschland

Sind auch Sie Eigentümer eines Grundstücks und wollen die Jagd auf Ihrem Grund und Boden nicht länger dulden?
Hier finden Sie dazu alle wichtigen Informationen

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Sehenswerter TV-Talk über den Sinn der Jagd:

Am 30.1.2018 fand eine aufschlussreiche Jagd-Diskussion im OE24 TV mit dem Titel "Die Jagd hat die blutige Tradition Berechtigung?" statt.

Folgende Themen wurden teils emotional diskutiert:
- Soll die Jagd abgeschafft werden?
- Sind Jäger Tierquäler?
- Ist die Jagd ein Hobby für die High Society auf Kosten unschuldiger Tiere?
- Werden Tiere unnötig vermenschlicht von den Tierschützern?
- Geht es Tierschützern eigentlich wirklich um die Tiere oder sind das in Wahrheit nur "troublemaker"?

Teilgenommen haben ein leidenschaftlicher Jäger, ein Jagdsachverständiger und ehemaliger Rechtsanwalt, Prof. Klaus Hackländer vom Institut für Jagdwirtschaft, Felix Hnat von der Veganen Gesellschaft, Sebastian Bohrn-Mena, Tierschutzsprecher der Liste Pilz und Dr. Christian Nittmann, Sprecher der Initiative zur Abschaffung der Jagd Österreich.

Die spannende Sendung kann hier angesehen werden

WDR: Keine Jagd auf meinem Grundstück!

WDR 5 sendete am 30.01.2018 eine Reportage zum Thema "Zwangsbejagung ade".
"Eigentümer von Wiesen, Feldern oder Waldgrundstücken müssen dulden, dass auf ihrem Grund und Boden gejagt wird. Dies dient der Regulierung des Wildbestandes, so die Befürworter. Gegner wehren sich gegen diese Zwangsbejagung."
In der Reportage wird kommt der Biologe Dr. Tilmann Macke - Enkel des berühmten Malers August Macke - zu Wort. Er hat ein privates Naturschutzgebiet, die Arche Lütz, angelegt, das nach einem 23 Jahre dauernden Kampf endlich jagdfrei ist.

Dr. Tilmann Macke stellte bereits 1992 erstmals einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung seines privaten Naturschutzgebiet ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Weitere Anträge folgten 2003, 2012 und 2013 - sie wurden alle abgelehnt. Vom Verwaltungsgericht Köln erhielt der Natur- und Tierfreund schließlich Recht: Das Grundstück muss zum befriedeten Bezirk erklärt werden.
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Auszüge aus der WDR-Reportage von Karin Lamsfuß:

"Tilman Macke hat dieses vier Hektar große Gelände vor 17 Jahren gekauft. Er ist Biologe, Naturschützer und Enkel von August Macke. Das Paradies, das er "Arche Lütz" nach dem gleichnamigen Bach taufte, beglückte ihn Tag für Tag. Bis die Jäger eindrangen. (...)
Hinter dem gegenüberliegenden Ufer zeigt er den Fuchsbau, in dem die Füchsin ihre Jungen versteckte: "Da haben sie mir nen Fuchsbau einfach ausgegraben und die Füchse wahrscheinlich alle totgeschlagen, das ist so widerwärtig, für mich ist das reine Tötungslust gewesen."
Tilman Macke zog vors Verwaltungsgericht und stellte einen Antrag auf Befriedung. (...)
Einen ganzen Ordner füllt der Rechtsstreit, der ihn einige Tausend Euro gekostet hat. (...)
Er gewann der Rechtsstreit. Heute ist das Gelände befriedet. Die Arche Lütz ist als privates Naturschutzgebiet einer der ganz wenigen Orte in Deutschland, wo Tiere den Menschen nicht zum Feind haben."
Reportage hier anhören
Bericht beim Deutschlandfunk nachlesen

BR: Keine Jagd auf meinem Grundstück!

