Thüringen: Grundstücke nach Urteil des Verwaltungsgerichts Gera endlich jagdfrei!

Antja H. stellte für ihre neun Grundstücke

Antja H. stellte für ihre neun Grundstücke

den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung bei der zuständigen Jagdbehörde. »Ich kann es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, dass Tiere auf meinem Grundstücken getötet werden.« · Bild: Antje H.

Antje H. hat echte Pionierarbeit geleistet: Sie war eine der ersten, die in Thüringen den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung gestellt hat. Nach über vier Jahren führte ihr unermüdlicher Einsatz endlich zum Erfolg. Das Verwaltungsgericht in Gera entschied: Ihre neun Grundstücke werden zum Ende des Jagdjahres am 31.3.2023 offiziell jagdfrei!

Antje H. besitzt neun Grundstücke im Saale-Orla-Kreis in Thüringen. Drei Grundstücke sind Waldstücke. Sechs Grundstücke sind Wiese und Ackerland, die direkt an einen Wald grenzen - und voller Hochstände stehen. »Es macht mich sprachlos, dass in meinem Wald und auf meinen Wiesen Hochstände stehen«, sagt die Tier- und Naturschützerin. Teilweise stehen die Hochstände nicht mal 20 Meter auseinander.

Jäger hatten auf ihren Wiesen

Jäger hatten auf ihren Wiesen

und auf ihrem Waldgrundstück zahlreiche Hochstände aufgebaut, um Tiere zu schießen. »So etwas macht mich sprachlos«, sagt die Grundstückseigentümerin, die auch im Naturschutz aktiv ist. · Bild: Antje H.

Auf dieser Wiese der Tierfreundin

Auf dieser Wiese der Tierfreundin

stand ein mobiler Jägerstand. · Bild: Antje H.

»Die Tiere sollen auf meinem Grund und Boden friedlichen leben können«

Die Tierschützerin kann es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Jäger auf ihren Grundstücken Tiere tot schießen. Darum stellte sie 2019 den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde des Landratsamtes Saale-Orla: »Ich lehne die Jagd aus ethischen Gründen ab und kann es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, dass Tiere auf meinem Grundstücken getötet werden. Die Tiere sollen auf meinem Grund und Boden friedlich leben können! «

Außerdem macht sie sich Sorgen um die Sicherheit, wenn Jäger im angrenzenden Wald herumballern, während die Familie im Garten ist.

»Wir können es nicht nachvollziehen,

»Wir können es nicht nachvollziehen,

warum hier gejagt wird«, sagt die Grundstückseigentümerin. Ihre Wiesen und Waldgrundstücke liegen mitten im »Grünen Band« an der Grenze zwischen Thüringen und Bayern. Das »Grüne Band« ist als »Nationales Naturmonument« ausgewiesen, weil es als Schatzkammer der Artenvielfalt gilt. · Bild: Antje H.

Warum darf auch im Naturschutzgebiet und im »Nationalen Naturmonument« gejagt werden?

Die Grundstücke liegen im »Grünen Band« zwischen Thüringen und Bayern an der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze. Für Tiere und Pflanzen war der »Todesstreifen« ein Lebensraum, in dem sie sich ungestört entwickeln und entfalten konnten. Ende 2018 hat Thüringen das »Grüne Band« als »Nationales Naturmonument« ausgewiesen, weil es als Schatzkammer der Artenvielfalt gilt.

»Doch warum darf in diesem ökologisch so wertvollen Gebiet gejagt werden?«, fragen sich Antje H. und ihre Familie. »Wir können es nicht nachvollziehen, dass es keine Hirsche mehr in unserem Gebiet gibt und auch im Naturschutzgebiet (Eigentümer sind Staatsforst, Treuhand und teilweise auch der NABU) gejagt wird«, so die Tier- und Naturschützerin.

Leider ist in den letzten Jahren viel in Thüringens Wäldern passiert: Durch Dürre, Borkenkäfer und nicht zuletzt Abholzung steht fast kein Baum mehr. Die Wildtiere haben ihren Rückzugsort verloren und sind so gesehen täglich auf der Flucht.

Die Grundstückseigentümerin schaltet einen Anwalt ein

Weil die Behörde nicht reagierte, wendete sich Antje H. an die Initiative »Zwangsbejagung ade« und holte sich Unterstützung. Auf deren Rat schaltete sie Rechtsanwalt Peer Fiesel ein. Rechtsanwalt Fiesel führt bundesweit über 100 Befriedungsverfahren, davon über 40 gerichtlich. Drei Verfahren wurden bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geführt. Damit ist er sicherlich einer der Juristen in Deutschland, die die meisten Erfahrungen mit dem Verfahren der Jagdbefriedung privater Grundstücke haben. Peer Fiesel ist außerdem Präsident des Landestierschutzverbandes Nordrhein-Westfalen und engagiert seit 30 Jahren für Tierschutz, Tierrechte und eine Natur ohne Jagd.

Verwaltungsgericht in Gera: Grundstücke werden zum Ende des Jagdjahres am 31.3.2023 offiziell jagdfrei

Nach viel Schriftverkehr und weil die Jagdbehörde die Grundstücke nicht jagdrechtlich befrieden wollte, wurde schließlich das Verwaltungsgericht in Gera angerufen.

Am 10. August 2022 - über vier Jahre nach dem Antrag auf jagdrechtliche Befriedung - fand die Anhörung vor dem Verwaltungsgericht statt. Die Untere Jagdbehörde muss nun die Grundstücke zum Ende des Jagdjahres am 31.3.2023 offiziell jagdfrei stellen.

»Herr Fiesel und ich hatten die besten Argumente aller Zeiten - und trotzdem hat diese Jagdbefriedung so viele Jahre gedauert. Der Ordner seit April 2019 ist 6 cm dick!«, berichtet Antje H. Umso größer ist die Freude, dass ihre Grundstücke nun endlich jagdfrei werden!

Helfen Sie mit, damit sich auch Grundstückseigentümer, die über keine Geldmittel verfügen, einen rechtlichen Beistand in ihrem Verfahren auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft leisten können. Denn nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können weitere Verwaltungsverfahren und, wenn nötig, auch weitere Gerichtsverfahren finanziell unterstützt werden.
Dieser Spendenaufruf richtet sich an alle Tierfreunde, die nicht über Grundstücke verfügen, aber mithelfen wollen, in Deutschland endlich die dringend benötigten Rückzugsgebiete für Wildtiere zu schaffen.

Spenden per Überweisung:
Wildtierschutz Deutschland e.V.

GLS Bank
BLZ: 430 609 67
Konto-Nr.: 600 863 950 0
Verwendungszweck: Zwangsbejagung ade

Wildtierschutz Deutschland e.V.
Lovis Kauertz (Vorsitzender)
Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim
T. 0177 7230086
e-mail: wildtierschutz@gmail.com
www.wildtierschutz-deutschland.de

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