Urteil des Europäischen Gerichtshofs

"Keine Jagd auf meinem Grundstück!"

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verkündete am 26.6.2012 sein Urteil, dass die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften gegen die Menschenrechte verstößt.
Danach verstoßen Regelungen des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer gegen ihren Willen zwangsweise Mitglied in Jagdgenossenschaften sind und damit die Jagd auf ihrem Eigentum dulden müssen. Lesen Sie hier mehr
Lesen Sie die Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte [141 KB]
Lesen Sie das Urteil in deutscher Übersetzung [411 KB]

"Zwangsbejagung ade" ist ein Zusammenschluss von Grundeigentümern, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, die menschenrechtswidrige Zwangsmitgliedschaft in den Jagdgenossenschaften zu beenden.

Der Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. und die Initiative zur Abschaffung der Jagd unterstützen
das gerichtliche Verfahren mehrerer unfreiwilliger Jagdgenossen.

Jägerpräsident: das gesamte Reviersystem in Gefahr

Der Bayerische Jägerpräsident Vocke sieht das gesamte deutsche Reviersystem in Gefahr, sollte sich aus einzelnen Klägern eine Bewegung der Jagdgegner entwickeln. Dies berichtet die Mittelbayerische Zeitung am 6.5.2013 und schreibt: „Im Bayerischen Jagdverband herrscht helle Aufregung. Seit einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts vom Februar dieses Jahres können Grundstückseigentümer ‚aus ethischen Gründen’ ablehnen, dass auf ihrem Besitz gejagt wird.“

ARD: Jagd - Naturschutz oder blutiger Sport?

"Jagd - Naturschutz oder blutiger Sport?", so lautete die Frage in der ARD-Talkshow "Hart aber fair" vom 29.04.2013 mit dem Titel "Tier oder wir - Wie viel Natur erträgt der Mensch?".
In der Diskussion zwischen Tierschützern und Jägern wurde deutlich: Jagd ist ein Hobby, hat aber mit Ökologie nichts zu tun.
Sehen Sie: Jagd - Naturschutz oder blutiger Sport? (Hart aber fair, Sendung vom 29.04.2013)
Sehen Sie: Wildtiere erobern die Städte (Hart aber fair, Sendung vom 29.4.2013)
Die gesamte Diskussion sehen Sie hier

BILD titelte nach der Sendung: HART, ABER FAIR - Tierquäl-Vorwürfe gegen Textil-König
Denn der Jäger und Trigema-Chef Wolfgang Grupp musste sich und sein blutiges Hobby in der Sendung immer wieder verteidigen. BILD schreibt dazu:
“Grupp beharrt darauf, dass die Jagd der Ökologie diene. „Focus"-Journalist Miersch genervt: „Sagen Sie doch einfach, Sie produzieren Wildfleisch. Und dann ist es auch gut. Aber lassen Sie die Ökologie doch mal weg."
BILD zitiert auch die Journalistin und Tierschützerin Hilal Sezgin:
„Die Jagd läuft auf das Schießen hinaus. Es endet immer damit, dass das Tier erschossen wird. Wir wollen aber mit anderen Tierarten zusammen leben".

VG Koblenz weist Eilantrag von Bio-Winzer zurück

Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft verletzt die Menschenrechte
Dennoch weist das Verwaltungsgericht Koblenz Eilantrag des Bio-Winzers Gänz zurück

In Bayern wird derzeit ein Grundstück nach dem anderen im Eilverfahren vorläufig jagdfrei gestellt, weil die Eigentümer das Töten von wild lebenden Tieren auf ihrem Grund und Boden nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können und sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs berufen, der 2012 entschieden hat, dass die Zwangsbejagung gegen die Menschenrechte verstößt. Und in Baden-Württemberg gestatten Landratsämter Grundstückseigentümern vorläufig den Austritt aus der Jagdgenossenschaft.

Vor diesem Hintergrund kommt es völlig überraschend, dass das Verwaltungsgericht Koblenz (Rheinland-Pfalz) mit Beschluss vom 17.04.2013 einen Eilantrag des Inhabers des Weinguts und Biohotels Gänz aus Hackenheim (Rheinland-Pfalz) zurückgewiesen hat. In diesem Eilverfahren ging es darum, ob die Grundstücke des Bio-Winzers vorläufig jagdfrei gestellt werden. weiterlesen

Gerichte stellen immer mehr Grundstücke jagdfrei

Am 22.3.2013 ließ der Bundesrat das umstrittene Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften passieren. Die bundesweite Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade hatte sich in einem Offenen Brief an alle Mitglieder des Bundestags und des Bundesrats mit dem Appell gewandt, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. Währenddessen werden aufgrund von Gerichtsbeschlüssen immer mehr Grundstücke in Deutschland jagdfrei gestellt.

Das umstrittene Gesetz war unter massiver Einflussnahme der Jagdlobby im Landwirtschaftsministerium von Ilse Aigner erstellt worden. Trotz völlig eindeutiger Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs wurde offen ausgesprochen, dass man den unfreiwilligen Jagdgenossen den Austritt aus der Jagdgenossenschaft so schwer wie möglich machen möchte. Bei der Öffentlichen Anhörung des Agrarausschusses am 20.02.2013 sprach eine Grundstückseigentümerin, die ein Bio-Weingut besitzt, den Parlamentarischen Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium, Peter Bleser, an: »Die Politik macht es den Grundstückseigentümern ganz schön schwer, ihr Grund- und Menschenrecht wahrzunehmen.« - Daraufhin antwortete Staatssekretär Bleser: »Ja, das ist auch genau unsere Absicht.«

Am 28.2.2013 wurde das Gesetz dann mitten in der Nacht von einem kleinen Häuflein Bundestagsabgeordneter beschlossen - ohne jegliche parlamentarische Diskussion.

Gerichtsbeschlüsse: Die ersten jagdfreien Grundstücke

Doch während die Politik dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen die Zwangsbejagung nicht gerecht wurde, stellen gleichzeitig Gerichte immer mehr Grundstücke jagdfrei:

Die Verwaltungsgerichte Würzburg und Regensburg schlossen sich damit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) an, der am 30.1.2013 in zwei Eilverfahren entschieden hatte, dass auf den Grundstücken von zwei Tierschützern in Unterfranken vorläufig nicht mehr gejagt werden darf.
(BayVGH, Beschlüsse v. 30.01.2013 - 19 AE 12.2122 u. 19 AE 12.2123)

Das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg hat am 5.3.2013 in einem Eilverfahren ein Grundstück vorläufig jagdfrei gestellt.
(VG Würzburg, Beschluss v. 05.03.2013 - W 5 E 13.138)

Das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 19.02.2013 in einem Eilverfahren entschieden, dass auf dem Grundstück einer ethischen Jagdgegnerin aus Landshut vorläufig nicht mehr gejagt werden darf.
(VG Regensburg, Beschluss v. 19.02.2013 - RN 4 E 13.183)

Ganze 47 Grundstücke eines Landwirts hat das VG Regensburg am 18.4.2013 vorläufig jagdfrei gestellt.
(VG Regensburg, Beschluss v. 18.4.2013, Az.: RN 4 E 13.310)

Vier weitere Waldgrundstücke im Landkreis Kelheim sind laut Beschluss des VG Regensburg vom 18.04.2013 ab 01.05.2013 ebenfalls vorläufig jagdfrei gestellt.
(VG Regensburg, Beschluss v. 18.04.2013, Az.: RN 4 E 13.582)

Grundstückseigentümer aus ganz Deutschland haben inzwischen Eilanträge auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Grundstücke gestellt - und fast täglich kommen neue hinzu.