Bayerisches Fernsehen: Wenn Grundstücksbesitzer die Jagd verbieten wollen
Sendung "Unser Land" von Fr., 22.12.2017, 19:00

Sehen Sie die Sendung online in der BR-Mediathek

Grundstückseigentümer aus Niederbayern klagen über zu hohe Kosten für die jagdrechtliche Befriedung ihrer privaten Grundstücke: Über 1.000 Euro stellten die Behörden in Rechnung. Dabei hatte Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 26.06.2012 entschieden, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn Grundeigentümer die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen, obwohl sie die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen.

In anderen Landkreisen Bayerns stellten die Behörden die Befriedung privater Grundstücke dagegen nur 150 bis 500 Euro in Rechnung. Auch in anderen Bundesländern sind die Kosten zum Teil deutlich niedriger.

Raphaela Maier lehnt die Jagd aus ethischen Gründen ab. Sie kann es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Jäger auf ihrem Grundstück Tiere tot schießen. Darum stellte die Tierfreundin bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde des Landkreises Rottal-Inn einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen.
Die untere Jagdbehörde gab dem Antrag auf Befriedung schließlich statt, schickte aber eine Kostenrechnung über 1000 Euro, welche die Tier- und Naturschützerin bis 18.06.2015 bezahlen sollte. Raffaela Maier war entsetzt über die hohen Kosten und schrieb das Landratsamt an, dass dies eine völlig überhöhte Forderung für ethische Gründe sei.

Raffaela Maier setze sich mit weiteren betroffenen Grundstückseigentümern in Verbindung, welche ebenfalls über zu hohe Kostenbescheide klagten, und wandte sich an die Presse, Rundfunk und Fernsehen.
"Die Androhung hoher Kosten soll die Leute davon abhalten, aus der Jagdgenossenschaft auszutreten. Der Gebührenrahmen ist völlig willkürlich festgelegt worden", so eine betroffenen Grundstückseigentümerinnen.

In anderen Landkreisen Bayerns stellten die Behörden die Befriedung privater Grundstücke dagegen nur 150 bis 500 Euro in Rechnung.

In anderen Bundesländern zum Teil deutlich niedrigere Kosten

Die Kosten sind von Behörde zu Behörde und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
In Nordrhein-Westfalen musste ein Grundeigentümer beispielsweise nur 115,- Euro für die jagdrechtliche Befriedung zahlen.
Gemäß 2, 1 des Gebührengesetzes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit 1 der Allg. Verwaltungsgebührenordnung ist nach Tarifstelle 8.3.3.7 des Allgemeinen Gebührentarifs für die Erklärung von Grundflächen zu befriedeten Bezirken aus ethischen Gründen eine Gebühr je nach Zeitaufwand zu erheben, jedoch in Abhängigkeit von der Grundfläche höchstens
- 200 Euro bis zu einer Flächengröße von 2,0 ha
- höchstens 600 Euro bei einer Flächengröße über 2,0 ha bis zu 10,0 ha
- höchstens 1.000 Euro bei einer Flächengröße über 10,0 ha.

In Niedersachsen wurden betroffenen Grundstückseigentümern für die Bearbeitung des Antrags auf jagdrechtliche Befriedung zunächst eine Verwaltungsgebühr in Höhe bis zu 2.000 Euro angekündigt. Weil aber einige Grundstückseigentümer nicht locker ließen und sich wegen der hohen Kosten an Presse, Fernsehen und den zuständigen Minister wandten, wurden die Gebühren Mitte 2016 korrigiert würden. Die Niedersächsische Gebührenordnung sieht jetzt einen Kostenrahmen von 200 bis 700 Euro für die Befriedung von Grundflächen vor.

