Niedersachsen: Antrag im Landkreis Harburg

24 Hektar in der Wümmeniederung

Prof. Dr. Klaus Hamper besitzt etwa 24 Hektar in verschiedenen Flurstücken im und angrenzend zum Naturschutzgebiet "Obere Wümmeniederung" im niedersächsischen Landkreis Harburg südlich von Hamburg. Als engagierter Tierschützer, der sich auch regelmäßig mit Leserbriefen und Offenen Briefen zu Wort meldet, lehnt er die Jagd ab.

Nach dem bahnbrechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2012 stellte er sofort einen Eilantrag auf jagdrechtliche Befriedung seiner Grundstücke. Doch die zuständige Jagdbehörde will die Flächen erst mit dem Ablauf des Jagdpachtvertrags Mitte 2015 jagdfrei stellen. Immerhin haben die Jäger 2013 eine vorläufige Jagdverzichtserklärung abgegeben. Nun versucht Prof. Hamper mit seinem Rechtsanwalt, die Verzichtserklärung für die Jagd auf seinen Flächen zu verlängern und dann ab 2015 eine offizielle Befriedung zu erreichen.

Weitere Anträge auf Jagdverbot

In Niedersachen hatten bis Ende 2014 bereits 47 Grundstückseigentümer einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung gestellt. Das teilte der Abteilungsleiter im niedersächsischen Agrarministerium, Dietrich Meyer-Ravenstein, im November 2014 auf der Mitgliederversammlung des Zentralverbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer Niedersachsen mit.

Etliche Grundstückseigentümer zogen jedoch ihren Antrag zurück, weil die Gebühren für die jagdrechtliche Befriedung in Niedersachsen zu hoch waren.
Die rot-grüne Landesregierung hat angekündigt, die Gebühren für die Befriedung von Grundstücken aus ethischen Gründen zu senken.

Nur drei Anträge auf jagdrechtliche Befriedung hatten die Behörden in Niedersachsen bis Ende 2014 offiziell bewilligt.