Jagdbehörden stellen erste Grundstücke jagdfrei

In Baden-Württemberg hat das Landratsamt Konstanz als erste Behörde in Deutschland einem Landwirt vorläufig den Austritt aus der Jagdgenossenschaft gestattet, um einer Verurteilung durch das Verwaltungsgericht Freiburg im Eilverfahren zu entgehen. Das Landratsamt Calw, ebenfalls Baden-Württemberg, hat sich dieser Vorgehensweise angeschlossen. Andere Behörden haben bereits signalisiert, gleichartig zu entscheiden.

Damit entlassen die ersten Behörden in Deutschland Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihren Flächen ablehnen, vorläufig aus der Zwangsmitgliedschaft in den Jagdgenossenschaften. Endgültige Regelungen werden erst nach Inkrafttreten der Änderungen des Bundesjagdgesetzes vorgenommen.

»Es freut meine Mandanten und mich, dass der durch die gerichtlichen Eilanträge aufgebaute Druck auf die Behörden Erfolge bringt«, so Rechtsanwalt Dominik Storr, der zahlreiche Grundstückseigentümer vertritt. »Es ist auch sehr begrüßenswert, dass Behörden dem Begehren von Jagdgegner nachkommen, so dass in diesen Fällen entsprechende gerichtliche Eilanträge nicht mehr notwendig sind.«

Grundbesitzer hält neues Jagdgesetz für skandalös

"Grundbesitzer hält neues Jagdgesetz für skandalös", titelt die Ibbenbürener Volkszeitung am 05.04.2013 und berichtet von Horst Löbbert aus Mettingen, der nicht länger dulden will, dass Jäger auf seinem Grund und Boden Tiere ins Visier nehmen.
Das neue Gesetz, das kürzlich den Bundesrat passiert hat, hält Löbbert für einen Skandal, berichtet die Ibbenbürener Volkszeitung und zitiert den Grundstücksbesitzer wie folgt: Die »Eigentümern, die auf das Recht pochen, werden durch das Gesetz hohe Hürden vorgesetzt«, sagt er. Dadurch sei es fast nicht möglich, eine Befriedung seines Grundstücks zu erreichen. Befriedung heißt, dass Jäger seine Fläche meiden müssen. Der Grundstückseigentümer müsse seine »ethischen Motive« glaubhaft machen, erläutert Löbbert.


Machen Sie mit bei der online-Abstimmung der Ibbenbürener Volkszeitung (rechte Seite etwas runterscrollen)


Offener Brief an den Bundespräsidenten

Nachdem der Bundesrat am 22.3.2013 das Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften passieren ließ, musste es von Bundespräsident Joachim Gauck gegengezeichnet werden.
Doch das vorliegende Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften ist in vielen Punkten nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.
Rechtsanwalt Dominik Storr schrieb daher im Namen der von ihm vertretenen Grundstückseigentümer einen
Offenen Brief an den Bundespräsidenten, mit der Bitte, das Gesetz nicht zu unterzeichnen.
Lesen Sie in der an
den Agrarausschuss gerichteten Stellungnahme im Einzelnen, in welchen Punkten das Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und das Grundgesetz verstößt.

pdf-download: Offener Brief von Rechtsanwalt Dominik Storr an Bundespräsident Gauck vom 25.3.2013: Jagdgesetzänderung trägt nicht dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.06.2012 Rechnung [223 KB]

Vogelschutz-Komitee schreibt an Bundespräsidenten

Dr. Eberhard Schneider, Präsident des Vogelschutz-Komitee e.V. hat im Namen einer Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern mit großer Bindung zum Vogel-, Tier- und Naturschutz den Bundespräsidenten Joachim Gauck angeschrieben. Das Vogelschutzkomitee ersucht den Bundespräsidenten, die Gesetzänderung nicht zu unterschreiben, um die Missachtung der Menschenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland zu verhindern.
lesen Sie den Offenen Brief

Offener Brief von Weingut Gänz an Bundespräsident

Das Bio-Weingut Gänz hat sich als betroffener Grundstückseigentümer ebenfalls mit einem Offenen Brief an Bundespräsident Gauck gewendet, mit der Bitte, das Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften in der derzeitigen Fassung nicht zu unterschreiben:

"Eigentlich sollte in der Gesetzesänderung dem Eigentumsrecht und der Gewissensfreiheit, wie sie in der Europäischen Menschrechtskonvention verankert sind, Rechnung getragen werden. Demnach soll es Grundstückseigentümern ermöglicht werden, die Jagd auf ihrem Eigentum aus Gewissensgründen untersagen zu dürfen.
Als landwirtschaftlicher Betrieb mit Weinbergen, Feldern, Streuobstwiesen und Wald ist es uns ein Herzensbestreben, das vom EGMR zugesicherte Recht wahrzunehmen und die Jagd auf unseren Grundstücken zu verbieten.
Doch schon jetzt zeichnet sich ab, dass uns diese Möglichkeit, die uns der EGMR mit seiner Entscheidung ausdrücklich gegeben hat, wohl gezielt verwehrt werden soll. (...)"
pdf-download: Offener Brief der Winzerfamilie Gänz an Bundespräsident Joachim Gauck zur Änderung des Bundesjagdgesetzes [77 KB]

Bundesrat lässt Jagdgesetz passieren

Der Bundesrat hat am 22.3.2013 trotz Protesten von betroffenen Grundstücksbesitzern und Tier- und Naturschützern das Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften passieren lassen.
Lesen Sie das Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften
Lesen Sie: Skandal: Der Gesetzesentwurf ist ein Kniefall vor der Jagdlobby

Der Beschluss des Bundesrats lautet:
"Der Bundesrat hat in seiner 908. Sitzung am 22. März 2013 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 28. Februar 2013 verabschiedeten Gesetz zur einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen."
Lesen Sie den Beschluss des Bundesrats

"Keine Jagd auf meinem Grundstück!"

Das Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften wird Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht gerecht –
Gleichzeitig stellen Gerichte immer mehr Grundstücke jagdfrei

Am 22. März 2013 ließ der Bundesrat den Gesetzesentwurf zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften auf der Tagesordnung des Bundesrats passieren. Die bundesweite Bürgerinitiative „Zwangsbejagung ade“ hatte sich in einem Offenen Brief an alle Mitglieder des Bundesrats mit dem Appell gewandt, den geplanten Änderungen des Bundesjagdgesetzes nicht zuzustimmen.
Währenddessen werden aufgrund von Gerichtsbeschlüssen immer mehr Grundstücke in Deutschland jagdfrei gestellt.
Lesen Sie unsere Pressemitteilung

Eigentümer müssen Jagd nicht mehr dulden

"Eigentümer müssen Jagd auf ihrem Land nicht mehr dulden", titelt welt.de am 22.3.2013 und schreibt: "Gute Nachrichten für Gegner des Waidwerks: Landbesitzer können künftig die Jagd auf ihren Grundstücken untersagen lassen." nachdem der Bundesrat das Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften am 22.3.2013 passieren ließ, entscheide in Zukunft die zuständige Landesbehörde nach Anhörung aller Betroffenen.