Kreis Gütersloh: Vier jagdfreie Grundstücke

Im Kreis Güterloh sind inzwischen vier Grundstücke jagdrechtlich befriedet. "Seit mittlerweile vier Jahren können Eigentümer von Wäldern und Äckern beantragen, dass auf ihrer Fläche nicht mehr gejagt wird", berichtet Die Glocke am 1.11.2017. Im Kreis Gütersloh seien seither fünf Anträge eingegangen. Vier hat die Untere Jagdbehörde genehmigt, einer ruht.
In Nordrhein-Westfalen sind bereits eine ganze Reihe von Grundstücken offiziell jagrechtlich befriedet. Lesen Sie unsere Übersicht

Österreich: Jagdzwang besteht weiter

Josef Greiner, Waldbesitzer

Vier Grundeigentümer aus Niederösterreich können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Jäger auf ihren Grundflächen Jagd auf Tiere machen. Sie berufen sich auf die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und klagten bis zum Österreichischen Verfassungsgerichtshof. Am 27. Oktober 2017 gab das höchste österreichische Gericht seine Entscheidung bekannt: Grundeigentümer in Niederösterreich müssen die Bejagung ihrer Flächen und die verpflichtende Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft dulden. (VfGH, Urteil vom 10.10.2017, E 2446/2015 ua)
Nun wollen die betroffenen Grundeigentümer den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Dieser war bereits 2012 im Falle eines deutschen Grundeigentümers, 2007 im Falle einer luxemburgischen Grundeigentümern und 1999 im Falle französischer Kläger zu dem Urteil gekommen: Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer, welche die Jagd nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, zwangsweise Mitglied in Jagdgenossenschaften sind und damit die Jagd auf ihrem Eigentum dulden müssen.
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Grundstücke in Niederbayern ab sofort jagdfrei

Insgesamt 2,7 Hektar mit Wiesen, Hecken und Wald in Niederbayern nahe der Donau sind ab sofort jagdfrei. Seit dem Erwerb des Grundstückes vor etwa zehn Jahren hat das Ehepaar gemeinsam auf den Flächen Feucht- und Trockenbiotope erhalten oder renaturiert, um das Leben von Pflanzen und Wildtieren schützen. Nach mehreren Tötungen von Rehen und Hasen unmittelbar vor der Terrasse stellten sie den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung an die Untere Jagdbehörde des zuständigen Landratsamts, weil sie es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, dass Jäger auf ihrem Grundstück Tiere tot schießen.
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Bild: Von der Terrasse aus hat das Ehepaar dieses Reh auf seinem Grundstück fotografiert

Bayern: 27 Hektar im Landkreis Rottal-Inn jagdfrei

Der Kreis Rottal-Inn hat 27 Hektar Grundstück des Ehepaars Erbertseder aus Bayersbach offiziell jagdrechtlich befriedet. Josef und Marianne Erbertseder haben auf ihrem landwirtschaftlichen Grund auf rund vier Hektar unberührte Schutzzonen für Wildtiere geschaffen. Auf den Wiesen und Bracheflächen finden Feldhasen, Rehe, Füchse sowie viele Vögel einen ungestörten Lebensraum.

Josef Erbertseder war früher selbst Jäger und Jagdvorstand. Ein jahrelanger Prozess, der von mehreren Vorfällen geprägt war, führte zu einem Sinneswandel.
Anfang 2017 mussten Josef und Marianne Erbertseder eine Fuchsjagd direkt vor ihrem Haus und auf ihrem eigenen Grundstück miterleben. Daraufhin stellte das Ehepaar am 10. Januar 2017 einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Grundflächen, weil sie die Jagd nicht mit ihrem Gewissen und ihrer ethischen Überzeugung vereinbaren können. Lesen Sie den ausführlichen Bericht

Zwei weitere jagdfreie Grundstücke für Ulmenhof

Seit 2015 sind etwa 5 Hektar Fläche des Ulmenhofs,

Der Landkreis Aurich (Ostfriesland) hat zwei weitere Grundstücke, die der Ulmenhof ein Tierheim mit Gnadenhof - erworben hat, ab 2017 jagdrechtlich befriedet. Bereits seit 1.4.2015 sind etwa 5 Hektar Fläche des Ulmenhofs in Uttum offiziell jagdfrei.
Bei den neuen Befriedungen handelt es sich um einen in Deutschland wohl einzigartigen Vorgang, da diese Grundstücke einzig zum Zweck der jagdrechtlichen Befriedung erworben wurden. Trotz der Versuche von Jägerseite, die Befriedung mit allen Mitteln zu verhindern, liegt der Bescheid seit Ende 2016 vor. Welch ein Erfolg für die Tiere! weiterlesen

