Rheinland Pfalz: Landkreis Pirmasens
Europäischer Gerichtshof entscheidet gegen Zwangsbejagung von Grundstücken in Pirmasens
Familie Scholvien protestiert bereits seit Jahren gegen die Zwangsbejagung ihrer Grundstücke in Nünschweiler (Landkreis Pirmansens), insbesondere gegen die Errichtung eines Hochsitzes. Dafür zogen sie sogar vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser stellte in seiner Entscheidung vom 15.11.2013 in der Sache Scholvien et al gegen die Bundesrepublik Deutschland (Beschwerdenummer 13166/08) erneut fest, dass die Zwangsbejagung von Grundstücken ethischer Jagdgegner gegen die Europäische Konvention für Menschenrechte verstößt.
Unter Berufung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 1999 im Falle französischer Kläger, die gegen die Zwangsbejagung ihrer Grundstücke geklagt hatten, hatten die Scholviens die deutschen Gerichte angerufen: Die vegan lebenden Tierfreunde konnten es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Jäger auf ihrem Grundstück Tiere tot schossen. Nachdem alle deutschen Gerichte bis zum Bundesverfassungsgericht die Klage zurückgewiesen hatten, reichte Familie Scholvien bereits im Jahr 2008 Beschwerde beim EGMR ein. Am 15.11.2013 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Menschenrechte fest und verurteilte die Bundesrepublik Deutschland zur Zahlung einer Entschädigung.
Familie Scholvien will die Jagd
auf ihrem Grundstück nicht hinnehmen und hat eine »Bank des Friedens zwischen Mensch und Tier« aufgestellt. Der Hochsitz wurde vom neuen Jagdpächter inzwischen demontiert. Für ein Jagdverbot auf ihrem Grundstück zog die vegan lebende Familie bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.