Offener Brief an Bundesratspräsident Kretschmann

Dr. Eberhard Schneider, Präsident des Vogelschutz-Komitees e.V. hat einen Offenen Brief an den Präsidenten des Bundesrates, Winfried Kretschmann, geschrieben:

"Sehr geehrter Herr Präsident,

nach dem Bundestagsbeschluss zur Änderung des Bundesjagdgesetzes steht für Sie im Bundesrat eine Beschlussfassung wegen Zustimmung oder Ablehnung der Gesetzesänderung an.
Wir ersuchen Sie, auch namens uns verbundener Bürgerinnen und Bürger, eindringlich, dem Bundestags­beschluss Ihre Zustimmung zu verweigern, um eine weitere Behandlung der Vorlage im Vermittlungs­ausschuss zu gewährleisten und den erheblichen Mängeln der Beschlussvorlage abzuhelfen. .." weiterlesen

Schließen Sie sich dem Online-Gesuch an den Präsidenten des Bundesrates Winfried Kretschmann an

Schreiben an Ministerpräsidentin Rheinland-Pfalz

Vor der Abstimmung im Bundesrat über die Änderung jagdrechtlicher Vorschriften am 22. März schreiben zahlreiche Tierfreunde ihre zuständigen Politiker an.
Lesen Sie stellvertretend für viele ein Schreiben an die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland Pfalz, Malu Dreyer:


"Sehr verehrte Frau Ministerpräsidentin,

ich habe in den letzten Jahren mit großem Interesse die Bestrebungen privater Tierschützer und ihres sehr engagierten Anwaltes sowie von Tierschutz-Verbänden verfolgt, auf eigenem Grund und Boden keine Morde an Tieren durch Jäger mehr dulden zu müssen - und ich war, wie Tausende anderer Bundesbürger auch, begeistert und erleichtert über das im letzten Juni gefällte Urteil des EGMR.

Wenn man sich nicht schon lange mit der Materie und all den egoistischen Jäger-Lügen, die sich um die angebliche Notwendigkeit der Jagd ranken, beschäftigt hat, könnte man fast noch amüsiert darüber sein, mit welcher Unverfrorenheit die Bundesministerin für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz (!?!), nebenbei Mitglied einer "christlichen" Partei, dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, mit dem sie
- ein unanfechtbares Urteil des höchsten europäischen Gerichtes missachtet,
- der nicht nur - wie bei Frau Aigner üblich - jeden Tierschutzgedanken missachtet, sondern damit auch noch gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik verstößt,
- den sie sich von einer zahlenmäßig unerheblichen aber stark bewaffneten Bevölkerungsminderheit mit offensichtlich einflussreichen Lobbyisten geradezu wortwörtlich hat diktieren lassen..."
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17.3.13: Biowinzer wollen Jäger aussperren

"Biowinzer wollen Jäger aussperren - Grundstückseigentümer möchten nicht auf umstrittene Änderung des Bundesgesetzes warten: Eilantrag beim Verwaltungsgericht", titelt die Rheinpfalz am 17.3.2013 und schreibt: "Auf den 60 Grundstücken des Bio-Weingutes Gänz soll nicht mehr gejagt werden dürfen. Und zwar möglichst bald. Das will die Winzerfamilie aus dem Kreis Bad Kreuznach mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Koblenz erreichen. Sie beruft sich auf eine im Juni verkündete Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte."
Dem Artikel zufolge äußere sich auch das rheinland-pfälzische Umweltministerium kritisch: Rheinland-Pfalz setze sich dafür ein, dass Tierschutzbelange stärker im Jagdrecht berücksichtigt werden. Rheinland-Pfalz werde sich in der
Bundesratssitzung am 22. März ”nochmals für den Verzicht auf unnötigen Verwaltungsaufwand sowie für den fairen Umgang mit den Grundeigentümern, die die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, einsetzen”, zitiert die Rheinpfalz das Umweltministerium.

Richter "befrieden" Grundstücke

"Richter „befrieden“ Grundstücke: Jagdgegner bekommt recht", titelt die Main Post am 12.3.2013 und schreibt: "Zwei weitere bisher dem Jagdrecht unterliegende Flächen in der Region sind „befriedet“. Das Verwaltungsgericht Würzburg (VG) hat nach einer Klage von Stefan Körber (39) entschieden, dass auf Grundstücken in Dettelbach und Mainsondheim ab April bis auf weiteres nicht auf Wildtiere geschossen werden darf."

Lesen Sie: Gerichtsbeschlüsse - Immer mehr jagdfreie Grundstücke

MDR: Jagdverbot aus Gewissensgründen

Der MDR THÜRINGEN berichtete am 11.3.2013 über Wald- und Flurbesitzer, die ein Jagdverbot auf ihren Grundstücken beantragt haben. Die Grundstückseigentümer berufen sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom Juni 2012.
Informationen zur Sendung
Sendung ansehen
Sendung bei youtube

Gerichtsbeschlüsse:

Immer mehr jagdfreie Grundstücke

Aufgrund von Gerichtsbeschlüssen wurden bereits die Grundstücke von vier Grundstückseigentümern in Deutschland jagdfrei gestellt:

Das Bayerische Verwaltungsgerichts Würzburg hat am 5.03.2013 in einem Eilverfahren zwei Grundstücke in einer Gesamtgröße von ca. 2,5 Hektar vorläufig jagdfrei gestellt. (VG Würzburg, Beschluss v. 05.03.2013 - W 5 E 13.138)

Das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 19.02.2013 in einem Eilverfahren entschieden, dass auf dem Grundstück einer ethischen Jagdgegnerin aus Landshut vorläufig nicht mehr gejagt werden darf. (VG Regensburg, Beschluss v. 19.02.2013 - RN 4 E 13.183)

Die Verwaltungsgerichte Würzburg und Regensburg schlossen sich der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) an:
Der BayVGH hatte am 30.1.2013 in zwei Eilverfahren entschieden, dass auf den Grundstücken von zwei Tierschützern in Unterfranken vorläufig nicht mehr gejagt werden darf. (BayVGH, Beschlüsse v. 30.01.2013 - 19 AE 12.2122 u. 19 AE 12.2123)
Mit diesen beiden Beschlüssen hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Rechtsgeschichte geschrieben: Zum ersten Mal seit Bestehen des Bundesjagdgesetzes gelang es ethischen Jagdgegnern, ihr der generellen Jagdpflicht unterliegendes Grundstück gegen den Willen der Behörden jagdfrei zu stellen.

Grundstückseigentümer aus ganz Deutschland haben inzwischen Eilanträge auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Grundstücke gestellt - und fast täglich kommen neue hinzu.

BayVGH stellt Mithaftung für Wildschäden Absage

Der Bay. Verwaltungsgerichtshof erteilt der Mithaftung der ethischen Jagdgegner für Wildschäden im angrenzenden Jagdrevier eine klare Absage:

Während der Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorsieht, dass die ethischen Jagdgegner für Wildschäden bei den Nachbarn, die der Jagdgenossenschaft angehören, mithaften, kommt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zu einem ganz anderen Ergebnis: Es bestehe kein Anlass, in die hiesige vorläufige Regelung Bedingungen aufzunehmen, unter denen der Antragsteller zu einer Entrichtung von Wildschadenersatz an die Jagdgenossenschaft oder an ihre Mitglieder verpflichtet ist. Es obliege dem Revierinhaber, die Auswirkungen zu bewältigen, die durch eine andere Wilddichte im Nachbarrevier ausgelöst werden.

Eilanträge aus ganz Deutschland

Grundstückseigentümer aus ganz Deutschland haben bereits Eilanträge auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Grundstücke gestellt und fast täglich kommen neue hinzu. Die Lawine rollt!

