Mecklenburg-Vorpommern: Erstes Grundstück jagdfrei

Dieses 9 Hekatar große Biotop

Dieses 9 Hekatar große Biotop

ist jetzt offiziell jagdfrei - als erstes Grundstück in Mecklenburg-Vorpommern.

Frau R. besitzt ein etwa 9 Hektar großes Grundstück in Mecklenburg-Vorpommern. Seit Jahrzehnten engagiert sie sich im Tier- und Naturschutz und setzt sich für ein friedliches Nebeneinander von Mensch und Tier ein. Sie und ihre Familie sind überzeugte Vegetarier. Weil sie das Töten jeglicher Art verabscheut, kann es die Tierfreundin nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, wenn Jäger auf ihrem eigenen Grund und Boden Tiere tot schießen. Auf ihren 9 Hektar Land möchte sie dir ihr anvertraute Natur pflegen und das Leben von Pflanzen und Wildtieren schützen. Seit 1.4.2016 sind ihre 9 Hektar jagdfrei - als erstes Grundstück in Mecklenburg-Vorpommern.

Bereits im April 2013 beantragte Frau R. die sofortige jagdrechtliche Befriedung ihres Grundstücks bei der unteren Jagdbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim. Sie berief sich dabei auf den Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der in seinem Urteil vom 26.6.2012 entschieden hatte: Es ist nicht mit dem in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind und damit die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen. Die Grundstückseigentümerin gab als Begründung an, dass sie sich als Pazifistin in ihren Menschenrechten beeinträchtigt fühle, wenn auf ihrem Grundstück Tiere getötet werden.

Allerdings war zu diesem Zeitpunkt die aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs erforderliche Änderung des Bundesjagdgesetzes noch nicht in kraft getreten. Nach dem der neue § 6a Bundesjagdgesetz am 6.12.2013 in Kraft getreten war, kam es zu einem langen und für die Grundstückseigentümerin zermürbenden Schriftwechsel mit den Behörden. Die am Verwaltungsverfahren Beteiligten teilten mit, dass sie die Ernsthaftigkeit der ethischen Gründe bezweifelten.

Die Jagdgenossenschaft und Jagdpächter wendeten sich in einem Schreiben an die Behörde im Oktober 2014 gegen eine Befriedung des Grundstücks vor Ablauf des Jagdpachtvertrags im Jahr 2019.

Schließlich kam dann doch die freudige Nachricht: Die untere Jagdbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim stellte das Grundstück ab 1.4.2016 jagdfrei - als erstes Grundstück in Mecklenburg-Vorpommern.

»Ich habe es geschafft - mein Grundstück ist jagdbefriedet«, freut sich Frau R. »Allerdings sind die Gebühren in Mecklenburg-Vorpommern gewaltig. Es bleibt ein diffuses, erschreckendes Gefühl: Ethik muss man sich "leisten" können.« Denn für den angefallenen Verwaltungsaufwand erhielt die Tierfreundin einen Kostenbescheid über 1.400 Euro.

Helfen Sie mit, damit sich auch Grundstückseigentümer, die über keine Geldmittel verfügen, einen rechtlichen Beistand in ihrem Verfahren auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft leisten können. Denn nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können weitere Verwaltungsverfahren und, wenn nötig, auch weitere Gerichtsverfahren finanziell unterstützt werden.
Dieser Spendenaufruf richtet sich an alle Tierfreunde, die nicht über Grundstücke verfügen, aber mithelfen wollen, in Deutschland endlich die dringend benötigten Rückzugsgebiete für Wildtiere zu schaffen.

Spenden per Überweisung:
Wildtierschutz Deutschland e.V.

GLS Bank
BLZ: 430 609 67
Konto-Nr.: 600 863 950 0
Verwendungszweck: Zwangsbejagung ade

Wildtierschutz Deutschland e.V.
Lovis Kauertz (Vorsitzender)
Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim
T. 0177 7230086
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