Bayern: 1,3 Hektar im Kreis Lindau jagdfrei

»Wir freuen uns für die bei uns lebenden Tiere,

Ein Grundstück im bayerischen Allgäu (Landkreis Lindau) wird zum Ende des Jagdpachtvertrags am 1.4.2018 offiziell von der Jagd freigestellt. Wir freuen uns für die bei uns lebenden Tiere, die immer gerne hier sind , so Petra und Jürgen Kraft. Es handelt sich zwar nur um ein kleines Grundstück mit Wald, Büschen und Wiese auf knapp 1,3 Hektar, aber ein Anfang in unserer Region ist gemacht. weiterlesen

Österreich: Klage vor dem Europäischen Gerichtshof

Ein Tierfreund und Veganer will in seinem Wald in Kärnten die Jagd aus ethischen Gründen verbieten. Der Jurist beruft sich auf sein Eigentumsrecht sowie seine Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen. Ende Januar 2017 reichte der Grundstückseigentümer Beschwerde gegen die Zwangsbejagung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.

Christian Aichinger, ein Rechtsanwalt aus Wien, besitzt etwa sechs Hektar Wald in Kärnten (Bezirk Spittal), in dem er die Jagd aus ethischen Gründen nicht länger dulden will. "Ich lebe vegan und möchte aus ethischen Gründen die Jagd in meinem Wald verbieten. Ich bin nicht damit einverstanden, dass auf meinem 6,5 Hektar großen Grundstück (das entspricht etwa der Fläche von sechs Fußballfeldern) in Kärnten Rehe und andere Tiere abgeschossen werden. Die Jäger schießen unerlaubt", sagte der Jurist aus Wien der Zeitschrift "Die ganze Woche"(Nr. 15/2017).

"Die Jagd ist grausam und führt nur zur Ausdünnung und Ausrottung von Tierarten. Oft werden die Tiere auch nur angeschossen. Das ist Tierquälerei. Denn die Nachsuche dauert, sofern sie überhaupt erfolgt, oft Stunden und Tage." Im Vorjahr habe er in seinem Wald ein angeschossenes Reh entdeckt, dessen Eingeweide bereits herausgetreten waren, aber es lebte noch. "Ich habe dann sofort einen Jäger angerufen, damit er das Tier von dessen Leiden erlöst. Das war einfach grausam mitanzusehen. Das alles passierte auf meinem Grundstück und ich kann nichts dagegen unternehmen."

Bereits 2014 hat der 35jährige einen Antrag auf Jagdfreistellung für sein Waldgrundstück im Bezirk Spittal an der Drau gestellt und zog über mehrere Instanzen bis vor den Verfassungsgerichtshof. Doch das höchste Österreichische Gericht lehnte den Antrag auf Jagdfreistellung im Okotober 2016 ab. Deshalb reichte Christian Aichinger Ende Januar 2017 reichte der Grundstückseigentümer Beschwerde gegen die Zwangsbejagung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.

"Der Gerichtshof hat bereits in drei Entscheidungen - betreffend Luxemburg, Frankreich und Deutschland - ausgesprochen, dass die Zwangsbejagung von Grundstücken der Freiheit des Eigentums, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist, widerspricht", so der Jurist in der der Zeitschrift "Die ganze Woche".
"Jäger schießen unerlaubt in meinem Wald". In: "Die ganze Woche" Nr. 15/2017, 12.04.2017, Seite 21

Weitere Informationen

Ab 1.4.17: 8 Hektar im Kreis Widmund jagdfrei

Elektro-Meister Ede Rieken ist Eigentümer eines Grundstücks im Landkreis Wittmund im Nordwesten von Niedersachsen. Ab 1.4.2017 ist sein Grundstück offiziell jagdrechtlich befriedet. Kosten: 450,- Euro.
Gut 8 Hektar landwirtschaftliche Fläche steht jetzt uneingeschränkt auch den frei lebenden Tieren zur Verfügung , freut sich der Naturfreund.