Wir empfehlen Grundstückseigentümern, welche die Jagd auf ihrem Eigentum nicht länger dulden wollen, ebenfalls entsprechende Eilverfahren unter Berufung auf die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.01.2013 einzuleiten.
Um Ihrem Antrag mehr Nachdruck zu verleihen, gibt es das Angebot der Bürgerbewegung Zwangsbejagung ade, Herrn Rechtsanwalt Dominik Storr mit der Durchsetzung Ihrer Rechte zu beauftragen, was auch ratsam ist, damit Ihr Begehren ernst genommen wird.
Kontakt per e-mail:
storr@buergeranwalt.com
Internetauftritt: www.buergeranwalt.com

Lesen Sie zu diesem Thema auch das Interview mit Rechtsanwalt Dominik Storr: „Die Jäger sind für die meisten Probleme selbst verantwortlich“


Novellierung des Bundesjagdgesetzes wird zur Farce

Wie sich die Lobby ihr eigenes Gesetz strickt

Am Donnerstag, den 28.2.2013 wurde im Deutschen Bundestag mitten in der Nacht die Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) beraten und beschlossen.
Völlig unspektakulär wurden gegen 22:30 Uhr kleine Änderungen des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) in Zweiter und Dritter Lesung durch den Deutschen Bundestag gewunken.

Sehen Sie, wie der Bunderstag für die zweite und dritte Beratung sowie die Schlussabstimmung über das Gesetz nur eine Minute brauchten - auf www.bundestag.de (ganz nach hinten scrollen - 13:28)

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NABU: Novellierung des Bundesjagdgesetzes wird zur Farce

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung am 27. Februar 2013 abschließend beraten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachte zum Gesetzentwurf der Bundesregierung einen Entschließungsantrag ein:

"Das von Jagdgegnern vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) erstrittene Urteil ist ohne Abstriche in deutsches Recht umzusetzen. Es darf nicht der Versuch unternommen werden, dieses Urteil ganz oder teilweise ins Leere laufen zu lassen. Im Interesse der Rechtssicherheit sind Regelungen zu treffen, die sowohl dem Sinn des Urteils entsprechen als auch von den Betroffenen anwendbar und behördlicherseits kontrollierbar sind. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung wird diesem Anspruch jedoch nur zum Teil gerecht. Er dient erkennbar in erster Linie dem Interesse, eine flächendeckende Bejagung so weit wie möglich sicherzustellen.
Dazu ist das EGMR-Urteil von der Bundesregierung sehr eng ausgelegt worden. Die Grenzen dessen, was rechtlich und politisch angemessen ist, um dem EGMR-Urteil gerecht zu werden, hat die Bundesregierung dabei zum Teil deutlich überschritten.(...)"


Lesen Sie den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 17/12529 "Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" [223 KB] ab Seite 5.

Presseecho

Gesetz geändert - Jäger sind entsetzt - Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 1.3.2013
"Deutschland hat sein Jagdgesetz geändert. Die Jäger sind entsetzt, die Naturschützer auch."
"Die neue Fassung des Bundesjagdgesetzes setze die Hürden für ein Jagdverbot auf eigenem Grund und Boden zu hoch. »Einen Antrag auf Befriedung durchzubekommen, ist sehr schwierig«, berichtet Jens Dörschel, wissenschaftlicher Mitarbeiter für Jagdrecht der Grünen-Faktion in Berlin."

Jäger sehen ungeklärte Fragen nach Anti-Jagd-Urteil - Badische Zeitung, 1.3.2013
"Der Bundestag hat die Rechte von Grundbesitzern gestärkt, die ihren Besitz zur jagdfreien Zone erklären wollen."
"Auch der Nabu leide unter Zwangsbejagungen. Die Organisation kaufe bundesweit regelmäßig Flächen, um beispielsweise Wasservogelparadiese zu gestalten."

Jagdrecht: Ohne Änderungen durch den Bundestag - dlz agrarmagazin, 28.2.2013
"Das Gesetz soll es Jagdgegnern erkennbar schwer machen, ihre vom EGMR bestätigten Eigentümerrechte wahrzunehmen und aus der Jagdgenossenschaft auszutreten. Genau das hat Staatssekretär Bleser gegenüber einer Tierschutzaktivistin offenbar auch freimütig zugegeben, ohne dass er das bisher dementiert hätte."
"Laut der Grünen-Abgebeordneten Cornelia Behm sei es absehbar, dass sich die Jagdgegner das nicht gefallen lassen werden. Auseinandersetzungen vor Gericht seien programmiert."

Massiver Lobbyeinfluss auf Jagdgesetzänderung

Gesetzentwurf der Bundesregierung provoziert Flut von Klagen –
Bereits drei Grundstücke per Gerichtsbeschluss jagdfrei

Am Do., 28. Februar 2013 soll der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes vom Bundestag verabschiedet werden. Grund: Regelungen des Bundesjagdgesetzes verstoßen laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen die Menschenrechte. Doch der vorliegende Gesetzesentwurf torpediert das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ganz massiv – und verletzt Grundstückseigentümer, welche nicht wollen, dass Jäger ihren Grund und Boden betreten, um dort Tiere tot zu schießen, erneut in ihren Grund- und Menschenrechten.

Sollte dieses Gesetz in Kraft treten, würde somit eine Flut von gerichtlichen Verfahren provoziert werden – mit guten Erfolgsaussichten. So hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) am 30.1.2013 unter Berufung auf den Europäischen Gerichtshof in zwei Eilverfahren entschieden, dass auf den Grundstücken von zwei Tierschützern in Unterfranken mit Beginn des neuen Jagdjahres (ab dem 1. April 2013) vorläufig nicht mehr gejagt werden darf – und zwar ohne den Grundstückseigentümern hohe finanzielle Hürden und ein aufwändiges Antragsverfahren aufzuerlegen, wie es die Bundesregierung plant.
weiterlesen

Eilantrag für 60 Grundstücke

Rechtsanwalt Dominik Storr hat uns am 26.2.2013 mitgeteilt, dass er den bisher umfangreichsten Eilantrag, der ca. 60 Grundstücke der Familie Gänz (Bio-Weingut und Bio-Hotel) aus Hackenheim betrifft, bei Gericht eingereicht hat.
Lesen Sie dazu auch:
endlich-jagdfrei.de

Ebenso stellt Herr Storr einen Eilantrag für einen Landwirt aus der Nähe von Regensburg, nachdem das Verwaltungsgericht Regensburg einem anderen Eilantrag innerhalb nur einer Woche stattgegeben hatte. Dieser Landwirt verfügt über rund 50 Grundstücke.

Es geht also mit großen Schritten voran.

Es wäre für die Tiere schön, wenn noch andere Winzer/Landwirte nachziehen würden.

Öffentliche Anhörung "Änderung Bundesjagdgesetz"

Am 20.2.2013 fand die Öffentliche Anhörung des Agrarausschusses des Bundestages zum Thema "Änderung des Bundesjagdgesetzes" in Berlin statt.
Angehört wurden sieben Sachverständige, die allesamt der Jagd- und Forstlobby zuzurechnen sind und ausschließlich ihre Lobby-Interessen vertraten.

- Es fehlten von Jagd und Forstwirtschaft unabhängige Wissenschaftler, die abseits von Lobbyinteressen Fragen zu biologischen und ökologischen Zusammenhängen beantworten können.
- Es fehlten Vertreter von Tier- und Naturschutzverbänden, die sich gemäß dem Staatsziel, das im Grundgesetz in Art. 20a verankert ist, für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere einsetzen, ohne daraus finanziellen oder persönlichen Gewinn zu ziehen.
- Es fehlten Juristen, die sich mit der Europäischen Menschrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auskennen.

