Saarland: Anträge auf Ruhen der Jagd
Auch im Saarland wollen Tier- und Naturfreunde die Jagd auf ihrem Grundstücken verbieten. So hat ein Privatwaldbesitzer im Nordsaarland bereits im Juli 2012 einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung gestellt.
Der Waldbesitzer beruft sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2014: Das höchste Europäische Gericht hatte entschieden, dass es nicht mit der Menschenrechtskonvention zu vereinbaren ist, wenn Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind und damit die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen. Somit waren Teile des Bundesjagdgesetzes ein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention. Bei der Änderung des § 6a des Bundesjagdgesetzes, die seit 6.12.2013 in Kraft ist, wurden jedoch etliche Ausnahmen, Hürden und Fußangeln für Grundstückseigentümer eingebaut, welche die Jagd auf ihrem Grund und Boden nicht länger dulden wollen.
Dies muss jetzt der Waldbesitzer im Saarland erleben. Die Saarbrücker Zeitung berichtet am 27.8.2014 unter dem Titel "Völklinger will Tiere auf seinem Grundstück trotz bürokratischer Hürden schützen": "Frieden in seinem Wald, das ist, was Norbert Schreiner aus Völklingen will. Kein Jäger soll den Grund und Boden des Privatwaldbesitzers mehr betreten, kein Wild soll dort mehr geschossen werden. Aus ethischen Gründen lehne er die Jagd ab, sagt er."
Weiter heißt es in der Saarbrücker Zeitung: "Bis es so weit ist, gilt es für Privatwaldbesitzer Schreiner jedoch Hürden zu überwinden besonders die finanziellen: 63 000 Euro müsse er für eine amtliche Vermessung der 35 Parzellen zahlen, sagt er. Denn Jäger sollen sehen können, wann sie inmitten des Waldes befriedetes Gebiet betreten."
Und: "Weitere 5000 Euro soll Schreiner für Bescheide zahlen. Laut Bundesjagdgesetz müsse nämlich eine Reihe von Personen angehört werden. Neben der Jagdgenossenschaft und dem Jagdpächter gehören dazu auch angrenzende Grundeigentümer, die oft nicht leicht zu ermitteln seien".
Trotz dieser unglaublichen Hürden will sich der Waldbesitzer nicht abhalten lassen.