Nordrhein-Westfalen: 5,5 Hektar in Königswinter jagdfrei

Ein 5,5 Hektar großes Grundstück in Königswinter bei Bonn ist jetzt offiziell jagdfrei. Der Biologe Dr. Tilmann Macke - Enkel des berühmten Malers August Macke - stellte 1992 erstmals einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung seines privaten Naturschutzgebiets. Weitere Anträge folgten 2003, 2012 und 2013 - sie wurden alle abgelehnt. Vom Verwaltungsgericht Köln erhielt der Natur- und Tierfreund nach 23 Jahren endlich Recht: Das private Naturschutzgebiet, die Arche Lütz, muss zum befriedeten Bezirk erklärt werden.

Dr. Til Macke hat in jahrzehntelanger Arbeit ein privates Naturschutzgebiet in einer ehemaligen Tongrube angelegt: mit Blumenwiese, Wald und See. Die Artenvielfalt an Schmetterlingen, Libellen und Vögeln ist groß. Sogar der Eisvogel brütet dort. An Säugetieren leben hier völlig ungestört Rehe, Dachse, Füchse, Eichhörnchen, Hermeline, Igel und Fledermäuse. Jahr für Jahr bringt eine Ricke ihr(e) Kitz(e) zur Welt und zieht sie erfolgreich auf, weil das Grundstück weitgehend eingezäunt und geschützt ist.

Gegen seinen ausdrücklichen Willen musste der Tier- und Naturschützer die Jagd auf seinem Grundstück hinnehmen: "Sie haben zwar in der Regel vorher angerufen. Dann sind sie aber über Schleichwege auf mein Grundstück gekommen und haben mit Hunden die Enten bejagt", berichtet Dr. Macke gegenüber dem Generalanzeiger. Weil Enten waidgerecht nur im Fliegen erschossen werden dürfen, seien die Schrotkugeln dabei schon mal auf den Scheiben des Nachbarhauses gelandet. Und für die Enten sei es ein qualvoller Tod gewesen. Auch einen Fuchsbau hätten die Jäger ausgegraben und die Tiere dann wohl erschlagen. "Für mich ist das reine Tötungslust gewesen", zitiert die Zeitung den Biologen. Wenn die Eindringlinge auf seinem Grundstück gewesen wären, hätten sich zudem dort für längere Zeit keine Enten und Reiher mehr blicken lassen.

Erster Antrag auf Befriedung 1992

Bereits 1992 beantragte der im Naturschutzbund aktive Biologe beim Rhein-Sieg-Kreis, dass sein privates Naturschutzgebiet zu einem befriedeten Bezirk erklärt werden möge, weil es immer wieder Störungen durch Angler und Jäger gab. Der Antrag wurde als nicht erforderlich abgelehnt.

Im Januar 2003 stellte Dr. Macke erneut einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung seines Grundstücks. Nach einem Ortstermin wurde ein Teil des privaten Naturschutzgebietes zum befriedeten Bereich erklärt, wobei ihm darüber nie eine schriftliche Erklärung zugestellt wurde. Weiterhin musste der Tier- und Naturfreund ertragen, dass Jäger immer wieder das eingezäunte Gelände der ehemaligen Tongrube unangemeldet betraten, um auf Enten zu schießen. Nach der Jagd sei das Gelände zertrampelt gewesen, tote und verletzte Enten lagen herum, Vögel waren für Wochen vertrieben, berichtet er.

Am 31.12.2012 stellte Dr. Macke noch einmal einen Befriedungsantrag und berief sich dabei auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012, demzufolge die Zwangsbejagung privater Grundstücke gegen die Menschenrechte verstößt. Er legte dar, er habe über viele Jahre ertragen müssen, dass Jäger in sein eingezäuntes Gelände eindrängen, die Enten bejagten und damit für längere Zeit vergrämten. Er gestalte und erhalte das Grundstück seit über 20 Jahren für Zwecke des Naturschutzes und sei nicht bereit, die Störung dieses konsequent gepflegten Schutzgebietes länger hinzunehmen. Daraufhin erhielt der Grundstückseigentümer am 13.1.2013 die Antwort des Rhein-Sieg-Kreises, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sei (noch) kein geltendes Recht.