Lesen Sie hier die Stellungnahme der bundesweiten Bürgerbewegung Zwangsbejagung ade, die wir bereits letzte Woche an alle Bundestagsabgeordneten sowie alle Bundesratsmitglieder sowie die zuständigen Landesministerien geschickt haben

Hier können Sie sich die Anhörung ansehen

Rechtsanwalt Dominik Storr hat heute gleich nach der Öffentlichen Anhörung die Mitglieder des Agrarausschusses sowie alle Bundestagsabgeordnete angeschrieben:

Ein Stelldichein der Lobbyisten

Öffentliche Anhörung zum Thema „Änderung des Bundesjagdgesetzes“: Ein Stelldichein der Lobbyisten
Flut von neuen Klagen droht


Sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete,
sehr geehrte Damen und Herren,

als einer der Anwälte, die das EGMR-Urteil erstritten haben, und als Vertreter von zahlreichen Grundstückseigentümern habe ich die Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wegen der Änderung des Bundesjagdgesetzes über das Parlamentsfernsehen verfolgt. Die Befürchtungen der ethischen Jagdgegner, dass es sich dabei um eine reine Lobbyveranstaltung handeln könnte, haben sich leider bestätigt, was einer Beerdigung des Pluralismus und der Demokratie in diesem Fall gleichkommt.

Gesetzesentwurf bietet ein Sammelsurium von neuen Klagemöglichkeiten

Ich stelle noch einmal fest, dass der gegenwärtige Gesetzesentwurf den ethischen Jagdgegnern, welche die Jagd auf ihren Grundflächen ablehnen, ein Sammelsurium von neuen Klagemöglichkeiten eröffnet (Wildschadensregelungen, Entschädigung, Wartezeit, Berücksichtigung von Allgemeinwohlinteressen, die der EGMR in seinem Urteil längst hinreichend berücksichtigt hat), die den Widersinn der Jagd, den unabhängige Experten bestätigen, noch mehr in die Öffentlichkeit tragen und die Jagd immer mehr in Frage stellen werden. Von diesen Klagemöglichkeiten werden meine Mandanten in den bereits jetzt absehbaren Einzelfällen selbstverständlich Gebrauch machen. Insofern erweisen Sie meinen Mandanten mit dem neuen Gesetz sogar einen Bärendienst.
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Pressemitteilung GRÜNE zur Anhörung

„Anhörung zum Jagdrecht leidet unter Nicht-Beteiligung von Vertretern des Tierschutzes“ überschreibt Cornelia Behm, Sprecherin für Ländliche Entwicklung und für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihre Pressemitteilung vom 20. Februar 2013 zur Öffentlichen Anhörung zur Änderung des Jagdgesetzes.
 
„Die Anhörung zur Umsetzung des EGMR-Urteils zur Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften litt massiv darunter, dass die VertreterInnen der Jagd unter sich blieben und Sachverständige des Tierschutzes fehlten.“
Und: „Als objektive Bestätigung des Gesetzentwurfes kann man die Stellungnahmen dieser extrem einseitig zusammengesetzten Sachverständigenschaft nicht sehen."
 
Das EGMR-Urteil sei ohne Wenn und Aber umzusetzen, ob einem nun passe oder nicht.
Lesen Sie Pressemitteilung

Stellungnahme Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade

Stellungnahme der bundesweiten Bürgerinitiative „Zwangsbejagung ade“
zur Öffentlichen Anhörung zum Thema „Änderung des Bundesjagdgesetzes“ am Mittwoch, den 20. Februar 2013
von Rechtsanwalt Dominik Storr

Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.06.2012 verstoßen Regelungen des Bundesjagdgesetzes, welche die Zwangsmitgliedschaft in den Jagdgenossen-schaften betreffen, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

Im vorliegenden Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes sind Hindernisse und Einschränkungen vorgesehen, die Grundstückseigentümern, welche die Jagd auf ihrem Grund und Boden aus ethischen Gründen ablehnen, erneut in ihren Menschen- und Grundrechten verletzen.
Diese Hindernisse und Einschränkungen, die von den hinzugezogenen Sachverständigen, welche ausschließlich Lobbyinteressen vertreten, fast ausnahmslos befürwortet werden, sind in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf mit einer Argumentation versehen worden, mit der die Bundesrepublik Deutschland bereits vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Fall „Herrmann“ gescheitert ist.
Der von der Jagd- und Forstlobby geprägte Gesetzesentwurf blendet völlig aus, dass in der Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts die Menschenrechte der Grundstückseigentümer schwerer wiegten als die von der Bundesregierung vorgetragenen öffentlichen Belange, durch welche die Hindernisse und Einschränkungen gerechtfertigt werden sollen. Aber auch vor der deutschen Gerichtsbarkeit wird die behördliche Anwendung einer Vielzahl der beabsichtigten Regelungen im Einzelfall nicht Stand halten.
(...)
weiterlesen

pdf-download: Stellungnahme der bundesweiten Bürgerinitiative „Zwangsbejagung ade“ zur Öffentlichen Anhörung zum Thema „Änderung des Bundesjagdgesetzes“ am Mittwoch, den 20. Februar 2013 von Rechtsanwalt Dominik Storr [96 KB]

TV touring: JAGDGEGNER BEKOMMT RECHT!

JAGDGEGNER BEKOMMT RECHT! - Sehen Sie die Sendung des Lokalsenders TV touring vom 15.2.2013.
"Nach 7-jährigem Rechtsstreit bekam Roland Dunkel vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Recht. Er hatte gegen die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft geklagt. Nach deutschem Recht ist jeder Besitzer von weniger als 75 Hektar Wald, Wiese oder Ackerland zur Mitgliedschaft in einer solchen Genossenschaft verpflichtet. Die Jagd auf dem eigenen Grundstück musste damit einhergehend geduldet werden. Jetzt entschied die Justiz, dass dieser Zustand eine unverhältnismäßige Belastung für den Grundstücksbesitzer darstellt, wenn dieser die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt."

Bericht in ZDF "heute nacht"

Das ZDF berichtete am am Mi., 13.2.2013 in heute nacht über den Beschluss des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.
Für diesen Beitrag wurde Roland Dunkel interviewt, auf dessen Grundstück ab 1. April 2013 nicht mehr gejagt wird.
Sehen Sie die Sendung in der Mediathek (ab Minute 5:25).

Bericht im Bayerischen Fersehen, Magazin Quer

Das Bayerische Fernsehen berichtete am 14.2.2013 im Magazin Quer zum Thema "Waidmanns Leid - Tierschützer bremsen Jäger aus".
Zum ersten Mal seit Bestehen des Bundesjagdgesetzes ist es ethischen Jagdgegnern gelungen, ihre der generellen Jagdpflicht unterliegendes Grundstück gegen den Willen der Behörden jagdfrei zu stellen.
Roland Dunkel und Ursula Becker wurden für das magazin Quer auf ihren Grundstücken interviewt und gefilmt.

Leider übernimmt die Sendung ungeprüft das ewige Jägerlatein (Wildschäden, Wildseuchen, Tollwut, Verkehrsunfälle etc.).

