Hessen: Grundstück im Main-Kinzig-Kreis jagdfrei

Tierfreunde haben für ihr Grundstück

Tierfreunde haben für ihr Grundstück

in Mittelgründau (Main-Kinzig-Kreis) das Jagdverbot auf ihrem Grundstück aus ethischen Gründen beantragt. Die Tierfreunde sind davon überzeugt, dass Tiere wie wir Menschen ein Recht auf Leben haben. · Bild: Lisa & Motohisa Watanabe

Das Grundstück von Lisa und Moto Watanabe in Mittelgründau im Main-Kinzig-Kreis (Hessen) ist jetzt jagdfrei! Das Ehepaar hatte am 28.12.2017 das Jagdverbot auf ihrem Grundstück aus ethischen Gründen beantragt. Die Tierfreunde sind davon überzeugt, dass Tiere wie wir Menschen ein Recht auf Leben haben. Sie ernähren sich daher ausschließlich vegan. »Durch die Wiedererschaffung eines weitgehend natürlichen Lebensraumes für Pflanzen und Tiere sowie einer selbstverantwortlichen ökologischen Lebensmittelversorgung wollen wir unseren Beitrag für die Nachhaltigkeit leisten«, so Lisa und Moto.

Nach ihrer Hochzeit im April 2017 erfüllten sich die beiden Lehrer mit dem Kauf eines Stückchen Lands einen Traum: Wir wollen unser eigenes kleines Paradies aufbauen.

Auf der zuvor als Pferdekoppel genutzte Landwirtschaftsfläche von fast 1,5 Hektar in Mittelgründau erschaffen die beiden ihr Familien-Domizil in Form eines Permakultur-Waldgartens: Auf einem Viertel der Fläche sollen Bäume, Sträucher und mehrjähriges Gemüse wachsen. Weitere Flächen sollen für eine bio-vegane Landwirtschaft genutzt werden. Ein lebendiger Zaun aus Bäumen und Sträuchern soll in ovaler Form den Großteil der Grundstücksinnenfläche eingrenzen. Für ein natürliches Gleichgewicht von Flora und Fauna soll auch ein Teich für Amphibien und Wasserpflanzen entstehen.

Da Lisa und Moto in Frankfurt am Main leben, bauten sie auf ihrem Grundstück eine Jurte auf, in der die übernachten können, um die intensiven und zeitaufwändigen Gartenarbeiten vor Ort gut zu bewältigen.

Lisa und Moto Watanabe

Lisa und Moto Watanabe

leben seit vielen Jahren vegan. Nach ihrer Hochzeit im April 2017 erfüllten sich die beiden Lehrer einen Traum: Sie kauften ein Stück Land, um vegane Landwirtschaft zu betreiben und ein kleines Paradies für Natur und Tiere zu schaffen. · Bild: Lisa & Motohisa Watanabe

Im November 2017 begannen Lisa und Moto

Im November 2017 begannen Lisa und Moto

mit dem Bau ihrer Jurte, um auf dem Grundstück übernachten zu können. · Bild: Lisa & Motohisa Watanabe

Im Dezember 2017

Im Dezember 2017

erfuhren die Gundstückseigentümer, dass ein Jäger Anzeige gegen den Bau der Jurte gestellt hatte. Und sie erfuhren, dass sie mit ihrem Grundstück automatisch Mitglied in der Jagdgenossenschaft sind. Im Hintergund ist der Hochsitz des Jägers zu sehen. · Bild: Lisa & Motohisa Watanabe

Die Tierfreunde erfahren, dass sie mit ihrem Grundstück automatisch Mitglied in der Jagdgenossenschaft sind

Im Dezember 2017 erhielt das Ehepaar einen Anruf von der Behörde: »Die Behörde teilte uns mit, dass wir aufgrund einer Anzeige eines Jägers die Jurte wieder abbauen müssen.« Wie konnte das sein? Was hatten die Jäger mit ihrem Grundstück zu tun?

Die Anzeige des Jägers führte dazu, dass sich das Ehepaar mehr mit dem Thema auseinandersetzen mussten. Lisa und Moto erfuhren, dass alle Grundstückseigentümer außerhalb geschlossener Ortschaften automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind. Dies bedeutet, dass Jäger auf den privaten Grundstücken, die zwangsweise Teil einer Jagdgenossenschaft sind, die Jagd ausüben dürfen. Sie dürfen Hochsitze aufstellen und Futterstellen anlegen, Tiere schießen, Fallen aufstellen und sogar Treibjagden abhalten. Davon hatte man ihnen beim Kauf des Grundstücks gar nicht gesagt!

Lisa und Moto stießen bei ihren Internetrecherchen schnell auf die Bürgerinitiative »Zwangsbejagung ade« und erfuhren, dass es Grundstückseigentümern aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte möglich ist, einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihres Grundstücks zu stellen. Am 28.12.2017 stellten Lisa und Moto den Antrag bei der Unteren Jagdbehörde des Main-Kinzig-Kreises und schalteten Rechtsanwalt Peer Fiesel ein, der bereits über hundert Grundstückseigentümer bei der jagdrechtlichen Befriedung ihrer Flächen unterstützt.

Fast vier Jahre mussten Lisa und Moto warten. Dann endlich kam die gute Nachricht: Das Grundstück ist seit Beginn des neuen Jagdjahres 2021/22 am 1.4.2021 befriedet. »Ja, das Grundstück ist seit unseren 4. Hochzeitstag am 1.4.2021 befriedet!«, jubeln Lisa und Moto, die inzwischen glückliche Eltern von Söhnchen Yasu sind.

Helfen Sie mit, damit sich auch Grundstückseigentümer, die über keine Geldmittel verfügen, einen rechtlichen Beistand in ihrem Verfahren auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft leisten können. Denn nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können weitere Verwaltungsverfahren und, wenn nötig, auch weitere Gerichtsverfahren finanziell unterstützt werden.
Dieser Spendenaufruf richtet sich an alle Tierfreunde, die nicht über Grundstücke verfügen, aber mithelfen wollen, in Deutschland endlich die dringend benötigten Rückzugsgebiete für Wildtiere zu schaffen.

Spenden per Überweisung:
Wildtierschutz Deutschland e.V.

GLS Bank
BLZ: 430 609 67
Konto-Nr.: 600 863 950 0
Verwendungszweck: Zwangsbejagung ade

Wildtierschutz Deutschland e.V.
Lovis Kauertz (Vorsitzender)
Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim
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