Am 5.1.2015 hatte Ede Rieken die Befriedung seines Grundstücks beantragt. In dem Antrag legte er die ethischen Gründe für die Befriedung seiner Grundflächen dar: Er lehne es ab, dass die wildlebenden Tiere durch seine Duldung von den Jägern im Rahmen der Jagdausübung erlegt werden. Dies könne er mit seinem Gewissen nicht länger vereinbaren. Die Grundstücke vor allem in Waldnähe halte er bewusst als Mähwiesen, um den Wildtieren die Futtersuche zu vereinfachen. Wenn dann die Jäger auf genau diesen Feldern Tiere erlegen, sei das für ihn nicht hinnehmbar. Schon als Kind hätte er mit ansehen müssen, wie ein Reh direkt am Haus von einem Jäger getötet wurde. Noch heute hätte er vor Augen, wie der Jäger dem Reh einen Tannenzweig in das Maul steckte. Dieses Ereignis präge ihn bis heute. weiterlesen

7 Hektar im Landkreis Uelzen jagdfrei

Auf einem sieben Hektar großen Grundstück in der Gemeinde Altenmedingen (Landkreis Uelzen in Niedersachsen) wird es zukünftig keine Jagd mehr geben. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat am 8.3.2017 einer Grundeigentümerin Recht gegeben. (Urteil vom 8.03.2017, Az. - 5 A 231/16 -)

Die Grundeigentümerin hatte 2013 einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung gestellt, weil sie die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Ich töte keine Tiere und möchte auch nicht sehen, dass auf meinem Grundstück Tiere getötet werden , erklärt sie. Die Vegetarierin gibt Katzen, Hunden, Pferden und einem Esel ein Gnadenbrot auf ihrem Hof.
weiterlesen

NRW: 32 Hektar im Kreis Warendorf jagdfrei

Verwaltungsgericht Münster: Die 32 Hektar Acker und Grünland eines Landwirts aus Beckum in Nordrhein-Westfalen müssen ab 1.4.2017 jagdrechtlich befriedet werden.

Der Landwirt hatte bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Warendorf beantragt, dass seine landwirtschaftlichen Flächen jagdrechtlich befriedet werden, weil er die Jagd auf seinem Eigentum nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne.
weiterlesen

4 Hektar im Landkreis Lüneburg jagdfrei

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat der Klage einer Jagdgegnerin entsprochen und ihr knapp 4 Hektar großes Stück Land mit einem 5000 Quadratmeter großem Teich zu einem jagrechtlich befriedeten Bezirk erklärt.

Die 61-jährige Grundstückseigentümerin aus dem Landkreis Lüneburg in Niedersachsen hatte im Januar 2015 bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde die jagdrechtliche Befriedung ihrer Grundstücke beantragt. Sie erläuterte, dass sie als überzeugte Vegetarierin das Töten von Tieren grundsätzlich ablehne.
weiterlesen

Hessen: Antrag auf Jagdverbot in Burg-Gräfenrode

Jörg Kötter will auf seinem 2400 Quadratmeter großen Grundstück mit Streuobstwiese im hessischen Burg-Gräfenrode die Jagd untersagen lassen. Anfang Januar 2017 stellte er bei der Unteren Jagdbehörde in Büdingen (Wetteraukreis) auf jagdrechtliche Befriedung.

Seine Motivation: Er möchte Tieren Leid ersparen. Jörg Kötter lebt konsequenterweise seit zwei Jahren vegan. Sein Grundstück solle Ort sein, an dem Tiere keine Angst haben müssen, der Jagd zum Opfer zu fallen.