Es gibt wissenschaftliche Studien, die belegen, dass die Tollwut in Deutschland seit Jahren nicht mehr vorkommt, dass von Füchsen im Wald keine Fuchsbandwurmgefahr für den Menschen ausgeht und dass „Tierseuchen“ wie die Schweinepest aus der industriellen Schweinemast entspringen und die Wildschweine nicht als Erstverursacher anzusehen sind. Dies bestätigte auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Aufgrund einer Stellungnahme der Bundesforschungsanstalt für Viruserkrankungen bei Tieren, wonach in Wildschweingebieten ohne KSP-Problematik kein erhöhtes Einschleppungsrisiko für Hausschweine bestehe, ist dieser zu dem Ergebnis gelangt, dass eine hohe Wildschweinpopulation nicht als Erstursache für den Ausbruch von Tierseuchen angesehen werden kann. Danach kann nach Auffassung des BayVGH nicht von einer automatischen seuchenrechtlichen Gefährdungslage aufgrund eines hohen Wildschweinbestandes ausgegangen werden (vgl. BayVGH, Beschluss v. 14.01.2005, W 6 S 04.1496).

Es gibt wissenschaftliche Langzeitstudien, die belegen, dass ein hoher Jagddruck die Vermehrung von Wildschweinen fördert und das „Wildschweinproblem“ damit immer weiter verschärft.

All dies sind Fakten, die in der Öffentlichkeit einfach nicht zu Kenntnis genommen werden.
Sehen Sie die Sendung in der Mediathek

Forderungen des BUND Naturschutz

Jagdfreie Gebiete für den Naturschutz!

„Die Bundesregierung ist bislang vor der Jagdlobby eingeknickt, wesentliche Änderungen des Jagdrechts wurden so verhindert“, kritisiert der BUND Naturschutz.
„Doch aller Widerstand konnte einen kleinen Lichtblick nicht verhindern, denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat 2012 entschieden: Eine flächendeckende Zwangsbejagung ohne besonderen Grund, wie bislang in Deutschland vorgeschrieben, verstößt gegen die Menschenrechte.“

Der BUND fordert:
- Gründe des Naturschutzes sind als ethische Gründe anzuerkennen.
- Auch Naturschutzverbände müssen ethische Gründe für Jagdstopp gelten machen können!

Lesen Sie die Stellungnahme des BUND Naturschutz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes

Landwirte für jagdfreie Flächen

Der aktuelle Gesetzentwurf zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften wirft viele Fragen auf und erfüllt nicht die Vorgaben, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) dem Gesetzgeber auferlegt hat.

So sollen beispielsweise Eigentümer, welche die Jagd auf ihren Grundstücken ablehnen, für sogenannte Wildschäden auf den umliegenden Flächen mithaften.

Diese eklatante finanzielle Hürde für eben jene Grundstückseigentümer missachtet nicht nur das Recht, das ihnen der EGMR unentgeltlich zugesichert hat, sondern steht auch in völlig unbestreitbarem Widerspruch zu den Fakten: Denn die Eigentümer jagdfreier Flächen sind nicht verantwortlich für entstehende Wildschäden - und sollten somit auch nicht finanziell zur Verantwortung gezogen werden.

Lesen Sie hierzu mehr in der Stellungnahme einiger Landwirte aus dem gesamten Bundesgebiet [107 KB] , welche ihre Grundstücke aus der Bejagung herausnehmen möchten.

Neues Schreiben an alle Bundestagsabgeordnete

Mit seinem Beschluss vom 30. Januar 2013 setzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshofs als erstes deutsches Gericht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs um: Auf den Grundstücken von zwei Klägern, welche die Jagd auf ihrem Eigentum nicht mit ihrem gewissen vereinbaren können, wird mit Beginn des neuen Jagdjahres an (ab 1. April 2013) nicht mehr gejagt.
Lesen Sie die Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
hier.

Rechtsanwalt Storr nahm den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum Anlass, sich am 5.2.2013 erneut an alle Bundestagsabgeordnete zu wenden:
"Ich bitte Sie daher, dem gegenwärtigen Gesetzesentwurf, der das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ganz massiv torpediert und die Menschen- und Grundrechte von Grundeigentümern mit Füßen tritt, nicht zuzustimmen."

Lesen Sie diesen Brief in vollem Wortlaut.

Erfolg vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

„Keine Jagd auf meinem Grundstück!“

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom 30.01.2013, der unanfechtbar ist, in einem Eilverfahren entschieden, dass auf dem Grundstück eines ethischen Jagdgegners ab dem 1. April 2013 vorläufig nicht mehr gejagt werden darf. Mit diesem Beschluss, den der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ausführlich begründete, hat der erkennende Senat Rechtsgeschichte geschrieben. Zum ersten Mal seit Bestehen des Bundesjagdgesetzes gelingt es einem ethischen Jagdgegner, sein der generellen Jagdpflicht unterliegendes Grundstück gegen den Willen der Behörden jagdfrei zu stellen.

Die Vorschriften betreffend des Jagdausübungsrechts durch die Jagdgenossenschaft, welcher der Grundstückseigentümer zwangsweise angehört, sind ab dem 1. April 2013 vorläufig nicht anzuwenden (BayVGH, Beschluss vom 30.01.2013 - 19 AE 12.2123).
weiterlesen

Bayerischer Rundfunk, 6.2.2013

Lesen und anhören: Gerichtsurteil - Jagd-Gegner darf Abschuss verbieten (Bayerischer Rundfunk, 6.2.2013)
Hören Sie: "Die Jäger ärgern sich" - BR-Gespräch mit Enno Piening, Vizepräsident des Bayerischen Jagdverbands (Bayern 2, regionalZeit, 6.2.2013)


Presseecho

PROZESS - Jagdgegner gewinnt: Auf seiner Wiese darf nicht getötet werden
"Roland Dunkel ist der Erste in Bayern, der seine Wiese für befriedet erklären darf. Er will nicht, dass dort Tiere getötet werden. Eine Gesetzesnovelle ist schon auf dem Weg."
Augsburger Allgemeine online, 9.2.2013

Urteil: Jagd-Gegner darf Bambi schützen
"Roland Dunkel mag Rehe und konnte bislang trotzdem nichts dagegen tun, dass die Tiere auf seiner Wiese getötet werden. Nach jahrelangem Kampf hat er jetzt vor Gericht gewonnen. Die Jäger-Lobby ist geschockt, das Urteil könnte unabsehbare Folgen für sie haben."
Süddeutsche Zeitung online, 5.2.2013

Jagdgegner gewinnen vor Gericht
"Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat vergangene Woche entschieden, dass auf Dunkels Wiese vorläufig nicht mehr gejagt werden darf. Auch eine Grundstücksbesitzerin aus Würzburg muss die Jagd nicht mehr zulassen.
Beide Fälle hat Rechtsanwalt Dominik Storr aus Neustadt am Main vertreten. Von einem „riesigen Erfolg“ spricht er und findet, der Verwaltungsgerichtshof habe damit „Rechtsgeschichte“ geschrieben."
Donaukurier online, 5.2.2013

Jagdgegner bekommt recht: Das Töten von Tieren muss man auf seinem Grundstück nicht akzeptieren
"Der Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts für ein neues Jagdrecht sieht vor, dass ethische Jagdgegner für Wildschäden mithaften. „Ein juristischer Skandal“, findet Storr. So sollten Jagdgegner eingeschüchtert werden, auf ihr Recht zu verzichten.
Zu einem ganz anderen Ergebnis sei der VGH gekommen. Das Gericht habe keinen Anlass gesehen, Dunkel zu einer Entrichtung von Wildschadenersatz an die Jagdgenossenschaft oder an ihre Mitglieder zu verpflichten. Damit habe das Gericht dem Gesetzgeber den Wink gegeben, „dass es juristisch nicht statthaft ist, den ethischen Jagdgegnern Geld abzuknöpfen, nur weil diese von einem Menschenrecht Gebrauch machen“."
Main Post online, 5.2.2013