Am 14. August 2013 beantragte Dr. Til Macke erneut die Erklärung seines Grundstücks zum befriedeten Bezirk, nun unter Berufung auf den neuen § 6a Bundesjagdgesetz. Er lehne die Jagd aus ethischen Gründen ab und finde es unerträglich, dass die auf seinem Grundstück geschossenen Enten qualvoll verendeten. Die gesunde Wildpopulation werde auf dem Grundstück durch umfangreiche Biotop-Pflegearbeiten sichergestellt. Doch der Rhein-Sieg-Kreis lehnte den Antrag mit Bescheid vom 11. Juni 2014 ab. Zur Begründung hieß es, dem Grundstückseigentümer sei es nicht gelungen, seine ethischen Gründe ausreichend glaubhaft zu machen.

Aber Dr. Macke gab nicht auf und erhob am 4. Juli 2014 Klage gegen den Bescheid. Mit Erfolg: Am 17.12.2015 hat er vom Verwaltungsgericht Köln Recht bekommen - nach 23 Jahren! Der Rhein-Sieg-Kreis wurde verpflichtet, dem Antrag des Eigentümers auf Erklärung seines Grundstücks zu einem befriedeten Bezirk zu bescheiden.

Seit dem 1.4.2017 darf in dem privaten Naturschutzgebiet nicht mehr gejagt werden.

Im Oktober 2017 wurde das private Naturschutzgebiet in eine Stiftung umgewandelt: die Macke-Stiftung Arche Lütz, unter dem Dach der Nabu-Stiftung Naturerbe NRW. Das Schutzgebiet umfasst rund 5,4 Hektar Fläche.

Informationen:
www.macke-stiftung.de

Im Zentrum der Arche Lütz liegt der ohne Zulauf biologisch intakte See: knapp zwei Hektar groß, bis zu acht Meter tief und Teil der ehemaligen Tongrube Oberpleis, im Volksmund Lütz genannt.

Den Hauptsee säumen im Süden und Westen Birken, Eichen, Erlen und alte Weiden. In den alten Bäumen brüten unter anderem der Mäusebussard sowie Bunt-, Klein- und Grünspecht. Die Nord- und Westufer sind besonnt und wertvoll für die Artenvielfalt. Auf den Inseln brüten Bläss- und Teichhuhn, Stockente, Graugans, Kanada- und Nilgans, im Schilf auch Kleinvögel, gelegentlich Rohrammer, Teich- und Sumpfrohrsänger. Rotmilan, Kormorane, Grau- und Silberreiher sind regelmäßige Essensgäste. Limikolen, zum Beispiel Flussufer- und Waldwasserläufer, rasten jährlich in dem Gebiet, auch Fischadler und Schwarzstorch, außerdem seltenere Entenarten.

In den Flachwasserzonen entwickeln sich viele, teils seltene Libellenarten, darunter die Feuerlibelle, Frühe Heidelibelle, Westliche Keiljungfer, Kleine Königslibelle, Glänzende Smaragdlibelle und beide Arten Granataugen. Im Laufe der Jahre konnten 37 Libellenarten beobachtet und dokumentiert werden. Im See leben verschiedene Fischarten, Molche, Kröten, Frösche und die seltene Ringelnatter.

1996 wurde das Gelände zum Vogelschutzgebiet erklärt. Zur Eröffnung kam damals Landesumweltministerin Bärbel Höhn.

WDR-Reportage über das jagdfreie Grundstück

WDR 5 sendete am 30.01.2018 eine Reportage zum Thema "Zwangsbejagung ade". In der Reportage wird kommt der Biologe Dr. Tilmann Macke zu Wort.

Auszüge aus der WDR-Reportage von Karin Lamsfuß:
"Tilman Macke hat dieses vier Hektar große Gelände vor 17 Jahren gekauft. Er ist Biologe, Naturschützer und Enkel von August Macke. Das Paradies, das er "Arche Lütz" nach dem gleichnamigen Bach taufte, beglückte ihn Tag für Tag. Bis die Jäger eindrangen. (...)

Hinter dem gegenüberliegenden Ufer zeigt er den Fuchsbau, in dem die Füchsin ihre Jungen versteckte: "Da haben sie mir den Fuchsbau einfach ausgegraben und die Füchse wahrscheinlich alle totgeschlagen, das ist so widerwärtig, für mich ist das reine Tötungslust gewesen."

Tilman Macke zog vors Verwaltungsgericht und stellte einen Antrag auf Befriedung. (...)

Einen ganzen Ordner füllt der Rechtsstreit, der ihn einige Tausend Euro gekostet hat. (...)

Er gewann der Rechtsstreit. Heute ist das Gelände befriedet. Die Arche Lütz ist als privates Naturschutzgebiet einer der ganz wenigen Orte in Deutschland, wo Tiere den Menschen nicht zum Feind haben."

Reportage hier anhören
Bericht beim Deutschlandfunk nachlesen