Quellen: Schluss mit Jagdgenossenschaft: Karbener will das Töten verbieten. Frankfurter Neue Presse, 10.1.2017
Jagdverbot: Jäger suchen das Gespräch. Frankfurter Neue Presse, 7.2.2017

Landkreis Uelzen: Keine Jagd auf meinem Grundstück

Ein Grundeigentümer aus dem Landkreis Uelzen klagt vor dem Landgericht Lüneburg für die jagdrechtliche Befriedung seiner Flächen. Dies berichtet die Allgemeine Zeitung am 27.1.2017 unter der Überschrift "Gewissensprüfung für Jagdgegner". Offenbar hatte der Landkreis die ethischen Gründe des Grundstückseigentümers für nicht zutreffend erachtetet.

Wenige Tage zuvor hatte bereits eine Grundstückseigentümerin vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg ein Urteil gegen die Zwangsbejagung erstritten: Der Landkreis Lüneburg muss ihre knapp vier Hektar Wald und Wiesen in der Nähe von Thomasburg zum befriedeten Bezirk erklären. Das verkündetemehr als zweistündiger Verhandlung die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg. "Im Gegensatz zur unteren Jagdbehörde des Kreises sah das Gericht keine ausreichenden Gründe, den Anfang 2015 gestellten Antrag der Klägerin auf "Befriedung aus ethischen Gründen" ( 6 a Bundesjagdgesetz) abzulehnen", so die
Landeszeitung am 24.1.2017.

Jäger müssen draußen bleiben (ORF, 28.9.2015)

ZDF planet e: Jäger in der Falle

ZDF-Doku löst Debatte über die Jagd aus

Das ZDF nimmt auf seiner Homepage zum Protest von Jägern gegen die ZDF-Dokumentation "Jäger in der Falle" Stellung:

Der Film thematisiert auch ein aktuelles Urteil des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, das das Reviersystem der Jäger in Frage stellt: Durch das Urteil müssen private Grundstückbesitzer nicht mehr wie bisher Jäger auf ihrem Land zwangsweise dulden. Vielmehr kann jetzt ein Jagdverbot erwirkt werden, wenn die Gründe dafür gegenüber der zuständigen Jagdbehörde glaubhaft dargelegt werden können.
Der Deutsche Jagdverband hat die Jäger im Internet dazu aufgerufen, sich beim ZDF-Fernsehrat über die Sendung zu beschweren. Tierschützer dagegen fordern wiederum ihre Mitstreiter im Netz auf, wegen der Kampagne gegen die planet e.-Dokumentation an den deutschen Jagdverband zu schreiben. Volker Angres, Leiter der ZDF-Umweltredaktion, die für die planet e.-Filme verantwortlich ist, sieht die Reaktionen auf die Sendung positiv: "Offenbar hat der Film eine längst überfällige gesellschaftliche Debatte angestoßen."
Lesen Sie die komplette Stellungnahme des ZDF

ZDF-Dokumentation: Jäger in der Falle

planet e. "Jäger in der Falle", Sendung vom 19.01.2014
"Es war ein Warnschuss für die Jägergilde und könnte der Anfang vom Ende der traditionellen Jägerei in Deutschland sein. Seitdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg vor eineinhalb Jahren den deutschen Grundstückseigentümern das Recht zugesprochen hat, die Jagd aus Gewissensgründen auf eigenem Grund und Boden zu verbieten, ist nichts mehr wie es war. Jagdkritiker wollen den Abschuss von Wildtieren in Deutschlands Wäldern deutlich einschränken. Manche gehen sogar noch weiter und fordern ein Ende der Jagd.
Peter Wohlleben ist Jäger und stellt sich gegen seine eigene Zunft. Als Gemeindeförster will er am liebsten die Jagd auf Wild in "seinem" Wald in der Eifel und in der ganzen Republik verbieten lassen. "Fast alle Waidmänner jagen doch nur aus der Lust am Töten und kommen ihrer eigentlichen Aufgabe, Wildschäden zu verhindern und die Bestände zu regulieren, überhaupt nicht nach", meint er. (...) Doch es geht auch ganz ohne Jagd, wie das Beispiel Genf zeigt. Dort haben die Behörden vor 40 Jahren die Jagd abgeschafft. Viele Tierarten, die schon fast ausgerottet waren, sind seitdem zurückgekehrt." (ZDF-Sender-Info)