Tierschützer muss Jagd auf Grundstück nicht dulden
"Richter geben Tierfreund Recht Ein Tierschützer muss die Jagd auf seinem Grundstück nicht hinnehmen, auch wenn dieses der generellen Jagdpflicht unterliegt. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem Eilverfahren entschieden."
Main Echo online, 5.2.2013

Urteil: Tierschützer muss Jagd auf Grundstück nicht dulden
"Ein Tierschützer muss die Jagd auf seinem Grundstück nicht hinnehmen, auch wenn dieses der generellen Jagdpflicht unterliegt.
Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem Eilverfahren entschieden. Der 19. Senat trage damit der Auffassung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte Rechnung, teilte der Verwaltungsgerichtshof in München am Dienstag mit."
Augsburger Allgemeine online, 5.2.2013

Offener Brief an alle Bundestagsabgeordnete

Rechtsanwalt Dominik Storr schrieb am 16.1.2013 im Namen zahlreicher Grundstückseigentümer an alle Bundestagsabgeordneten:


OFFENER BRIEF zur 2. und 3. Lesung der Änderungen des Bundesjagdgesetzes im Deutschen Bundestag


Sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete,

in vorgenannter Angelegenheit zeige ich Ihnen die Vertretung von zahlreichen Grundstückseigentümern an, welche die Jagd auf ihren Grundflächen aus ethischen Gründen ablehnen.

Ende Februar 2013 sollen Änderungen des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) in Zweiter und Dritter Lesung vom Deutschen Bundestag beschlossen werden.

Der Grund für diese Gesetzesänderung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.06.2012. Danach verstoßen Regelungen des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer gegen ihren Willen zwangsweise Mitglied in Jagdgenossenschaften sind und damit die Jagd auf ihrem Eigentum dulden müssen.
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Darf in Deutschland jede Lobby tun, was sie will?

Neues Jagdrecht wird den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs nicht gerecht
Darf in Deutschland jede Lobby tun, was sie will?

Ende Februar 2013 sollen möglichst schnell und unspektakulär kleine Änderungen des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) in Zweiter und Dritter Lesung durch den Deutschen Bundestag gewunken werden. Grund für diese Gesetzesänderung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.06.2012. Danach verstoßen Regelungen des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK): Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer gegen ihren Willen zwangsweise Mitglied in Jagdgenossenschaften sind und damit die Jagd auf ihrem Eigentum dulden müssen.
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Offener Brief an Ministerin Aigner

Kniefall vor der Jagdlobby: Offener Brief von Rechtsanwalt Dominik Storr an Ministerin Aigner [81 KB]

„Keine Jagd auf meinem Grundstück!“ –
Jahrelang wurde prozessiert, bis der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 26.6.2012 sein Urteil, dass die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften gegen die Menschenrechte verstößt. Durch dieses Urteil wird der deutsche Gesetzgeber verpflichtet, die Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern. Und was geschieht dann?

Die Lobby selbst bastelt sich ein neues Jagdgesetz, um die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestmöglich zu umschiffen und damit die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verbrieften Menschenrechte von Grundstückseigentümern in Deutschland mit Füßen zu treten.

Lesen Sie den Offenen Brief von Rechtsanwalt Dominik Storr an Bundesministerin Aigner (7.1.2012) [81 KB]



Jetzt ist Solidarität gefragt!

Jetzt ist Solidarität gefragt, damit sich auch Grundstückseigentümer, die über keine Geldmittel verfügen, einen rechtlichen Beistand in ihrem Verfahren auf jagdrechtliche Befriedung Ihrer Grundflächen leisten können. Denn nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können wir weitere Verwaltungsverfahren und, wenn nötig, auch weitere Gerichtsverfahren finanziell unterstützen.

Der Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. hat sich bereit erklärt, betroffene Grundstückseigentümer zu unterstützen.
Spenden per Überweisung:


Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V.
Bankverbindung: Postbank Nürnberg
BLZ: 760 100 85 · Kto.Nr.: 18 1111 857
IBAN Nr.: DE92 7601 0085 0181 111 857
BIC: PBNKDEFF
Verwendungszweck: Zwangsbejagung ade

Der Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. ist als gemeinnützig anerkannt, und die Spende ist als Sonderausgabe steuerlich absetzbar.

Solidaritätserklärung ausfüllen

Ich unterstütze die jagdrechtliche Befriedung von Grundstücken, deren Besitzer die Tötung von Tieren durch Jäger sowie jagdliche Einrichtungen auf ihrem Grund und Boden nicht länger dulden wollen.

Weingut schreibt an Ministerin Aigner

Das Bio-Weingut Gänz hat als betroffener Grundstückseigentümer einen Offener Brief an Bundesministerin Aigner geschickt.
Lesen Sie den Offenen Brief von Weingut Gänz

NABU Bundesregierung umgeht EGMR-Urteil

Pressemitteilung des NABU vom 16.1.2013:

Bundesregierung umgeht Jagd-Grundrechtsurteil des Menschenrechts-Gerichtshofs

NABU fordert rechtskonforme Änderung des Bundesjagdgesetzes

Mit Blick auf die Bundestagsberatungen über die Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) hat der NABU scharfe Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf geäußert.

„Mit dem vorliegenden Gesetzesvorschlag würde das Urteil des EGMR völlig unvollständig umgesetzt. Wenn die Regierung an dem Vorschlag festhält, sind weitere Klagen von Flächeneigentümern zu erwarten, die die Jagd auf ihren eigenen Flächen verbieten bzw. einschränken wollen“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. weiterlesen

Gesetzesentwurf: Beratungen in Fachausschüssen

In Fachausschüssen des Deutschen Bundestags wird seit dem 15. Januar 2013 über eine Änderung des Bundesjagdgesetz in Hinsicht auf das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zur Zwangsbejagung beraten. Das Urteil muss nun in deutsches Recht umgesetzt werden. Ein Gesetzesentwurf dazu liegt inzwischen vor.

Dazu haben die Anti-Jagd-Allianz e.V. und pro iure animalis die Ausschssmitglieder angeschrieben.
Lesen Sie das Schreiben an die Ausschussmitglieder



Keine Jagd auf meinem Grundstück!

Das deutsche Jagdgesetz verstößt laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012 gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstücksbesitzer gegen ihren Willen zwangsweise Mitglied in Jagdgenossenschaften sind und damit die Jagd auf ihrem Eigentum dulden zu müssen – auch wenn sie das Töten von Tieren nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BMVL hatte am 19.12.2012 in einer Pressemitteilung den Entwurf der Änderung des Jagdgesetzes vorgestellt: „Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften dient dazu, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2012 in nationales Recht umzusetzen. Der EGMR hat festgestellt, dass die mit der Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften verbundene Pflicht eines Grundeigentümers, die Ausübung der Jagd durch Dritte auf seinem Grundstück trotz entgegenstehender ethischer Motive zu dulden, gegen Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt.“

Skandal: Der Gesetzesentwurf ist ein Kniefall

vor der Jagdlobby!

Was auf den ersten Blick wie ein Erfolg scheint, ist in Wirklichkeit ein Skandal: Man muss bei dem 19-seitigen Gesetzesentwurf des BMVL zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften [96 KB] gar nicht mal zwischen den Zeilen lesen, um festzustellen, dass er die Handschrift der jagenden Lobby trägt. Dieser Gesetzesentwurf torpediert das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ganz massiv.

Skandal Nr. 1: Ein Grundstückseigentümer, der die Jagd ablehnt, kann das Ruhen der Jagd aus Gewissensgründen zwar beantragen – aber das heißt noch lange nicht, dass seinem Antrag auch tatsächlich stattgeben wird!

Zunächst einmal muss der Grundstückseigentümer „seine ethischen Motive glaubhaft machen“. Aber das reicht noch lange nicht aus: die Jäger und die Nachbarn dürfen mitreden: „Die Behörde hat vor ihrer Entscheidung über den Antrag eine Anhörung unter Einbeziehung aller Betroffenen durchzuführen: neben dem Antragsteller sind auch Jagdgenossenschaft, Jagdpächter, angrenzende Grundeigentümer, Jagdbeirat sowie Träger öffentlicher Belange anzuhören“, heißt es in dem Papier des BMVL.

Dieses aufwändige Procedere soll die Grundeigentümer ganz klar davor abschrecken, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Aber es geht noch weiter: Lesen Sie Skandal Nr. 1 bis 9

Ilse Aigner erhält Negativpreis des NABU

Der Naturschutzbund NABU hat Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner mit dem „Dinosaurier des Jahres 2012“ ausgezeichnet – auch wegen ihrer Blockade bei der Neugestaltung eines umweltverträglicheren Jagdrechts.
„Ein Paradebeispiel für das von Lobbyinteressen geleitete Politikverständnis der Ministerin sei die geplante Novellierung des Bundesjagdgesetzes“; so der NABU in seiner Pressemittelung vom 27.12.2012. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte Ende November einen Gesetzentwurf zur Änderung des Jagdrechts verschickt, der notwendige und sinnvolle Korrekturen enthielt. Nur eine Woche später wurde der Entwurf überraschend zurückgezogen. „Dass das von Ilse Aigner geführte Bundeslandwirtschaftsministerium so unvermittelt einen aus Naturschutzsicht fortschrittlichen Gesetzentwurf zurückzieht, zeigt den Einfluss der Jagdlobby auf die Politik“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Mein Grundstück: "Jagdfreie Zone"

Ich habe der Jagdgenossenschaft mitgeteilt, dass auf meinen Grundstücken keine Tiere mehr getötet werden dürfen. Da das Gesetz noch nicht verabschiedet ist, habe ich zu der Untersagung kein Recht.
Meine Entschlossenheit, die Jagd auf meinem Grund und Boden nicht weiter zu tolerieren, dokumentiere ich durch Hinweisschilder.
Ich erklärte einige Grundstück zum Naturschutzgebiet und zur jagdfreien Zone.

Henning Fischer

Lesen Sie: Absichtserklärungen von Grundstückseigentümern
Solidaritätserklärungen

Rundbrief an Ministerien

Rundbrief unseres Anwalts Dominik Storr an Ministerien zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur entfallenen Duldungspflicht der Jagdausübung

Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich des aus rechtsstaatlicher Sicht höchst bedenklichen
elektronischen Rundbriefes des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz [83 KB] , das seinen untergeordneten Behörden darin „dringend“ empfiehlt, „an sie gerichtete Anträge auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft abzulehnen bzw. zurückzustellen, bis die konventionsgerechte Ausgestaltung des Jagdrechts erfolgt ist“ sehe ich mich veranlasst, den zuständigen Ministerien gegenüber Folgendes klarzustellen... weiterlesen

Warum jagen Jäger?

Der Jäger und Rechtsanwalt Dr. Florian Asche gibt in seinem Buch Jagen, Sex und Tiere essen: Die Lust am Archaischen offen zu:


„Wir jagen nicht, um das ökologische Gleichgewicht herzustellen. Zumindest ist das nicht das auslösende Motiv unserer Anstrengungen. Es ist nur eine Rechtfertigung für unsere Triebe und Wünsche, die viel tiefer gehen, als die Erfordernisse der Wildschadensvermeidung und des ökologischen Gleichgewichts. Deren Anforderungen regeln höchstens, wie wir jagen, nicht aber ob wir es tun.“
Und: "Wir verwechseln zu gern die erfreulichen und wichtigen Begleiterscheinungen, die unser Tun rechtfertigen sollen, mit dessen wirklichen Gründen. Sex haben wir, weil er uns Lust und Genuss bereitet.
Auf die Jagd gehen wir, weil sie uns Genuss und Lust bereitet."

Lesen Sie dazu:
Lusthaftigkeit des Tötens

TV-Sendung: "Keine Jagd auf meinem Grundstück"

Das Bayerische Fernsehen berichtete am 16.11.2012 in der Sendung "Unser Land"zu dem Thema "Jagd auf fremdem Grund: Ist das in Zukunft noch erlaubt?"


Für diese Sendung wurden Roland Dunkel vom Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. und sein Rechtsanwalt Dominik Storr interviewt. Roland Dunkel wehrt sich vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die zwangsweise Bejagung seines Grundstücks. Er beruft sich dabei auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012, der wie schon zuvor für Frankreich und Luxemburg feststellte, dass es gegen die Europäische Menschrechtskonvention verstößt, wenn ein Grundstücksbesitzer die Jagd auf seinem Land dulden müssen, obwohl er sie aus ethischen Gründen ablehnt.


Link zu Sicht der Kläger
Sendung online ansehen


Wir freuen uns, dass dieses Thema immer mehr in die öffentliche Berichterstattung rückt, und hoffen, dass die Grundstückseigentümer in Deutschland endlich zu ihrem Recht kommen.

Der renommierte Zoologe Prof. Dr. Josef Reichholf erklärt in der BR-Sendung "Unser Land" vom 16.11.2012, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sei längst überfällig: „Für das Wild ist das Urteil gut, weil es da und dort Ruhezonen schafft, die das Wild bei uns dringend braucht.“ Die Wildtiere würden ihre übermäßige Scheu verlieren, so dass Naturfreunde die Tiere wieder zu Gesicht bekämen.
Außerdem könnten Ruhezonen die gefürchteten Wildschäden vermindern: „Weniger Jagddruck, mehr Ruhezone, bedeutet für das Wild weniger Energieausgabe. Also muss es weniger Nahrung zu sich nehmen, weil es weniger herumwandern muss. Was es frisst, entnimmt es verstärkt der Ruhezone. Dadurch werden die angrenzenden Flächen eher entlastet als durch das Wild belastet.“

Lesen Sie dazu:
Fakten gegen die Jagd

WDR, 30.11.12: Grundstücksbesitzer contra Jäger

Der WDR (Sendung Lokalzeit) und die Münsterländische Volkszeitung berichten am 30.11.2012 von dem Grundstückseigentümer Andre Hölscher, der sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beruft und die Jagd auf seinem 4,6 Hektar Grund und Boden nicht länger dulden will. Und so steht er – bekleidet mit einer Warnweste – auf seiner Wiese, weil der Jagdpächter eine Treibjagd auf Hasen und Kaninchen veranstaltet.

Die Münsterländische Volkszeitung schreibt: „Die Jäger betreten die Weide, Andre Hölscher zieht sich langsam zurück. In einer Hand hält er ein Schild hoch. „Keine Jagd auf meinem Grundstück!“ ist darauf zu lesen.“

Zwangsbejagung ade!

Wenn auch Sie Eigentümer eines bejagten Grundstücks sind und sich der Zwangsbejagung widersetzen oder wenn Sie die Bemühungen der Bürgerinitiative »Zwangsbejagung ade« finanziell unterstützen möchten, so nehmen Sie bitte Kontakt auf:


Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V.
Renoisstr. 8
53129 Bonn
www.tierschutzbuero.de
e-mail:
ak-tierschutz@online.de
info@zwangsbejagung-ade.de





Forderung: Reform der Landesjagdgesetze!

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Forderungen für die Reform der Jagdgesetze lesen