40 Jahre Jagdverbot im Kanton Genf/Schweiz

Im Schweizer Kanton Genf entschied die Bevölkerung 1974 durch Volksabstimmung für ein allgemeines Jagdverbot auf Säugetiere und Vögel. Mit überaus positiven Auswirkungen für die Natur, Tiere und die Menschen: Noch nie war die Biodiversität größer und die Wildtierbestände regulieren sich selbstständig erfolgreich. An den Ufern des Genfer Sees und der Rhône erhöhte sich die Zahl der überwinternden Wasservögel auf spektakuläre Weise. Vögel und die anderen Wildtiere verlieren immer mehr einen großen Teil der unnatürlichen Scheu, die durch die Jagd hervorgerufen wird. So werden wild lebende Tiere wieder erlebbar: Spaziergänger bekommen regelmäßig Wildtiere wie Feldhasen oder Rehe zu Gesicht.
weiterlesen

Gottlieb Dändliker, Wildinspektor im Kanton Genf, sagt: "Was uns die letzten 40 Jahre gezeigt haben. Die meisten Arten brauchen überhaupt keine Regulierung. In unseren Verhältnissen auf jeden Fall und es geht ihnen gut, wenn sie nicht gejagt werden und natürlich, wenn man zusätzlich auch Naturschutz treibt und die Habitate verbessert. Es gibt eine Ausnahme: Und das ist das Schwarzwild". Durch den hohen Jagddruck in den umliegenden Regionen suchen viele Wildschweine Schutz im geschützten Kanton Genf. Dem Problem wird mit sanften Mitteln begegnet: Elektrozäune sollen die Tiere fern halten. Der Abschuss durch Wildhüter ist nur als letztes Mittel zur Bestandsregulierung zulässig.
Sendung ansehen und weitere Informationen im online-Angebot von "planet e"

Prof. Dr. Reichholf: Jägerlatein und Wildbiologie

Prof. Dr. Josef H. Reichholf zum Thema Jägerlatein und Wildbiologie , Vortragsabend vom 15. 10. 2013 an der Uni Basel:
"Ein Jagdverbot in Basel: wissenschaftlich möglich und praktisch bewiesen.
Warum es funktionieren kann. Die Theorie verständlich erklärt."


Bereits 1974 ist im Kanton Genf in der Schweiz ein vollständiges Jagdverbot in Kraft getreten. Seither wurden deutliche Veränderungen im Verhalten der Wildtiere festgestellt, die für alle Beteiligten (Tier, Pflanze und Mensch) eine Besserung gebracht haben: Die Wildtierbestände regulieren sich selbstständig erfolgreich, die Tiere verlieren einen großen Teil der unnatürlichen Scheu, die durch die Jagd hervorgerufen wird, und die Menschen erhalten ein verlorengegangenes Verständnis für die Natur und ihre Zusammenhänge zurück.

Lesen Sie dazu: www.jagdreguliertnicht.ch

Jagd reguliert nicht


Gottlieb Dandliker, Faunainspektor im Kanton Genf (Jagdverbot seit 1974), 15. 10. 2013 an der Uni Basel:
"Ein Jagdverbot in Basel: wissenschaftlich möglich und praktisch bewiesen"

100 Jahre Jagdverbot: Nationalpark Schweiz

Der Schweizerische Nationalpark feiert 2014 sein hundertjähriges Bestehen. Mit seiner Gründung am 1. August 1914 schufen die Pioniere eine einzigartige Wildnisoase. Hier sollte sich die Natur ohne das Dazutun des Menschen frei entwickeln können - und so war von Anfang an die Jagd verboten. Der Schweizerische Nationalpark ist somit ein erfolgreiches Modell für eine Natur ohne Jagd, das beweist: Ohne Jagd finden Tiere und Natur in ein Gleichgewicht.
Im ältesten Nationalpark Mitteleuropas wird dieses bemerkenswerte Naturexperiment seit hundert Jahren wissenschaftlich begleitet und dokumentiert. Im Schweizerischen Nationalpark können die Besucher Steinböcke, Gämsen, Hirsche, Rehe, Murmeltiere, Bartgeier und Steinadler beobachten. Dabei mussten Steinböcke und Bartgeier hier erst wiederangesiedelt werden. Die Rothirsche kamen von selbst zurück. Sie tragen zur Vermehrung des Waldes bei, weil sie Baumsamen verbreiten.
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Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade

Wir sind Grundstückseigentümer aus ganz Deutschland, die ihren Wald, ihre Wiesen und Felder nicht bejagen lassen wollen. Wir führen entsprechende Musterverfahren und unterstützen Grundstückseigentümer mit unserem Fachwissen:

Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade
E-Mail: info@zwangsbejagung-ade.de
www.zwangsbejagung-ade.de

Unterstützt wird dieses Vorhaben von der Initiative zur Abschaffung der Jagd und Wildtierschutz Deutschland e.V.:


Wildtierschutz Deutschland e.V.
Lovis Kauertz (Vorsitzender)
Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim
T. 0177 7230086
e-mail: wildtierschutz@gmail.com
www.wildtierschutz-deutschland.de

Initiative zur Abschaffung der Jagd
Kurt Eicher, Biologe, Studiendirektor
Derfflingerstr. 2
74080 Heilbronn
e-mail: info@zwangsbejagung-ade.de
www.zwangsbejagung-ade.de
www.abschaffung-der-jagd.ade

Helfen Sie mit!

Wollen Sie die Bürgerbewegung Zwangsbejagung ade und damit betroffene Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihren Flächen nicht länger dulden wollen, unterstützen? Nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können weitere Prozesse geführt werden!

Wildtierschutz Deutschland e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und die Spende ist als Sonderausgabe steuerlich absetzbar.

Über online-Formular spenden

Spendenkonto:
Wildtierschutz Deutschland e.V.
IBAN: DE61430609676008639500
Verwendungszweck: Zwangsbejagung ade

> Bei Spenden bis 100 Euro gilt der Zahlungsbeleg Ihrer Bank als Spendenbescheinigung.

> Bei Beträgen über 100 Euro erhalten Sie eine Spendenbescheinigung für die Vorlage bei Ihrem Finanzamt.

Helfen Sie mit, damit sich auch Grundstückseigentümer, die über keine Geldmittel verfügen, einen rechtlichen Beistand in ihrem Verfahren auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft leisten können. Denn nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können weitere Verwaltungsverfahren und, wenn nötig, auch weitere Gerichtsverfahren finanziell unterstützt werden.
Dieser Spendenaufruf richtet sich an alle Tierfreunde, die nicht über Grundstücke verfügen, aber mithelfen wollen, in Deutschland endlich die dringend benötigten Rückzugsgebiete für Wildtiere zu schaffen.

Spenden per Überweisung:
Wildtierschutz Deutschland e.V.

GLS Bank
BLZ: 430 609 67
Konto-Nr.: 600 863 950 0
Verwendungszweck: Zwangsbejagung ade

Wildtierschutz Deutschland e.V.
Lovis Kauertz (Vorsitzender)
Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim
T. 0177 7230086
e-mail: wildtierschutz@gmail.com
www.wildtierschutz-deutschland.de

Wildtierschutz Deutschland e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und die Spende ist als Sonderausgabe steuerlich absetzbar.
> Bei Spenden bis 100 Euro gilt der Zahlungsbeleg Ihrer Bank als Spendenbescheinigung.
> Bei Beträgen über 100 Euro erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung für die Vorlage bei Ihrem Finanzamt.